Gaststättengesetz Sachsen-Anhalt
Nach § 1 Abs. 1 GastG LSA betreibt ein Gaststättengewerbe, wer gewerbsmäßig Getränke oder Speisen zum Verzehr an seiner gewerblichen Niederlassung verabreicht. Welche Unterlagen für die Gewerbeanmeldung (Anzeige) benötigt werden und wo Sie diese beantragen, entnehmen Sie bitte dem Kurz-Leitfaden.
Neben dem Gaststättengesetz des Landes Sachsen-Anhalt gelten eine Vielzahl von Rechtsvorschriften, die von Gaststättenbetreibern beachtet werden müssen.
Da eine Gaststätte in der Regel in einem Gebäude oder aus einem Gebäude heraus bewirtschaftet wird, unterliegt diese auch dem Bauordnungsrecht und damit der Bauordnung des Landes Sachsen-Anhalt (BauO LSA).
Beim Herstellen, Behandeln und Inverkehrbringen von Lebensmitteln sind zahlreiche Pflichten insbesondere des europäischen Hygienerechts zu beachten. Einen umfassenden Überblick hierüber finden Sie auf der Homepage des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft.
Die Onlinehilfe für Lebensmittelhygiene bietet ebenso Gastronomen, Händlern und Lebensmittelherstellern praxistauglich aufbereitete Tipps beispielsweise zum Umgang mit leicht verderblichen Lebensmitteln, zum Aufbau eines Hygienekonzeptes und zu den regelmäßig vorgeschriebenen Schulungen. Zahlreiche Checklisten, etwa zur Kontrolle von Frittierfett, zum Schädlingsmonitoring oder zur Anfertigung von Reinigungsprotokollen, vereinfachen die gezielte Verbesserung einzelner Aspekte der Lebensmittelhygiene. Darüber hinaus enthält das Portal unter anderem einen Überblick über die rechtlichen Grundlagen, eine Liste häufig gestellter Fragen und ein Glossar wichtiger Fachbegriffe und Abkürzungen. Unter der Federführung der bayerischen IHKs und mit Beteiligung des DIHK wurde dieses Portal entwickelt. Da die Vorschriften zur Lebensmittelhygiene auf europarechtlichen Vorgaben beruhen, ist die Onlinehilfe bundesweit einsetzbar.
Zum Ausschank von offenen Getränken, seien es alkoholfreie Getränke, Bier, Wein, Spirituosen usw., ist eine Getränkeschankanlage erforderlich. Um die damit verbundenen sicherheitstechnischen und hygienischen Gefährdungen weitgehend auszuschließen sind hierfür Regelungen geschaffen worden. Auf den Internetseiten der Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe finden Sie ausführliche Informationen, Vorschriften und Praxishilfen zum Thema Getränkeschankanlagen.
Das Bundesministerium für Finanzen hat im Jahr 2014 Grundsätze zur ordnungsgemäßen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form und zum Datenzugriff (GoBD) festgelegt.
Die Anforderungen an eine ordnungsgemäße Kassenführung haben sich insbesondere seit 2018 erheblich verschärft. Grund dafür sind verschiedene Vorschriften, wie z. B. die sogenannte Kassenrichtlinie, das Kassengesetz und weitere Verordnungen. Wichtig sind vor allem folgende Vorgaben: Ab dem 1. Januar 2020 müssen grundsätzlich alle Kassen mit einer sog. zertifizierten elektronischen Sicherheitseinrichtung (tSE) ausgestattet werden.