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Zuwendungen an Arbeitnehmer
Unternehmen müssen ihre Kostenbelastung ständig im Auge behalten. Dies betrifft auch den Personalaufwand.
Hier besteht die missliche Situation, dass Lohnerhöhungen den Arbeitgeber über 120 % des Mehrbetrages kosten (steuerliche Abzugsfähigkeit unberücksichtigt), dem Arbeitnehmer netto aber nur etwa 50 % der Lohnerhöhung verbleiben. Daher sind Alternativen gefragt, bei denen die Zuwendungen des Arbeitgebers nahezu oder sogar völlig ungeschmälert in der Tasche des Arbeitnehmers ankommen.
Hier besteht die missliche Situation, dass Lohnerhöhungen den Arbeitgeber über 120 % des Mehrbetrages kosten (steuerliche Abzugsfähigkeit unberücksichtigt), dem Arbeitnehmer netto aber nur etwa 50 % der Lohnerhöhung verbleiben. Daher sind Alternativen gefragt, bei denen die Zuwendungen des Arbeitgebers nahezu oder sogar völlig ungeschmälert in der Tasche des Arbeitnehmers ankommen.
Termin/Ort/Anmeldung
03. September 2024, 9-16 Uhr, Sitzungssaal der SIHK zu Hagen, Bahnhofstr. 18, Hagen
Inhalt
Behandelt werden die Möglichkeiten der Arbeitgeber, ihren Arbeitnehmern sozialversicherungsfrei sowie steuerfrei oder nur niedrig besteuert Geld oder Sachleistungen zukommen zu lassen. Darüber informiert dieses Seminar kompetent und praxisbezogen mit zahlreichen Fallbeispielen.
Behandelt werden insbesondere folgende Themen:
- Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte Barzuschuss
- öffentliche Verkehrsmittel, Sammelbeförderung, Öffentlicher Personennahverkehr
- 50 Euro-Freigrenze (insbesondere bei Warengutscheinen)
- Pauschalversteuerung nach § 37b EStG Betriebliche Altersversorgung Pensionskasse, Pensionsfonds, Direktversicherung, Direktzusage, Unterstützungskasse
- Abfindung bei Auflösung des Dienstverhältnisses
- Privatnutzung dienstlicher Elektro-PKW Privatnutzung dienstlicher E-Bikes
- Aufladen von Elektrofahrzeugen
- Reisekostenersatz, Bahncard, Monatskarte
- Mahlzeiten in Kantinen und Vertragsgaststätten
- Mahlzeiten-Zuschüsse Arbeitsessen
- Aufmerksamkeiten Betriebsveranstaltungen
- geschäftliche Veranstaltungen
- Arbeitgeberrabatte/ Rabattfreibetrag, Rabatte von dritter Seite
- Telefon, Computer, Internet
- Arbeitgeber-Darlehen
- Übernahme von Studiengebühren
- Fort- oder Weiterbildung der Arbeitnehmer
- Unterstützungen, Erholungsbeihilfen, Gesundheitsförderung der Arbeitnehmer
- Altersteilzeit
- Dienstkleidung
- Kindergartenzuschüsse
- Beratungs- und Betreuungsleistungen
- Inflationsausgleich
- Firmenwerbung auf Privat-PKW
Zielgruppe
Die Veranstaltung wendet sich an Fach- und Führungskräfte in der Personalbetreuung und der Entgeltabrechnung.
Referent
Dr. Harald Hendel, Fachanwalt für Steuerrecht, Erftstadt
Kosten
Teilnahmeentgelt: 150€