Wegweiser und Umsetzungshilfen

Am 25. Mai 2023 feierte die europäische Datenschutzgrundverordnung DSGVO ihren fünften Geburtstag. Die gewaltig wachsenden Möglichkeiten, Daten zu erfassen, zu speichern und zu verarbeiten, sind Segen und Fluch zugleich. 
Fakt ist, die digitalen Werkzeuge erleichtern uns unser Leben enorm. Sie bieten im Unternehmen viele Informationen, die eine Entscheidungsfindung beschleunigen können. Und sie schaffen enormes Potenzial, Dinge zu automatisieren und neue Geschäftsmodelle entstehen zu lassen. Auch privat profitieren wir. Vom schnellen Austausch mit anderen Menschen, vom beschleunigten Abwickeln bislang mühseliger Dinge des Alltags. Mit der Datenflut geht aber auch ein Risiko einher: Missbrauch. Das ist die Schattenseite der digitalen Revolution. Der Gesetzgeber versucht, den Bürger über eingeräumte Schutzrechte wieder zum Herren seiner Daten zu machen. Dieses berechtigte Ansinnen führt zu einer Win-Win-Situation: Der Bürger kann sich sicher sein, dass mit seinen Daten kein Schindluder getrieben wird. Auch die datenverarbeitenden Unternehmen profitieren: Die Rahmenbedingungen fördern das Vertrauen ihrer Kunden in die Datennutzung und bilden damit auch das Fundament für deren freiwillige Nutzung.

Deutschland überzieht – mal wieder …

Soweit die Theorie und das Ziel der Europäischen Datenschutzregelungen. Denn diese gelten unmittelbar in jedem Mitgliedstaat, werden dort jedoch meist noch einmal gesondert in nationales Recht umgesetzt. Das bietet die Chance, auf regionale Besonderheiten einzugehen. Aber es birgt auch die Gefahr des sogenannten gold-plating, wenn eigene nationalstaatliche Sonderwünsche auf den ursprünglich europäisch vorgegebenen Regelungskern aufgesattelt werden. Aus Sicht der Wirtschaft geschieht das insbesondere in Deutschland leider viel zu häufig. Das Datenschutzrecht gilt dafür als Paradebeispiel. So hört man immer wieder – erinnert sei an die digitale Patientenakte, die zögerliche deutsche Entwicklung der Corona-App oder auch an den Umgang mit cloudbasierten Softwareprodukten wie Microsoft Office 365 – aufgrund datenschutzrechtlicher Vorgaben sei dies oder jenes eben gar nicht oder nur mit hohem Aufwand umsetzbar. Zugleich zeigt uns aber der Blick auf die europäischen Nachbarn: Wahrscheinlich ist es weniger ein Problem des Datenschutzes an sich, das manches sinnvolle Unterfangens verhindert. Nein, es ist die spezielle deutsche Auslegung und Anwendung. 

… und das bleibt nicht ohne Folgen

Diese Unbeweglichkeit hemmt die Innovationsfähigkeit unseres Landes gerade in Zeiten der sogenannten KI-Revolution, also wenn „künstlich intelligent“ lernende Systeme dazu auch gewaltige Datenmengen verarbeiten. Zu einem innovationsfähigen Standort gehört eine moderne Regulierung, die natürlich Kundendaten schützt, die Tür für digitale Innovationen aber auch nicht zuschlägt. Hier ist die Bundesregierung gefordert. Das müssen sich auch die Datenschützer der Bundesländer stets vor Augen führen.
Zum Datenschutzrecht bietet die IHK Halle-Dessau umfassende Online-Informationen mit Wegweiser, FAQ zur Umsetzung und sonstigen Rechtsinformationen. 
In der Mediathek der IHK stehen darüber hinaus Aufzeichnungen von Veranstaltungen zu den Themen Digitale Organisation und IT-Sicherheit zur Verfügung.