Tschechien vereinfacht das Entsendeverfahren

Es gibt neue Vorschriften für die Meldung von Arbeitnehmerentsendungen bei der grenzüberschreitenden Erbringung von Dienstleistungen in Tschechien. Entsendungen müssen nun über das neue Registrierungsportal gemeldet werden und nicht mehr an die Regionalstellen des Arbeitsamtes der Tschechischen Republik. Die Einführung des neuen Portals bringt eine Reihe von Vorteilen für die Unternehmen mit sich:
  • Es ist nur eine Behörde zuständig.
  • Die Meldung kann ohne eine elektronische Signatur übermittelt werden.
  • Die Entsendemeldung ist in vier Sprachen möglich: Deutsch, Englisch, Tschechisch, Polnisch.
  • Die im Meldeportal einzutragenden Angaben wurden auf ein Mindestmaß reduziert.