KfW-Konsortialkredit: Nachhaltige Transformation

Eine flexible Finanzierung für ambitionierte, nachhaltige und transformative Maßnahmen, die sich an die technischen Kriterien der EU-Taxonomie anlehnen: Das bietet die KfW gewerblichen Unternehmen über den Konsortialkredit „Nachhaltige Transformation“. Ziel ist es, Treibhausgasemissionen zu verringern, zu vermeiden und abzubauen.
Was wird gefördert?
Errichtung und Erwerb förderfähiger Anlagen sowie Modernisierungen bestehender Anlagen oder Ausrichtung des Geschäftsmodells an den in der EU-Taxonomie definierten Umweltzielen:
  • Modul A – Herstellung klimafreundlicher Technologien und Produkte, die in nachgelagerten Bereichen einen wesentlichen Beitrag zum Klimaschutz leisten
  • Modul B – Klimafreundliche Produktionsverfahren in energieintensiven Industrien
  • Modul C – Energieversorgung
  • Modul D – Wasser, Abwasser, Abfall
  • Modul E – Transport und Speicherung von CO2
  • Modul F – Nachhaltige Mobilität
  • Modul G – Green IT
  • Aufwendungen für Planungs- und Umsetzungsbegleitung sowie Erstellung von Gutachten und Nachweisen zur Einhaltung technischer Mindestanforderung in Verbindung mit einer förderfähigen Investitionsmaßnahme
Wer wird gefördert?
  • in- und ausländische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie Projektgesellschaften, die sich mehrheitlich im Privatbesitz befinden
  • Unternehmen, die im Rahmen einer Contracting-Vereinbarung (Energie-)Dienstleistungen für einen Dritten erbringen
  • bei Auslandsvorhaben: deutsche Unternehmen und deren Tochtergesellschaften mit Sitz im Ausland
Wie wird gefördert?
  • KfW-Risikobeteiligung an Fremdkapitalfinanzierungen: Risikoanteil 7,5 Mio. Euro bis max. 100 Mio. Euro
  • Finanzierung der KfW:
    • erfolgt direkt als Konsortialpartner oder indirekt im Rahmen einer Risikounterbeteiligung,​​​​
    • kann bis zu 50 Prozent der Vorhabenfinanzierung betragen,
    • darf nicht dazu führen, dass die KfW größter Risikoträger wird, um eine adäquate Risikopartnerschaft zwischen KfW und Finanzierungspartnern sicherzustellen
  • Gesamtvolumen von Risikoübernahme zuzüglich Refinanzierungsmittel ist je Maßnahme auf 100 Mio. Euro begrenzt
Wie und wo ist der Antrag zu stellen?
  • Antragstellung erfolgt vor Maßnahmenbeginn über Finanzierungspartner (Banken und Sparkassen)
  • Beteiligung der KfW erfolgt auf Einladung des Finanzierungspartners
Info
Stand: August 2024