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Online Marktplatz

Zur Vermeidung von Umsatzsteuerausfällen beim Warenhandel auf elektronischen Marktplätzen hat der Gesetzgeber Spezialregelungen geschaffen. Betreiber von elektronischen Marktplätzen sollen bestimmte Daten ihrer Nutzer, für deren Umsätze in Deutschland eine Steuerpflicht in Betracht kommt, aufzeichnen sowie für entstandene, nicht abgeführte Umsatzsteuer aus den auf ihrem elektronischen Marktplatz ausgeführten Umsätzen in Haftung genommen werden können.
Bei den Aufzeichnungspflichten und bei den Haftungsregelungen nimmt die UStIDNr. eine Hauptrolle ein.
Das Bundesfinanzministerium hat zu den Änderungen bzgl. der Haftung von Online-Marktplätzen am 20.04.2021 ein BMF-Schreiben (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 109 KB) veröffentlicht.