Neue Förderung für Start-ups in NRW: Der Go-to-Market Gutschein
Neue Förderung für Start-ups in NRW: Der Go-to-Market Gutschein
Nordrhein-Westfalen unterstützt Start-ups und Jungunternehmen mit einem neuen Förderprogramm: dem „Go-to-Market Gutschein“.
Das Förderprogramm richtet sich an junge Unternehmen, die nicht älter als drei Jahre sind und weniger als zehn Mitarbeitende haben.
Ziel ist es, die Entwicklung und Markteinführung digitaler Prototypen zu fördern.
Hierbei können innovative Projekte zur Entwicklung von Geschäftsmodellen, Produkten und Dienstleistungen unterstützt werden.
Ziel ist es, die Entwicklung und Markteinführung digitaler Prototypen zu fördern.
Hierbei können innovative Projekte zur Entwicklung von Geschäftsmodellen, Produkten und Dienstleistungen unterstützt werden.
Die Förderung erfolgt in Form von nicht rückzahlbaren Zuschüssen.
Jedes förderfähige Unternehmen kann bis zu 35.000 Euro erhalten.
Das Programm soll Start-ups dabei helfen, die nötigen Schritte zur Marktreife ihrer Ideen zu gehen und dabei wichtige Hürden zu überwinden.
Jedes förderfähige Unternehmen kann bis zu 35.000 Euro erhalten.
Das Programm soll Start-ups dabei helfen, die nötigen Schritte zur Marktreife ihrer Ideen zu gehen und dabei wichtige Hürden zu überwinden.
Interessierte Start-ups können ihre Anträge bis zum 31. Oktober 2026 über das EFRE.NRW.online-Portal einreichen.
Eine Kombination der Förderung mit dem Gründungsstipendium.NRW ist möglich.
Eine Kombination der Förderung mit dem Gründungsstipendium.NRW ist möglich.