Klimaschutzoffensive für Unternehmen

Mit der „Klimaschutzoffensive für Unternehmen“ fördert die KfW mit einem zinsgünstigen Darlehen Investitionen in Maßnahmen zur Verringerung, Vermeidung und Abbau von Treibhausgasemissionen in Anlehnung an die Kriterien der EU-Taxonomie für nachhaltiges Wirtschaften.
Nachfolgend erhalten Sie einen Überblick zu den Förderkriterien:
Was wird gefördert?
  • Errichtung und Erwerb förderfähiger Anlagen sowie die Modernisierung bestehender Anlagen in folgenden Bereichen:
    • Herstellung klimafreundlicher Technologien und Produkte, die in nachgelagerten Bereichen (auch in privaten Haushalten) einen wesentlichen Beitrag zum Klimaschutz leisten: z. B. EE-Anlagen, Anlagen zur Erzeugung von Wasserstoff, emissionsarme Fahrzeuge, energieeffiziente Gebäudetechnik, Batterien
    • klimafreundliche Produktionsverfahren in energieintensiven Industrien
    • Energieversorgung: Anlagen zur CO2-armen Bereitstellung von Strom und Wärme inkl. hierfür notwendiger Infrastruktur zur Verteilung und Speicherung
    • Wasser, Abwasser, Abfall: z. B. Maßnahmen zur Trinkwasserbereitstellung und Abwasserbehandlung, inkl. Einrichtungen zur Sammlung und Verteilung; Neuerrichtung von Anlagen zur Sammlung und Verwertung von Abfällen
    • Transport und Speicherung von CO2: z. B. Neubau von CO2-Pipelines und Nachrüstung von Gasnetzen zum Transport von CO2; unterirdische dauerhafte geologische Speicherung von CO2
    • integrierte Mobilitätsvorhaben: emissionsarme Fahrzeuge und Schiffe sowie Infrastruktur, die für eine klimaneutrale Mobilität erforderlich ist
    • Green IT
  • Aufwendungen für Planungs- und Umsetzungsbegleitung sowie für Erstellung von Gutachten und Nachweisen zur Einhaltung der technischen Mindestanforderungen
Wer wird gefördert?
  • Vorhaben in Deutschland:
    • natürliche und juristische Personen sowie rechtsfähige Personengesellschaften mit mehrheitlich privatrechtlicher Beteiligung, die gewerblich oder freiberuflich tätig sind mit Unternehmenssitz in Deutschland oder im Ausland
    • juristische Personen und rechtsfähige Personengesellschaften mit mehrheitlich kommunaler Beteiligung, die gewerblich oder freiberuflich tätig sind
  • Vorhaben in der EU:
    • Unternehmen mit Sitz in Deutschland
    • Tochtergesellschaften deutscher Unternehmen mit Sitz in der EU
    • Joint Ventures in der EU mit eigener Rechtspersönlichkeit und maßgeblich deutscher Beteiligung von mind. 25 Prozent
Wie wird gefördert?
  • Kreditförderung
  • Finanzierungsanteil: bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten
  • Kredithöchstbetrag: max. 25 Mio. Euro pro Vorhaben
  • Laufzeit: mind. 2 Jahre und max. 20 Jahre bei max. 3 Tilgungsfreijahren
Wie und wo ist der Antrag zu stellen?
Antragstellung erfolgt vor Maßnahmenbeginn über Finanzierungspartner (Banken und Sparkassen)
Was sollte man noch wissen?
  • Gewährung der Beihilfen (Zuwendungen) erfolgt je nach Maßnahme auf Grundlage der AGVO oder als De- minimis-Beihilfe
  • im Vorfeld einer Kreditbeantragung wird eine Energieberatung empfohlen
  • KMU können für eine qualifizierte Energieberatung Zuschüsse vom BAFA über das Förderprogramm „Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme“ erhalten
Stand: Februar 2024