Weg frei für Public Viewing zur Fußball-Europameisterschaft

Anpassung der Lärmschutzvorschriften

Das gemeinsame Verfolgen von Fußballspielen im öffentlichen Raum während Welt- und Europameisterschaften erfreut sich in Deutschland großer Beliebtheit. Besonders während einer EM im eigenen Land ist zu erwarten, dass entsprechende Veranstaltungen großen Zuspruch finden werden. Da viele Spiele erst um 21 Uhr beginnen und somit erst spät enden, mussten einige Lärmschutzbestimmungen angepasst werden, um die rechtssichere Durchführung von Public Viewing-Veranstaltungen zu ermöglichen. Der Bundesrat stimmte in seiner Plenarsitzung am 17. Mai 2024 nun einer Verordnung zu, die öffentliche TV-Übertragungen der Fußballspiele auch zu späteren Anstoßzeiten möglich macht.

Öffentliche TV-Übertragung wie Sportveranstaltung behandelt

Die Verordnung über den Lärmschutz bei öffentlichen Fernsehdarbietungen im Freien während der Fußball-Europameisterschaft der Männer 2024 entspricht inhaltlich ihren Vorgängern, die während anderer großer Fußballturniere seit der Weltmeisterschaft 2006 in Kraft gesetzt wurden. Sie erweitert Regelungen aus der Sportanlagenlärmschutzverordnung, indem sie diese nicht nur für den Betrieb von Sportanlagen, sondern auch für die öffentliche Übertragung von Fußballspielen anwendbar macht. Damit müssen einerseits die Immissionsrichtwerte eingehalten werden, andererseits wird aber die Möglichkeit für die Erteilung von Ausnahmen eröffnet, wenn nach einer Interessenabwägung das Interesse an der öffentlichen Übertragung der Spiele überwiegt.