Güterkraftverkehr

Wer als inländischer Unternehmer in Deutschland gewerbliche Güterbeförderung mit Kraftfahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen betreiben will, benötigt dazu eine Erlaubnis. Im grenzüberschreitenden Verkehr gilt die Erlaubnispflicht bereits für Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 2,5 Tonnen.
Weiterführende Hinweise finden Sie im Merkblatt “Berufszugang Güterkraftverkehr” (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 1950 KB). Voraussetzung für die Erlaubniserteilung ist neben der persönlichen Zuverlässigkeit und der finanziellen Leistungsfähigkeit, dass der Unternehmer bzw. der eingesetzte Verkehrsleiter die fachliche Eignung zur Führung eines Güterkraftverkehrsunternehmens nachweist. Der Eignungsnachweis ist in der Regel durch das erfolgreiche Ablegen einer Fachkundeprüfung bei der IHK zu erbringen.
Sie brauchen unter Umständen keine Fachkundeprüfung abzulegen, wenn
1. Sie eine mindestens zehnjährige leitende Tätigkeit in einem Unternehmen, das Güterkraftverkehr im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 1071/2009 vom 21. Oktober 2009 betreibt, nachweisen können. Diese Tätigkeit muss in dem Zeitraum von zehn Jahren vor dem 4. Dezember 2009 ohne Unterbrechung in der Europäischen Union ausgeübt worden sein. Die Tätigkeit muss die zur Unternehmensführung erforderlichen Kenntnisse tatsächlich vermittelt haben. Anträge auf Anerkennung der Vortätigkeit sind an die Industrie-und Handelskammer zu richten, in deren Bezirk der Antragsteller seinen Hauptwohnsitz hat. Weiterführende Hinweise finden Sie im Merkblatt "Anerkennung leitender Tätigkeit im Güterkraftverkehr" (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 884 KB).
2. Sie eine der folgenden Abschlussprüfungen nachweisen können und die entsprechende Ausbildung für diese Abschlussprüfung vor dem 4. Dezember 2011 begonnen haben:
  • Abschlussprüfung zum Kaufmann/zur Kauffrau im Eisenbahn- und Straßenverkehr, Schwerpunkt: Güterkraftverkehr
  • Abschlussprüfung zum Speditionskaufmann/zur Speditionskauffrau
  • Abschlussprüfung zur Fortbildung zum Verkehrsfachwirt/zur Verkehrsfachwirtin
  • Abschlussprüfung als Diplom-Betriebswirt im Ausbildungsbereich Wirtschaft, Fachrichtung Spedition der Berufsakademien Lörrach und Mannheim
  • Abschlussprüfung als Diplom-Betriebswirt im Fachbereich Wirtschaft I, Studiengang Verkehrswirtschaft und Logistik, Fachrichtung Güterverkehr der Fachhochschule Heilbronn
Inhaber eines oben genannten Abschlusses können bei der für Ihren Hauptwohnsitz zuständigen Industrie- und Handelskammer einen Antrag auf Ausstellung einer entsprechenden Fachkundebescheinigung stellen.
Kommen die vorgenannten Nachweisformen für Sie nicht in Betracht, so können Sie den Fachkundenachweis durch das erfolgreiche Ablegen einer Prüfung bei der zuständigen IHK erbringen. Auch hier gilt das Wohnortprinzip.
Die Teilnahme an der Fachkundeprüfung erfordert eine eingehende fachliche Vorbereitung. Art und Umfang der Vorbereitung sind Ihnen jedoch freigestellt. Sie können über Fachverlage oder den Buchhandel Lehrmaterialien und Unterlagen zur Prüfungsvorbereitung beziehen oder sich durch einen Lehrgang auf die Prüfung vorbereiten. Weiterführende Hinweise finden Sie im Merkblatt "Prüfung Güterkraftverkehr". (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 1145 KB)
Sofern Sie an der Prüfung teilnehmen möchten, setzen Sie sich bitte zur Absprache eines verbindlichen Prüfungstermins und Anforderung des entsprechenden Anmeldeformulars mit der IHK in Verbindung. Die Prüfungsgebühr beträgt 250,00 Euro.