Lieferkettengesetz

Unternehmen mit mindestens 3.000 Arbeitnehmern sind seit 2023 per Gesetz verpflichtet, bestimmte Sorgfaltspflichten in den Lieferketten einzuhalten. Seit Anfang 2024 betrifft das auch Unternehmen mit 1.000 Mitarbeitern. Durch die vielfach praktizierte Weitergabe von Verpflichtungen innerhalb der Lieferkette beschäftigt das sogenannte Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LKSG) mittelbar aber auch viele kleine und mittelständische Unternehmen und stellt sie vor immense Herausforderungen.

Deutsches Lieferkettengesetz

Europäisches Lieferkettengesetz