Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme
Für Unternehmen, die in Energieeinsparung und Energieeffizienzmaßnahmen investieren möchten, ist im Vorfeld eine Energieberatung empfehlenswert. Der Bund fördert diese mit einem Zuschuss in Höhe von 50 Prozent.
Gewerblich tätige Unternehmen, freiberuflich Tätige sowie Kommunen und gemeinnützige Organisationen können vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) Beratungsleistungen zur Erstellung von energetischen Neubau- und Sanierungskonzepten, Energieaudits sowie Contracting-Orientierungsberatungen für Nichtwohngebäude gefördert bekommen.
Wir haben für Sie die wichtigsten Informationen der “Bundesförderung für Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme” zusammengestellt.
Was wird gefördert? |
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Wer wird gefördert? |
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Wie wird gefördert? |
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Was gilt es zu beachten? |
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Wie und wo ist der Antrag zu stellen? | Antragstellung erfolgt vor Maßnahmenbeginn beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) online über die Antragsplattform |
Was sollte man noch wissen? |
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Stand: Oktober 2024