INVEST-Zuschuss für junge innovative Unternehmen

INVEST bringt Start-ups und private Investoren zusammen, die an mutige Ideen glauben. Das Förderprogramm mobilisiert mehr privates Wagniskapital von Business Angels und hilft somit Start-ups dabei, leichter einen Investor zu finden.
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) fördert private Investitionen in junge innovative Unternehmen. Den Zuschuss für Wagniskapital erhalten Investoren als Erwerbszuschuss zum Zeitpunkt ihrer Investition und als Exitzuschuss, wenn sie ihre Anteile veräußern.
Hier können Sie sich einen Überblick über das Förderprogramm “INVEST – Zuschuss für Wagniskapital” verschaffen.
Was wird gefördert?
Förderung privater Investoren, die Geschäftsanteile an jungen innovativen Unternehmen erwerben
Wer wird gefördert?
natürliche Personen, die neu ausgegebene Anteile an einem innovativen, kleinen Unternehmen erwerben oder die ihre Anteile an einem Unternehmen veräußern, deren Erwerb bereits durch INVEST gefördert wurde
Wie wird gefördert?
Erwerbszuschuss:
  • 25 Prozent der Investition wird steuerfrei erstattet (25 Prozent im Fall von Wandeldarlehen), pro Kalenderjahr für Beteiligungen bis 400.000 Euro, max. Fördersumme 100.000 Euro
  • je Unternehmen: Beteiligungen von bis zu 3 Mio. Euro pro Jahr möglich
Exitzuschuss:
  • Steuern auf Gewinne aus den Investments können pauschal erstattet werden: 25 Prozent des Gewinns aus der Veräußerung eines INVEST-Anteils
Was gilt es zu beachten?
  • Start-up (Unternehmen) benötigt eine Bescheinigung der Förderfähigkeit vom BAFA
  • nur die erste Investition eines Investors in das jeweilige Unternehmen wird gefördert
Erwerbszuschuss:
  • Start-up ist eine Kapitalgesellschaft oder eine eingetragene Genossenschaft , max. 7 Jahre alt, Hauptsitz im Europäischen Wirtschaftsraum mit einer Zweigniederlassung oder Betriebsstätte in Deutschland, hauptsächlich in einem innovativen Geschäftsfeld fortlaufend wirtschaftlich aktiv
  • Business Angels (BAs) müssen neu ausgegebene Anteile im eigenen Namen, auf eigene Rechnung und von eigenem Geld erwerben
  • ihr Anteilserwerb muss wirtschaftlich motiviert sein, auf Grundlage eines Business-Plans erfolgen und es ist eine realistische Ausstiegsstrategie zu verfolgen
  • Anteile müssen vollumfänglich an Chancen und Risiken beteiligt sein
  • zwischen BAs und dem Start-up dürfen keine risikomindernden Vereinbarungen geschlossen werden
  • Anteilsausgabe darf erst nach der Antragstellung erfolgen
  • Beteiligung ist für mind. 3 Jahre zu halten, Kaufpreis der Anteile mind. 10.000 Euro (Mindestinvestitionssumme)
  • BAs oder eine nahestehende Person darf nicht mit dem Unternehmen verbunden sein
Exitzuschuss:
  • Unternehmen muss bereits durch Zahlung eines Erwerbszuschusses gefördert worden sein
  • Veräußerung der Anteile frühestens 3 Jahre und spätestens 10 Jahre nach dem Erwerb
  • Gewinn aus der Veräußerung der Anteile muss mindestens 2.000 Euro betragen
Wie und wo ist der Antrag zu stellen?
  • Antragstellung für beide Zuschüsse erfolgt online beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
  • im normalen Antragsverfahren reicht zunächst das Unternehmen einen Online-Antrag beim BAFA ein; BAFA bescheinigt dem Unternehmen die Förderfähigkeit
  • anschließend stellt der Investor beim BAFA ebenfalls einen Online-Antrag; BAFA prüft diesen Antrag und erteilt dem Investor einen Bescheid
  • beteiligt sich der Investor an einem Gründungsvorhaben, reicht zuerst der Investor seinen Antrag ein; Unternehmen stellt dann seinen Antrag auf Förderfähigkeit, wenn es gegründet und in das Handelsregister eingetragen ist
Stand: Januar 2024