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Alles in digitaler Bewegung
Die Chancen der Digitalisierung sowohl für Unternehmen als auch in der Verwaltung nutzbar machen und dafür konsequent Bürokratie abbauen, das ist eine der größten aktuellen Herausforderungen. Als Interessenvertretung der gewerblichen Wirtschaft legt die IHK hier stetig den Finger in die Wunde: Sie kommuniziert die Nöte und Belange der Unternehmen an die Politik und setzt sich auf Bundes- und Länderebene für bürokratiearme und wirksame Fördermöglichkeiten ein.
Praxiswissen für den Unternehmeralltag
Aber auch mit konkreten Unterstützungsangeboten für die Mitgliedsunternehmen begleitet die IHK Halle-Dessau den digitalen Wandel im südlichen Sachsen-Anhalt. So wurden auch im Jahr 2024 in zahlreichen Online-Veranstaltungen, Seminaren und Workshops vielfältige digitale Schwerpunkte und neue gesetzliche Anforderungen beleuchtet. Auf einer kostenfreien Lernvideoplattform wird dieses konkrete Praxiswissen zudem online für jedermann zugänglich.
Praktische Starthilfe erhielten die Unternehmen beispielsweise in Sachen E-Rechnung. Die zum 1. Januar 2025 greifende Regelung, im B2B-Bereich elektronische Rechnungen empfangen und GoBD-konform verarbeiten zu können, verlangt spezielle Verfahren. Verschiedene Fachveranstaltungen ermöglichten den Unternehmen einen guten Überblick dazu. Ein Mitschnitt zur E-Rechnungspflicht ist hier online abrufbar.
Details zu weiteren gesetzlichen Anforderungen, beispielsweise zum Thema IT-Sicherheit oder Barrierefreiheit, gibt es kompakt hier zusammengestellt:
Hilfe holen, Zuschüsse nutzen!
Bei wem und wofür Hilfe bei der digitalen Transformation angefragt werden kann, auch dafür ist die IHK die richtige Ansprechpartnerin. Sie informiert regelmäßig über neue Förderprogramme und hilft Unternehmen dabei, sich einen Weg durch den Förderdschungel zu bahnen. Im Januar 2024 starteten Wirtschaftsministerium und Investitionsbank Sachsen-Anhalt beispielsweise einen Digitalisierungs-Förderaufruf für kleine und mittlere Unternehmen und stellten 113 Millionen Euro zur Verfügung: für neue Hard- und Software, Beratungsleistungen zur IT-Sicherheit oder zu digitalen Marketingstrategien, um nur einige Beispiele zu nennen. Details zu den einzelnen Bausteinen und den Förderbedingungen sind hier zusammengefasst: Förderprogramme zur Digitalisierung von KMU
Digitale Ideen von kreativen Unternehmen

Hier geht es zu den Siegergeschichten 2024 und den Teilnahmebedingungen für den Wettbewerb: www.digitale-erfolgsgeschichten-sachsen-anhalt.de. Auch 2025 soll Unternehmen eine Plattform geboten werden, um ihre eigene Erfolgsgeschichte präsentieren zu können.
Einzelhandel: Solide, aber mit Luft nach oben
Auch der Einzelhandel wird digitaler, so das Ergebnis einer Sonderuntersuchung der IHK Halle-Dessau, die sie 2024 im Rahmen des IHK-Handelsatlasses durchgeführt hat. Das muss er auch, denn immer mehr Kunden erwarten Online-Verfügbarkeitschecks, Reservierungsmöglichkeiten, Online-Bestellungen oder Lieferservices bei den meisten Sortimenten. Alle untersuchten Unternehmen waren im sogenannten Digitalisierungsindex für den stationären Einzelhandel digital auffindbar. In Sachen “Nutzungsintensität” gibt es hingegen noch Luft nach oben. So bieten lediglich 20 Prozent von ihnen beispielsweise „click & collect“ an oder betreiben eine eigene Internetseite mit Webshop. Insgesamt besitzt bislang nur ein Fünftel der untersuchten Handelsunternehmen einen Digitalisierungsindex von 90 bis 100 Prozent.
Noch digitaler zum Berufsabschluss
Mehr Digitalisierung und weniger Bürokratie in der beruflichen Bildung sollen die duale Ausbildung attraktiver machen. Dafür schafft das im Juni 2024 verabschiedete Berufsbildungsvalidierungs- und digitalisierungsgesetz (BVaDiG) nun einen Rechtsrahmen.
Und der besagt:
- Ausbildungsinhalte können in einem angemessenen Umfang auch im Rahmen mobiler Ausbildung vermittelt werden,
- Ausbildungsinhalte und Orte, an denen sich Azubis und Ausbilder aufhalten, müssen für eine Vermittlung auf Distanz geeignet sein,
- Ein methodisch-didaktisches Konzept für den Einsatz digitaler Medien und Technologien bildet die Grundlage,
- Ausbilder sind bei Bedarf zu qualifizieren,
- Ausbildungsunternehmen haben die erforderliche Hard- und Software kostenlos zur Verfügung zu stellen
und
- Ausbilder müssen zu den betriebsüblichen Zeiten für den Azubi erreichbar sein.
Im Komplex mit der digitalen mobilen Ausbildung wird Betrieben und Kammern auch mit dem Abbau von Schriftformerfordernissen ein durchgängig digitaler Ablauf ermöglicht. Dazu gehören unter anderem der digitale Ausbildungsvertrag, die elektronische Vorlage des Ausbildungsnachweises sowie des Zeugnisses und eine verstärkte digitale Kommunikation. Zudem können Prüfer nun auch digital eine Prüfung abnehmen. Das steigert deren Flexibilität, spart Zeit und Kosten.
Wie bei Bundesgesetzen üblich, war die IHK Halle-Dessau hier über ihre Dachorganisation, die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK), in den Konsultationsprozess eingebunden.
Wann wird die Verwaltung endlich digital?
Die Verwaltung nutzerorientiert und bedarfsgerecht zu digitalisieren, ist kein Luxus, sondern schlichte Notwendigkeit. Es ist Voraussetzung für zeit- und ortsunabhängige Verwaltungsdienste, macht Ämter und Behörden schneller, effizienter und transparenter. Ein Blick auf die bisherige Umsetzungspraxis des Onlinezugangsgesetz (OZG) von 2017 ist ernüchternd: Abgesehen von Online-Terminvergaben sind nur wenige Angebote flächendeckend verfügbar.
Die im Juli 2024 in Kraft getretene Änderung des Onlinezugangsgesetzes soll diesen Prozess nun endlich wirksam in Gang bringen und spürbar beschleunigen. Es setzt dafür Schwerpunkte und Fristen vom Einführen der Deutschland ID als zentrales Bürgerkonto bis zu dem „Once-Only“-Prinzip. Letzteres regelt, dass Nachweise nur noch ein Mal vorgelegt werden müssen und später automatisch abrufbar sind. Und es schreibt fest, dass Unternehmensleistungen in fünf Jahren ausschließlich elektronisch abwickelbar sein müssen. Nun sollten den Worten aber auch Taten folgen!
Kontakt
Dr. Sophie Kühling
Daniel Loeschke
Dr. Simone Danek
Hendrik Senkbeil