SIHK-Pressemeldung

Erhöhung der Mindestvergütung in der dualen Ausbildung

Die Südwestfälische Industrie- und Handelskammer zu Hagen weist darauf hin, dass seit Jahresbeginn eine neue Mindestvergütung für Ausbildungsverträge gilt. Auszubildende haben laut Berufsbildungsgesetz Anspruch auf eine angemessene Vergütung, die mit fortschreitender Berufsausbildung jährlich ansteigt. Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) hat nun erstmals diese Sätze für nicht tarifgebundene Ausbildungsverhältnisse fortgeschrieben.
Bei einem Ausbildungsbeginn zwischen 1. Januar 2024 und 31. Dezember 2024 sind folgende Beträge für die monatliche Mindestvergütung festgelegt:
  • 649,00 Euro brutto im ersten Ausbildungsjahr (bisher 620 Euro brutto),
  • 766,00 Euro brutto im zweiten Ausbildungsjahr (bisher: 731,60 Euro brutto),
  • 876,00 Euro brutto im dritten Ausbildungsjahr (bisher 837 Euro brutto),
  • 909,00 Euro brutto im vierten Ausbildungsjahr (bisher 868 Euro brutto).
Sind Ausbildungsbetriebe an einen Tarifvertrag gebunden, weil sie Mitglied eines Arbeitgeberverbandes sind, so darf die im Tarif festgelegte Vergütung nicht unterschritten werden. Ist ein Tarifvertrag vom Sozialministerium für allgemeinverbindlich erklärt worden (z.B. der Tarif für das Hotel- und Gaststättengewerbe), so sind die Tarifsätze für alle Unternehmen des Wirtschaftszweiges verbindlich. Tarife für NRW sind zu finden unter www.tarifregister.nrw.de.
Weitere Informationen unter ausbildungsberatung@hagen.ihk.de.
12. Januar 2024