Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme

Für Unternehmen, die in Energieeinsparung und Energieeffizienzmaßnahmen investieren möchten, ist im Vorfeld eine Energieberatung empfehlenswert. Der Bund fördert diese mit einem Zuschuss in Höhe von 50 Prozent.
Gewerblich tätige Unternehmen, freiberuflich Tätige sowie Kommunen und gemeinnützige Organisationen können vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) Beratungsleistungen zur Erstellung von energetischen Neubau- und Sanierungskonzepten, Energieaudits sowie Contracting-Orientierungsberatungen für Nichtwohngebäude gefördert bekommen.
Wir haben für Sie die wichtigsten Informationen der “Bundesförderung für Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme” zusammengestellt.
Was wird gefördert?

  • Energieberatung in Form eines Energieaudits nach der DIN EN 16247:
    • systematische Inspektion und Analyse des Energieeinsatzes und des Energieverbrauchs einer Anlage, eines Gebäudes, eines Systems oder einer Organisation
    • Ermittlung des Ist-Zustands und Identifizierung der Potenziale für Energieeffizienzverbesserungen
  • Energieberatung für Nichtwohngebäude nach der DIN V 18599:
    • Energieberatung zur Erstellung eines energetischen Sanierungskonzeptes für eine Schritt-für-Schritt-Sanierung oder eine umfassende Sanierung zu einem bundesgeförderten BEG-Effizienzgebäude
    • Neubauberatung mit dem Ziel eines bundesgeförderten BEG-Effizienzgebäudes
  • Contracting-Orientierungsberatung:
    • Eignungsprüfung und Vorbereitung für die Umsetzung eines Contracting-Modells mit vertraglicher Einspargarantie
    • Unterstützung bei der Vorbereitung von Ausschreibungsunterlagen und der Erarbeitung von Vorlagen für Entscheidungsträger
Wer wird gefördert?
  • kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie freiberuflich Tätige
  • Nicht-KMU, deren Gesamtenergieverbrauch gemäß § 8 Abs. 4 EDL-G über alle Energieträger hinweg max. 500.000 kWh im Jahr beträgt
  • Kultureinrichtungen
  • kommunale Gebietskörperschaften und Zweckverbände
  • gemeinnützige Organisationen, Religionsgemeinschaften mit Körperschaftsstatus, soziale und gesundheitliche Einrichtungen
Wie wird gefördert?
  • Zuwendung als Projektförderung in Form einer Anteilsfinanzierung auf Ausgabenbasis
  • Zuschuss in Höhe von 50 Prozent der förderfähigen Netto-Beratungskosten
  • Höchstzuschuss Energieberatung nach DIN EN 16247:
    • 600 Euro bei weniger als 10.000 Euro (netto) Energiekosten/Jahr
    • 3.000 Euro bei mehr als 10.000 Euro (netto) Energiekosten/Jahr
  • Höchstzuschuss Energieberatung nach DIN V 18599: 4.000 Euro (Höhe abhängig von der Nettogrundfläche des Gebäudes)
  • Höchstzuschuss Contracting-Orientierungsberatung:
    • 3.500 Euro bei weniger als 300.000 Euro (netto) Energiekosten/Jahr
    • 5.000 Euro bei mehr als 300.000 Euro (netto) Energiekosten/Jahr
Was gilt es zu beachten?
  • Sitz, Geschäftsbetrieb sowie Beratungsobjekte in Deutschland
  • Energieberater muss in der Expertenliste des Bundes in der Kategorie “Energieberatung für Nichtwohngebäude” gelistet sein
  • Bruttoberaterhonorar ist förderfähig, wenn der Antragsteller nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt ist
  • bewilligte Beratung muss spätestens 12 Monate nach Zugang des Zuwendungsbescheides beendet sein (Bewilligungszeitraum)
  • Ergebnisse der Beratung sind in einem Abschlussbericht zu dokumentieren
Wie und wo ist der Antrag zu stellen? Antragstellung erfolgt vor Maßnahmenbeginn beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) online über die Antragsplattform
Was sollte man noch wissen?
  • bei der Zuwendung handelt es sich für Unternehmen um eine De-minimis-Beihilfe
  • Richtlinie ist bis 31.12.2024 befristet
Stand: Oktober 2024