Arbeiten in Deutschland: Mit der Chancenkarte zur Jobsuche einreisen
Seit dem 1. Juni 2024 können Drittstaatsangehörige mit der Chancenkarte nach Deutschland einreisen. Somit können qualifizierte Erwerbsmigranten zur Jobsuche nach Deutschland kommen. Eine Erleichterung für viele von ihnen.
Wer ist qualifiziert für eine Chancenkarte?
Um eine Chancenkarte (§20a AufenthG) zu erhalten, haben Erwerbsmigranten zwei Optionen:
Für beide Optionen gilt immer die Sicherung des Lebensunterhalts in Deutschland. Dies kann anhand einer Verpflichtungserklärung oder eines Sperrkontos mit einem Mindestbetrag (aktuell mind. 1.027 Euro netto pro Monat) nachgewiesen werden. Im Einzelfall kann eine bereits vor Titelerteilung vereinbarte Vergütung aus Probe- oder Nebenbeschäftigung akzeptiert werden.
Potenzielle Erwerbsmigranten können auf dem Portal „Make it in Germany“ mit Hilfe des Self-Checks: Chancenkarte eine Selbsteinschätzung machen, ob sie die Kriterien für die Chancenkarte erfüllen.
Perspektiven in Deutschland mit der Chancenkarte
Die Chancenkarte berechtigt zu einer oder mehreren Teilzeitbeschäftigungen von bis zu insgesamt 20 Stunden je Woche und zu Probebeschäftigungen für jeweils höchstens zwei Wochen. Chancenkarte-Inhaber können auch mehrere Beschäftigungen innerhalb des vorgegebenen Rahmens ausüben. Der Hauptzweck des Aufenthalts bleibt jedoch die Suche nach einer qualifizierten Beschäftigung, einer Bildungs- oder Qualifizierungsmaßnahme oder die Gründung eines Unternehmens in Deutschland.
Bei der Ersterteilung wird die Chancenkarte als Such-Chancenkarte für maximal ein Jahr ausgestellt. Als Folge-Chancenkarte kann sie unter bestimmten Voraussetzungen um bis zu zwei Jahre verlängert werden.
Mit der Einführung des Punktesystems ist davon auszugehen, dass deutlich mehr Titel zur Arbeitsplatzsuche beantragt und auch erteilt werden, im Vergleich der bisher geltenden Regelung zur Einreisemöglichkeit zur Arbeitsplatzsuche. Laut Einschätzung von BMI und BMAS wird mit zusätzlichen 30 000 Anträgen pro Jahr gerechnet.
Vorteile für Arbeitgeber
Für Arbeitgeber in Deutschland bietet die Chancenkarte mehrere Vorteile:
Welche Vorteile die neuen Regelungen des Fachkräfteeinwanderungsrechts für Arbeitgeber noch bereithalten und welche weiteren Unterstützungsangebote zur Rekrutierung ausländischer Fachkräfte bestehen, finden Sie auf www.make-it-in-germany.com.
Make it in Germany ist das Portal der Bundesregierung für Fachkräfte aus dem Ausland. Dort finden Sie Informationen zu Jobs, Visum und Leben in Deutschland.
Quelle: Jeannette Michaelle Nintcheu, Make it in Germany