Elektrofahrzeuge und Ladeinfrastruktur

Für Unternehmen gibt es verschiedene Fördermöglichkeiten für die Anschaffung von Elektrofahrzeugen und Ladeinfrastruktur.
Nachfolgend geben wir Ihnen einen Überblick über ausgewählte Förderprogramme.

E-Lastenfahrräder (BAFA)

Was wird gefördert? Anschaffung von Lastenfahrrädern und Lastenanhängern mit elektrischer Antriebsunterstützung (E-Lastenfahrräder bzw. Lastenpedelecs) für den Einsatz im fahrradgebundenen Lastenverkehr in Industrie, Gewerbe, Handel und Dienstleistungen
Wer wird gefördert?
  • private Unternehmen sowie freiberuflich Tätige unabhängig von der Rechtsform und der Art ihrer Tätigkeit (einschließlich Genossenschaften)
  • Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts (z. B. Hochschulen)
Wie wird gefördert?
  • Zuwendung als Projektförderung in Form einer Anteilsfinanzierung
  • Zuschuss in Höhe von 25 Prozent der zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (max. 3.500 Euro pro E-Lastenfahrrad bzw. E-Lastenanhänger)
Was gilt es zu beachten?
  • geförderte E-Lastenfahrräder müssen sich in Deutschland befinden, serienmäßig und fabrikneu sein sowie Transportmöglichkeiten bieten, die unlösbar mit dem Fahrrad verbunden sind, mehr Volumen aufnehmen können als ein herkömmliches Fahrrad und ein zulässiges Gesamtgewicht von mind. 170 kg aufweisen
  • Nenndauerleistung der elektrischen Antriebsunterstützung: max. 250 W
  • geförderte Fahrräder/Anhänger sind mit dem Zeitpunkt der Anschaffung mind. 3 Jahre zweckentsprechend zu nutzen
Wie und wo ist der Antrag zu stellen? Antragstellung erfolgt vor Beauftragung (Bestellung) beim Händler bzw. Hersteller beim BAFA online über die Antragsplattform
Was sollte man noch wissen?
  • Gewährung der Beihilfen (Zuwendungen) erfolgt als De-minimis-Beihilfe
  • Richtlinie ist bis 30. Juni 2027 befristet
Stand: November 2024

KfW-Umweltprogramm (KfW)

Was wird gefördert?
  • Erwerb gewerblich genutzter Fahrzeuge (Personenkraftwagen, Zweiräder, Nutzfahrzeuge inklusive Busse), die rein batterieelektrisch oder mit erneuerbarem Wasserstoff betrieben werden
  • Erwerb von alternativen Antrieben im Schienenverkehr für nicht oder nur teilweise elektrifizierte Strecken, die die Kohlenstoffdioxid-Emissionen der Fahrzeuge erheblich mindern, beispielsweise Batterie- oder Brennstoffzellenfahrzeuge
  • Errichtung von Ladestationen für Elektrofahrzeuge
Wer wird gefördert?
Vorhaben in Deutschland:
  • natürliche und juristische Personen sowie rechtsfähige Personengesellschaften mit mehrheitlich privatrechtlicher Beteiligung, die gewerblich oder freiberuflich tätig sind mit Unternehmenssitz in Deutschland oder im Ausland
Vorhaben im Ausland:
  • Unternehmen mit Sitz in Deutschland
  • Tochtergesellschaften deutscher Unternehmen mit Sitz im Ausland
  • Joint Ventures im Ausland mit eigener Rechtspersönlichkeit und maßgeblich deutscher Beteiligung von mind. 25 Prozent
Wie wird gefördert?
  • Kreditförderung
  • Finanzierungsanteil: bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten
  • Kredithöchstbetrag: max. 25 Mio. Euro pro Vorhaben (kann mit Zustimmung des Bundesumweltministeriums überschritten werden)
  • Laufzeit: mind. 2 Jahre und max. 20 Jahre bei max. 3 Tilgungsfreijahren
Wie und wo ist der Antrag zu stellen? Antragstellung erfolgt vor Maßnahmenbeginn über Finanzierungspartner (Banken und Sparkassen)
Was sollte man noch wissen? Gewährung der Beihilfen (Zuwendungen) erfolgt je nach Maßnahme auf Grundlage der AGVO oder als De-minimis-Beihilfe
Stand: November 2024

Klimaschutzoffensive für Unternehmen: Modul F - integrierte Mobilitätsvorhaben (KfW)

Was wird gefördert (Auswahl)? integrierte Mobilitätsvorhaben: Erwerb emissionsarmer Fahrzeuge, Schiffe sowie Infrastruktur, die für eine klimaneutrale Mobilität erforderlich sind (nur in Verbindung mit einer Maßnahme aus dem Modul Energieversorgung); z. B. Ladestationen, Wasserstofftankstellen, Elektroautos
Wer wird gefördert?
Vorhaben in Deutschland:
  • natürliche und juristische Personen sowie rechtsfähige Personengesellschaften mit mehrheitlich privatrechtlicher Beteiligung, die gewerblich oder freiberuflich tätig sind mit Unternehmenssitz in Deutschland oder im Ausland
  • juristische Personen und rechtsfähige Personengesellschaften mit mehrheitlich kommunaler Beteiligung, die gewerblich oder freiberuflich tätig sind
Vorhaben innerhalb der EU:
  • Unternehmen mit Sitz in Deutschland
  • Tochtergesellschaften deutscher Unternehmen mit Sitz in der EU
  • Joint Ventures in der EU mit eigener Rechtspersönlichkeit und maßgeblich deutscher Beteiligung von mind. 25 Prozent
Wie wird gefördert?
  • Kreditförderung
  • Finanzierungsanteil: bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten
  • Kredithöchstbetrag: max. 25 Mio. Euro pro Vorhaben
  • Laufzeit: mind. 2 Jahre und max. 20 Jahre bei max. 3 Tilgungsfreijahren (für Investitionen)
Wie und wo ist der Antrag zu stellen? Antragstellung erfolgt vor Maßnahmenbeginn über Finanzierungspartner (Banken und Sparkassen)
Was sollte man noch wissen?
  • Gewährung der Beihilfen (Zuwendungen) erfolgt je nach Maßnahme auf Grundlage der AGVO oder als De-minimis-Beihilfe
  • im Vorfeld der Kreditbeantragung wird eine Energieberatung empfohlen
Stand: November 2024

Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft Modul 6 – hier: elektrisch betriebene Gabelstapler (BAFA/KfW)

Was wird gefördert?
Investive Maßnahmen (Auswahl) zur Elektrifizierung von kleinen Unternehmen: Austausch/Umrüstung von mit fossilen Energieträgern betriebenen Bestandsanlagen zu Anlagen, die ausschließlich mit elektrischer Energie betrieben werden; hierzu zählen zum Beispiel:
  • elektrisch zu betreibende Gabelstapler (Logistik)
Wer wird gefördert? Kleinst- und kleine Unternehmen gemäß KMU-Definition der EU
Wie wird gefördert?
Zuschuss
  • Zuschuss in Höhe von max. 33 Prozent der förderfähigen Kosten
  • Netto-Investitionsvolumen inkl. Nebenkosten: mind. 2.000 Euro
  • max. Förderzuschuss pro Vorhaben: 200.000 Euro
Kredit mit Tilgungszuschuss
  • Finanzierungsanteil: bis 100 Prozent der förderfähigen Investitionskosten
  • Kredithöchstbetrag pro Vorhaben: max. 100 Mio. Euro
  • Tilgungszuschuss in Höhe von max. 33 Prozent
  • Netto-Investitionsvolumen inkl. Nebenkosten: mind. 2.000 Euro
  • max. Förderzuschuss pro Vorhaben: 200.000 Euro
Was gilt es zu beachten?
  • Betriebsstätte/Niederlassung in Deutschland
  • Erfüllung technischer Mindestanforderungen
  • geförderte Anlage muss nach Inbetriebnahme mind. 3 Jahre zweckentsprechend betrieben werden
  • es können nur Anlagen gefördert werden, die ausschließlich mit elektrischer Energie zu betreiben sind
Wie und wo ist der Antrag zu stellen?
Antragstellung erfolgt vor Maßnahmenbeginn:
Was sollte man noch wissen?
  • Gewährung der Beihilfen (Zuwendungen) erfolgt wahlweise auf Grundlage der AGVO oder als De-minimis-Beihilfe
Stand: November 2024

Investitionskredit Nachhaltige Mobilität: Standard- und Individualvariante (KfW)

Was wird gefördert?
Investitionen in nachhaltige und klimafreundliche Mobilität, die in Anlehnung an die Kriterien der EU-Taxonomie umgesetzt werden:
  • klimafreundliche Fahrzeuge für die Personen- und Güterbeförderung und leichte Nutzfahrzeuge
  • Infrastruktur für emissionsarmen Verkehr
  • emissionsarme Flughafeninfrastruktur
  • nachhaltige Informations- und Kommunikationstechnologien für Mobilität
  • Aufwendungen für die Planungs- und Umsetzungsbegleitung sowie die Erstellung von Gutachten und Nachweisen zur Einhaltung der technischen Mindestanforderungen in Verbindung mit einer förderfähigen Investitionsmaßnahme
Wer wird gefördert?
  • natürliche und juristische Personen sowie rechtsfähige Personengesellschaften mit mehrheitlich privatrechtlicher Beteiligung, die gewerblich oder freiberuflich tätig sind mit Unternehmenssitz in Deutschland oder im Ausland
  • juristische Personen und rechtsfähige Personengesellschaften mit mind. 50-prozentiger öffentlich-rechtlicher Beteiligung, die gewerblich tätig sind
  • gemeinnützige Organisationen inkl. Kirchen
  • Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts mit mehrheitlich kommunalem Hintergrund
Wie wird gefördert?
  • Kreditförderung
  • Finanzierungsanteil: bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten
  • Standardvariante: max. 50 Mio. Euro pro Vorhaben (Kredithöchstbetrag)
  • Individualvariante: Kreditbetrag kann ab einem Mindestbetrag von 25 Mio. Euro pro Vorhaben individuell angefragt werden
  • Laufzeit: mind. 4 Jahre und max. 30 Jahre bei max. 5 Tilgungsfreijahren
Was gilt es zu beachten?
  • Unternehmenssitz/Betriebsstätte in Deutschland
  • Vorhaben muss die in Deutschland geltenden umwelt- und sozialrechtlichen Anforderung und Standards erfüllen
  • Erfüllung der technischen Mindestanforderungen
Wie und wo ist der Antrag zu stellen? Antragstellung erfolgt vor Maßnahmenbeginn über Finanzierungspartner (Banken und Sparkassen)
Was sollte man noch wissen?
  • Kreditförderung gibt es in zwei Varianten: Standardvariante und Individualvariante
  • Standardvariante: Gewährung der Beihilfen (Zuwendungen) erfolgt je nach Maßnahme auf Grundlage der AGVO oder als De-minimis-Beihilfe
Stand: November 2024