Existenzgründung
Gründungs-News
Förderbekanntmachung “Grüne Gründungen.NRW”
Vor dem Hintergrund der Nachhaltigkeitsziele der Vereinten Nationen sowie der Pariser Klimaziele kommt der Transformation der Wirtschaft in Richtung einer Green Economy eine zentrale Rolle zu. Grüne Start-ups bzw. „Grüne Gründungen“ tragen sowohl durch disruptive Innovationen als auch durch evolutiven Wandel dazu bei, dass Klima-, Ressourcen- und Umweltschutz vorangetrieben werden. Mit dem Aufruf „Grüne Gründungen.NRW“ fördert die Landesregierung das Gründungsgeschehen speziell in der Umweltwirtschaft Nordrhein-Westfalens.
Mit dem Förderaufruf wird die Entwicklung und Erprobung von Prototypen in den acht Teilmärkten der Umweltwirtschaft gefördert. Antragsberechtigt sind Grüne Gründungen (Unternehmensneugründungen aus der Umweltwirtschaft).Die nächste Einreichungsrunde der Fördermaßnahme „Grüne Gründungen.NRW“ endet am 26. Februar 2025 um 23:59 Uhr.
Weitere Infos unter: Grüne Gründungen.NRW - Innovationsförderagentur NRW (14.11.2024)
ERP-Förderkreit Gründung und Nachfolge: Jetzt neu!
Ab dem 1. November 2024 bieten die KfW und dieDeutschen Bürgschaftsbanken den ERP-Förderkredit Gründung und Nachfolge mit 100%-Risikoentlastung für Banken und Sparkassen an – ein neues, attraktives Angebot für Gründungen, Nachfolgen und Festigungsmaßnahmen.
Das Besondere: Hausbanken werden durch eine 100%-Garantie der Bürgschaftsbank vollständig vom Kreditausfallrisiko entlastet. Das Bundesministerium für Finanzen und das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz stellen hierfür eine 80%ige Rückgarantie zur Verfügung.
Die KfW bietet die Refinanzierung mit zwei Laufzeitvarianten an und verbilligt den Zinssatz aus Mitteln des ERP-Sondervermögens. So profitieren Kreditnehmer von günstigeren Zinsen.
Alle Details zum Förderprogramm, hilfreiche Rechentools und Erklär-Videos für Banken und Kreditnehmer finden Sie auf kapital.ermoeglicher.de.
Das Besondere: Hausbanken werden durch eine 100%-Garantie der Bürgschaftsbank vollständig vom Kreditausfallrisiko entlastet. Das Bundesministerium für Finanzen und das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz stellen hierfür eine 80%ige Rückgarantie zur Verfügung.
Die KfW bietet die Refinanzierung mit zwei Laufzeitvarianten an und verbilligt den Zinssatz aus Mitteln des ERP-Sondervermögens. So profitieren Kreditnehmer von günstigeren Zinsen.
Alle Details zum Förderprogramm, hilfreiche Rechentools und Erklär-Videos für Banken und Kreditnehmer finden Sie auf kapital.ermoeglicher.de.
Neues Förderprogramm "Go-to-Market Gutschein": Förderung digitaler Prototypen
“Mit dem Förderangebot „Go-to-Market-Gutschein“ unterstützt die Landesregierung junge Start-ups bei der Entwicklung von Prototypen digitaler Produkte. Hierfür werden Zuschüsse von bis zu 35.000 Euro gewährt.
Start-ups leisten einen entscheidenden Beitrag zur Bewältigung der digitalen und nachhaltigen Transformation der Wirtschaft, da sie ein wesentlicher Treiber innovativer Technologien und Lösungen sind. Der „Go-to-Market Gutschein“ zielt daher darauf ab, die Anzahl der Start-ups mit erfolgreichem Markteintritt in NRW zu erhöhen.
Die Qualität des Prototyps ist ein wesentlicher Erfolgsfaktor für den erfolgreichen Markteintritt. Da junge Gründungsteams jedoch erfahrungsgemäß nicht über alle benötigten Kompetenzen für die Prototypenentwicklung verfügen, müssen sie bereits in einem frühen Stadium der Unternehmensgründung auf externe Kompetenzen zurückgreifen, die über die Förderung mitfinanziert werden sollen. Neben Dienstleistungen, die direkt mit der Entwicklung von Prototypen verbunden sind, werden auch die Anschaffung von Vorprodukten einschließlich Lizenzgebühren gefördert. Zudem ist der Go-to-Market Gutschein ist an eine begleitende Beratung durch einen/eine Coach:in sowie einen/eine Branchen-Mentor:in geknüpft.”
Die Zuwendung beträgt zwischen 15.000 bis maximal 35.000 Euro. Projektanträge können bis zum 31. Oktober 2026 bei der Innovationsförderagentur NRW (IN.NRW) eingereicht werden.
Weitere Infos unter: Go-to-Market Gutschein | Wirtschaft NRW (03.06.2024)