Wissens- und Technologietransfer durch Patente und Normen (WIPANO)

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) unterstützt mit dem Förderprogramm WIPANO* Unternehmen, Hochschulen und Forschungseinrichtungen bei der effizienten Nutzung von geistigem Eigentum sowie beim Transfer von neuesten Forschungsergebnissen in die Normung mit Zuschüssen.
Was wird gefördert?
Förderschwerpunkt „Patentierung – Unternehmen“
  • Modul 1: gesamter Prozess der Schutzrechtsanmeldung inklusive Beratungsleistungen
  • Modul 2: Kosten-Nutzen-Analyse der Erfindung hinsichtlich Verwertung
Förderschwerpunkt „Normung – Unternehmen“
  • aktive Beteiligung von Unternehmen in nationalen, europäischen und internationalen Normungs- und Standardisierungsgremien
  • Normungsrecherchen sowie Aufbau und Umsetzung eines Normenmanagements
  • Erstellung einer DIN SPEC (PAS)/VDE SPEC (PAS)/VDE-Anwenderregel oder internationalen Entsprechung
Förderschwerpunkt „Wissenstransfer durch Normung und Standardisierung“
  • Kooperationsprojekte zwischen Hochschulen, Forschungseinrichtungen und Unternehmen zur Überführung neuester Erkenntnisse der Forschung in Normen und Standards
Wer wird gefördert?
  • Patentierung: kleine und mittlere Unternehmen (KMU)
  • Normung: kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie Unternehmen bis zu 1.000 Mitarbeitern und Jahresumsatz von maximal 100 Millionen Euro
  • Wissenstransfer durch Normung und Standardisierung: Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft oder Unternehmen außerhalb der gewerblichen Wirtschaft (beispielsweise gemeinnützige Unternehmen und Vereine, insbesondere regelsetzende Institutionen oder deren Ausschüsse mit eigener Geschäftsführung) sowie staatlich anerkannte Hochschulen, öffentlich grundfinanzierte Forschungseinrichtungen
Wie wird gefördert?
  • Zuwendung als nicht rückzahlbarer Zuschuss (Projektförderung)
Patentierung
  • bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben
  • in Modul 1 bis zu 10.000 Euro, in Modul 2 bis zu 6.000 Euro
  • Förderzeitraum maximal 24 Monate
Normung
  • bis zu 70 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben (bis zu 45.000 Euro in Form einer De-minimis-Beihilfe)
  • Förderzeitraum maximal 36 Monate
  • Beratung und aktive Teilnahme in Normengremien: maximal 25.000 Euro
  • Normungsrecherchen und Normenmanagement: maximal 5.000 Euro
  • Erstellung einer DIN SPEC (PAS)/VDE SPEC (PAS)/VDE-Anwenderregel oder einer internationalen Entsprechung: maximal 10.000 Euro
  • für Teilnahme an Gremiensitzungen: Personalkostenpauschalen
Wissenstransfer durch Normung und Standardisierung
  • für Unternehmen bis zu 50 Prozent, für KMU bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten
  • für Hochschulen/außeruniversitäre Forschungseinrichtungen bis zu 85 Prozent
  • maximal 200.000 Euro je Verbundpartner und Projekt für eine Laufzeit von maximal 24 Monaten
Was gilt es zu beachten?
Patentierung
  • ausschließlich Haupterwerb
  • Niederlassung oder Betriebsstätte in Deutschland
  • in den letzten drei Jahren vor Antragstellung keine Anmeldung von Patent- oder Gebrauchsmustern sowie keine Förderung im Rahmen von WIPANO „Patentierung – Unternehmen“
Normung
  • in den letzten drei Jahren keine aktive Mitarbeit in dem jeweiligen Gremium
Wissenstransfer durch Normung und Standardisierung
  • Niederlassung oder Betriebsstätte in Deutschland
  • mindestens eine Hochschule/öffentlich grundfinanzierte Forschungseinrichtung und ein Unternehmen
Wie und wo ist der Antrag zu stellen?
  • je nach Förderschwerpunkt ist das Verfahren ein- oder zweistufig
  • Einreichung beim Projektträger Jülich (PtJ)
  • Projektskizzen und förmliche Anträge über elektronisches Antragssystem easy-Online
Was sollte man noch wissen?
Patentierung
  • Anträge fortlaufend möglich bis 31.10.2027
  • alle förderfähigen Leistungen kostenpflichtig durch externe Dienstleister
  • Modul 2 nur nach Nutzung von Modul 1
Normung
  • Anträge fortlaufend möglich bis 31.05.2027
  • nach Bewilligung des Förderantrags müssen Sie aktiv als Mitglied in einem Normen- beziehungsweise Standardisierungsausschuss mitarbeiten
Wissenstransfer durch Normung und Standardisierung
  • Anträge fortlaufend möglich, Skizzen bis 31.05.2026, Anträge bis 31.05.2027
  • Prüfung, ob eine ausschließliche oder ergänzende Förderung aus dem EU-Forschungsrahmenprogramm möglich
* WIPANO: Förderung des Technologie- und Wissenstransfers durch Patente, Normung und Standardisierung zur wirtschaftlichen Verwertung innovativer Ideen von Unternehmen und Hochschulen
Stand: August 2024