Prävention von Ladendiebstahl
Ladendiebstahl ist für immer mehr Einzelhändler ein ernsthaftes Problem. Mit den u. a. Maßnahmen und Verhaltensregeln können Händler versuchen dem Problem begegnen. Darüber hinaus finden Sie als Download Unterlagen der Polizei von einer Veranstaltung „Prävention gegen Ladendiebstahl“, die am 27. Juni 2024 in Magdeburg stattgefunden hat.
Ladengestaltung
- Der gesamte Laden sollte übersichtlich und einsehbar sein. Vermeiden Sie Nischen und Ecken. Verzichten Sie auf Raumteiler und Säulen soweit wie möglich. Spiegel können dabei helfen, den Laden besser einzusehen.
- Erhöhen Sie die Kassenzone und Ihr Büro und ordnen gefährdete Ware in Kassennähe an, um sie immer gut im Blick zu haben.
- Regale sollten nicht höher als 1,70 m sein.
- Stellen Sie Ihre Waren nicht in „Wühltischen“ aus.
- Hochwertige Waren gehören in eine Vitrine.
- Stellen Sie diebstahlgefährdete Artikel ausschließlich an der Kasse oder sonst nur die Hüllen aus (z. B. CD’s, Parfüm).
- Schaffen Sie lediglich einen Kundenkundenausgang, deren Überwachung stets durch eine bestimmte Person erfolgt.
- Mit einer effektiven Ausleuchtung des Ladens schaffen Sie Transparenz und der Dieb fühlt sich nicht unbeobachtet.
- Trennen Sie Warenanliefer- und Warenlagerungszone, um Diebstahl durch Lieferanten zu vermeiden.
Umkleidekabinen
- Die Umkleidekabinen sollten für Sie gut einsehbar sein.
- Verschließen Sie Fugen oder Dichtungen in den Umkleiden mit Silikon, kleben Sie den Teppich fest und befestigen Sie Spiegel und Sitzbänke. Dort lässt so mancher Dieb gern mal ein Preisschild, Sicherungsetikett oder auch einen Kleiderbügel verschwinden.
- Stellen Sie in den Kabinen keine Mülleimer auf.
- Lassen Sie die Vorhänge der Umkleidekabinen 15-20 cm über dem Boden enden oder bringen Sie Schwingtüren an.
- Kontrollieren Sie regelmäßig die Umkleiden.
Waren
- Sichern Sie Ihre Artikel. Weisen Sie zur Abschreckung bereits im Eingangsbereich und in den Umkleidekabinen auf die Sicherungen an der Ware hin. Als sehr effektiv haben sich elektronische Artikelsicherungen herausgestellt, aber auch Farbsicherungen, welche genauso aussehen, wie die normalen Sicherungen, aber beim unsachgemäßen Entfernen von der Ware die Ware ruinieren, da sie mit Farbe unbrauchbar gemacht wird.
- Kennzeichnen Sie Ihre Ware so, dass das hinzulegen unbezahlter zu bereits bezahlter Ware verhindert wird.
- Führen Sie stets Hohlkörperkontrollen durch, um das versteckten kleiner Waren zu unter-binden. Öffnen Sie dazu alle Kartons und sonstige Hohlkörper. Schauen Sie, ob die richtige Ware enthalten oder zusätzliche Produkte versteckt wurden.
Preisauszeichnung
- Lassen Sie Preisauszeichnungsgeräte und „Bezahlt“-Aufkleber niemals frei zugänglich für jedermann herumliegen, so können Sie Manipulationen am Preis verhindern.
- Verwenden Sie vorgestanzte Etiketten mit Firmenaufdruck zur Preisauszeichnung und kleben Sie diese auf wesentliche, nicht austauschbare Warenteile (nicht auswechselbare Verschlüsse, Deckel). Überkleben Sie nicht nur alte Etiketten und Preise, sondern entfernen Sie diese.
- Kleben Sie Preisetiketten auf nicht austauschbare Teile und so, dass sie beim Ablöseversuch zerreißen.
- Entsorgen Sie regelmäßig und zeitnah liegengebliebene Kassenbons der Kunden.
Identifikation des Täters
Diebe lassen sich oft frühzeitig am Verhalten erkennen. Sensibilisieren Sie Ihre Mitarbeiter, so dass diese schon frühzeitig einen Dieb enttarnen. Durch eine Begrüßung oder durch angebotene Hilfestellung fühlt sich ein Dieb beobachtet, verunsichert und weicht aus. Potenzielle Diebe fallen oft durch weite Kleidung oder mehrere Personen mit der gleichen Tasche und ähnlicher Bekleidung auf.
Richtiges Verhalten nach der Tat
- Beobachten Sie den Dieb und verfolgen Sie den Dieb auf kurze Distanz.
- Informieren Sie die Ladenaufsicht.
- Stellen Sie sicher, dass der Täter den Laden nicht verlassen kann.
- Wenn Sie glauben, einen Diebstahl beobachtet zu haben oder einen ernsthaften Verdacht hegen, so sprechen Sie denjenigen diskret an und bitten ihn in Ihr Büro. Vermeiden Sie dabei die Worte „Dieb“ und „Diebstahl“.
- Lassen Sie den Verdächtigen vorangehen, damit er mögliches Diebesgut nicht unbemerkt beseitigen kann.
- Bleiben Sie ruhig, sachlich und höflich.
- Achten Sie darauf, dass stets ein Alarmkopf oder mindestens ein Telefon im Büro zur Verfügung steht und voll funktionstüchtig ist.
- Vermeiden Sie unbedingt jeglichen Körperkontakt und jedwede Aggression gegenüber der verdächtigen Person.
- Sollte der Tatverdächtige flüchten oder sich nicht ausweisen wollen, so dürfen Sie ihn vorläufig festnehmen, müssen jedoch danach die Polizei verständigen. Achtung: Sind Ihnen die Personalien des Täters bekannt, machen Sie sich bei einer vorläufigen Festnahme strafbar. Lassen Sie den Dieb in diesem Fall laufen und zeigen ihn an.
- Ziehen Sie einen Zeugen hinzu.
- Fordern Sie die freiwillige Herausgabe der gestohlenen Ware. Ansonsten dürfen Sie die Ware mit Gewalt abnehmen (§§ 859, 860 BGB). Behalten Sie auch nicht von Ihnen stammende Ware ein. Die Aushändigung ist Aufgabe der Polizei! Achtung: Taschen und Jacken dürfen nur im Einverständnis durchsucht werden, ansonsten ist dies die Aufgabe der Polizei. Weitere körperliche Untersuchungen werden nur von der Polizei unternommen
- Sobald sich ein Tatverdächtiger oder ein Täter nicht ausweisen kann, rufen Sie die Polizei, auch sobald Ihnen etwas merkwürdig vorkommt und Sie unsicher werden. Zudem ist die Polizei dringend von Nöten, wenn der Tatverdächtige oder Täter aggressiv wird, renitent ist und offensichtlich lügt, es sich um einen Wiederholungstäter handelt oder der Wert der abhanden gekommenen Ware sehr hoch ist.
- Kommt der Dieb der Herausgabe nach, so müssen Sie ihn gehen lassen. Eine Strafanzeige und ein zeitlich begrenztes Hausverbot werden empfohlen. Zudem können Sie auch Schadenersatz und die Fangprämie vom Täter einfordern. Üben Sie keine Selbstjustiz.
- Gibt der Dieb die Tat zu, so fertigen Sie ein Protokoll (mit Personalien, Tatbestand, Zeugen u. ä.) an. Ziehen Sie die Polizei zur Anzeigenaufnahme hinzu.
- Ist der Täter minderjährig, also unter 14 Jahren, sind die Eltern zu informieren und aufzufordern ihr Kind im Laden abzuholen. Ist dies nicht möglich, sollte die Polizei informiert werden, damit diese den Täter später entweder nach Hause bringt und die Eltern informiert oder die Eltern den Täter auf dem Revier abholen müssen.
- Grundsätzlich sollte jeder Ladendiebstahl angezeigt werden, auch bei Kindern oder alten Menschen. Auch der Versuch eines Diebstahls ist strafbar.
Weitere Informationen finden Sie bei der Polizeilichen Kriminalprävention des Bundes und der Länder