Sachsen-Anhalt ENERGIE

Das Energieministerium in Sachsen-Anhalt hat das Förderprogramm „Sachsen-Anhalt ENERGIE“ neu aufgelegt. Das Land unterstützt kleine, mittlere und große Unternehmen unter anderem bei der energieeffizienten Sanierung von Gebäuden, dem Austausch ineffizienter Anlagen sowie der Installation zur Wärmerückgewinnung und Abwärmenutzung mit einem Zuschuss.
Was wird gefördert?
  • gebäudebezogene Einzelmaßnahmen (z. B. an Fassade, Dach, Fenstern, Türen, Toren, Heizung und Kühlung)
  • nicht gebäudebezogene Einzelmaßnahmen, wie:
    • Austausch ineffizienter technischer Anlagen und Aggregate
    • Installation von Anlagen zur Wärmerückgewinnung und Abwärmenutzung
    • Maßnahmen zur energetischen Prozessoptimierung
  • Kombination von gebäudebezogenen Einzelmaßnahmen mit folgenden Maßnahmen:
    • Installation von am Standort des Gebäudes befindlichen integrierten Anlagen zur Erzeugung von Strom, Wärme, Kälte aus erneuerbaren Energiequellen (wie z. B. PV-Module, Wärmepumpen) und Energiespeichern
    • Anbindung an ein energieeffizientes Fernwärme- und/oder Fernkältesystem
    • Bau und Installation von Ladeinfrastruktur für die Gebäudenutzer
    • Installation von Ausrüstung für die Digitalisierung des Gebäudes
    • Investitionen in Gründächer und Ausrüstung für die Sammlung und Nutzung von Regenwasser
Wer wird gefördert?
private und öffentliche Unternehmen sowie sonstige juristische Personen
Wie wird gefördert?
Zuwendung in Form einer Anteilsfinanzierung (Zuschuss) in Höhe von bis zu 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben für kleine Unternehmen, bis zu 35 Prozent für mittlere Unternehmen, bis zu 20 Prozent für große Unternehmen
Was gilt es zu beachten?
  • Umsetzung in Betriebsstätte in Sachsen-Anhalt
  • Maßnahmen müssen zur Verbesserung der Energieeffizienz beitragen
  • Energieeffizienz- oder Energiesparmaßnahmen sind Voraussetzung, um auch in anderen Bereichen gefördert zu werden; insbesondere Investitionen in erneuerbare Energien und Energiespeicher sind nicht als Einzelvorhaben förderfähig
  • Expertenanalyse der vorhandenen Energieeinsparpotenziale im Unternehmen
  • Nachweis eines Energieaudits oder Energie- bzw. Umweltmanagementsystems
  • zuwendungsfähige Ausgaben müssen mindestens 20.000 Euro betragen (nach De-minimis) sowie 50.000 Euro (nach AGVO); bei großen Unternehmen 150.000 Euro
Wie und wo ist der Antrag zu stellen?
Antragstellung erfolgt vor Maßnahmenbeginn über das Kundenportal der Investitionsbank Sachsen-Anhalt
Stand: Juni 2024