Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse

Mit dem "Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz" vom 1. April 2012 haben alle Personen mit einem im Ausland erworbenen staatlich anerkannten Berufsabschluss einen Anspruch darauf, dass ihr Abschluss bewertet und mit einem entsprechenden deutschen Abschluss verglichen wird.
Die Industrie- und Handelskammern haben einen öffentlich-rechtlichen Zusammenschluss gegründet: Die IHK Foreign Skills Approval (IHK FOSA). Diese neue Organisation wird zentral für 77 der 80 IHKs ausländische Qualifikationen auf ihre Gleichwertigkeit mit deutschen Abschlüssen in IHK-Berufen prüfen und verbindlich feststellen.
Die IHK Halle-Dessau berät im Vorfeld zu den Möglichkeiten der Anerkennung ausländischer Qualifikationen und über die weitere Verfahrensweise.

Erstberatung für ukrainische Geflüchtete

Für ukrainische Geflüchtete, die vorerst in Deutschland bleiben möchten, ist der Einstieg in die Beschäftigung ein wichtiger Schritt zur Integration. Die formalen Voraussetzungen für den Einstieg in den Arbeits- und Ausbildungsmarkt sind gut. Menschen aus der Ukraine, die sich mit dem Status “vorübergehender Schutz” in Deutschland aufhalten, können in der Regel sofort eine Erwerbstätigkeit aufnehmen.
Die IHK-Berufe sind durchweg nicht reglementiert. Geflüchtete aus der Ukraine können also mit einer Erwerbstätigkeit in diesen Bereichen auch ohne eine Berufsanerkennung durch die IHK FOSA loslegen. Dennoch ist es sinnvoll, Qualifikationen schnellstmöglich sichtbar zu machen. Denn umso zügiger und besser funktioniere dann der Übergang in einen Betrieb.
Die IHK-Organisation hat als neue Serviceleistung eine Erstberatung für ukrainische Geflüchtete entwickelt. Dieser Erst-Check setzt auf die etablierten Strukturen in der Anerkennungsberatung der IHKs. Dabei wird gemeinsam mit den Geflüchteten bestimmt, in welchen IHK-Berufen sie Abschlüsse, einschlägige Berufserfahrungen oder auch Sprachkompetenzen aufweisen können. Das Resultat wird in dem Dokument “Check der ausländischen Berufsqualifikation – Ergebnis der Erstberatung” festgehalten. Die formale Berufsanerkennung nach dem Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz kann gegebenenfalls in einem späteren Schritt erfolgen. Denn perspektivisch ist ein Anerkennungsbescheid ein gutes Mittel für Transparenz über vorhandene Abschlüsse und Qualifikationen.