Cross Innovation

Mit dem Programm Cross Innovation fördern Land und EU die Bildung und Arbeit von Unternehmensnetzwerken, die das Potenzial von IKT- und Kreativunternehmen zur Entwicklung und Vermarktung innovativer Produkte und Dienstleistungen mit digitalen Komponenten nutzen. In dem Förderschwerpunkt „Cross Innovation“ werden die Fördermittel im Rahmen von mehreren Wettbewerbsrunden verteilt - die 2. Wettbewerbsrunde ist für den Herbst 2024 geplant.

Welche Förderung gibt es?

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 85 Prozent der projektbezogenen Ausgaben,
  • höchstens jedoch EUR 60.000 bei Projekten mit einer Laufzeit von bis zu 12 Monaten und
  • höchstens EUR 170.000 bei Projekten mit einer Laufzeit von mehr als 12 Monaten bis zu 36 Monaten;
  • werden für das Vorhaben Leistungen Dritter für das Projektmanagement in Anspruch genommen, ist deren zuwendungsfähiger Anteil auf höchstens 15 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben begrenzt.
Die Bagatellgrenzen liegen bei EUR 30.000.

Wer ist antragsberechtigt?

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU) aller Branchen gemäß KMU-Definition der EU mit Sitz oder Betriebsstätte in Sachsen-Anhalt.
Antragsteller im Förderbereich „Cross Innovation“ ist ein am Netzwerk beteiligter Selbstständiger oder ein beteiligtes kleines oder mittleres Unternehmen mit Sitz oder Betriebsstätte im Land Sachsen-Anhalt.

Förderbedingungen

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
  • Planen Sie produktive Investitionen, müssen Sie plausibel erklären, dass Sie die Betriebs- und Instandhaltungskosten während des Zweckbindungszeitraumes abdecken.
  • Ein Netzwerk soll normalerweise 5 Unternehmen nicht unterschreiten, es muss mindestens zur Hälfte aus kleinen und mittleren Unternehmen der Kreativwirtschaft oder des kreativen Handwerks bestehen.
  • Sie müssen Ihr Projekt jeweils bezogen auf einen konkreten Förderschwerpunkt beantragen, eine Kombination von Förderschwerpunkten innerhalb der Projekte ist nicht zugelassen.
  • Die Gesamtkosten Ihres Projekts dürfen nicht mehr als EUR 200.000 betragen.
  • Von der Förderung ausgeschlossen ist unter anderem der Kauf von Hard- und Software.
Die Auswahl der zu fördernden Netzwerke erfolgt im Rahmen eines Ideenwettbewerbes durch eine Projektjury

Was steckt dahinter?

Es geht um die Zusammenarbeit, um das Verschmelzen von Kompetenzen, damit gemeinsam völlig neu gedacht und gehandelt wird. Im Mittelpunkt steht die stärkere Vernetzung der heimischen Kreativwirtschaft und des kreativen Handwerks mit anderen Wirtschaftszweigen. Netzwerke sollen neu entstehen oder ausgebaut werden, neue Produkte und Dienstleistungen kreiert und Märkte erschlossen werden. Dabei muss es eine digitale Komponente geben.
Mit dem Programm CROSS INNOVATION haben das Land Sachsen-Anhalt und die Europäische Union erstmals erfolgreich zwischen 2015 und 2020 die Bildung und Arbeit von Netzwerken gefördert. Beispiele zu Cross Innovation Netzwerken der vergangenen Jahre finden Sie auf dem Kreativportal.

Wie ist der Ablauf?

Das Förderprogramm des sachsen-anhaltischen Wirtschaftsministeriums und der EU wird im Herbst 2024 mit einer zweiten Wettbewerbsrunde fortgesetzt.
  1. Zuerst werden Ideenpapiere eingereicht.
  2. Eine Experten-Jury wählt Ideen aus.
  3. Diese werden mit Konzepten näher untersetzt und anschließend bewertet.
  4. Die erfolgreichsten Projekte werden vor der Jury präsentiert.
  5. Es folgt die finale Auswahl.
Im Wettbewerbsverfahren gibt es Beratung und Unterstützung durch kompetente Ansprechpartner, einen halbtägigen Workshop und weitere Hinweise zu Finanzierungsfragen (u. a. Pauschalierung).
Hinweise und Wettbewerbsunterlagen werden auf dem Webportal der Investitionsbank veröffentlicht.