Immobilien- und Standortgemeinschaften (ISG)
Eine Immobilien- und Standortgemeinschaft (ISG) bringt Gewerbetreibende und Immobilieneigentümer in einem räumlich klar definierten Bereich zusammen.
In der Regel handelt es sich dabei um Geschäftsquartiere. Ziel der ISGs ist die Werterhaltung der Quartiere durch die Entwicklung von Maßnahmen- und Finanzierungsplänen durch die privaten Anbieter. Zentrales Prinzip einer ISG ist das eigenverantwortliche Handeln der Akteure vor Ort. Der Gesetzgeber hat am 10. Juni 2008 durch das Gesetz über Immobilien- und Standortgemeinschaften (ISGG) des Landes NRW den Rahmen geschaffen für dieses private Engagement. Dabei geht es nicht darum, dass Private originär städtische Aufgaben übernehmen, sondern vielmehr um die Vermarktung und Optimierung der Gestaltung des Geschäftsviertels, die über die gesetzliche Grundversorgung hinausgeht.
Die Idee der Immobilien- und Standortgemeinschaften stammt aus Nordamerika und wird dort als Business Improvment District (BID) bezeichnet. Bereits in den 1970er Jahren wurden in Kanada gesetzliche Grundlagen für dieses Instrument der Stadtentwicklung geschaffen. Bis heute hat die Idee über 1.200 Nachahmer weltweit gefunden. Viele kanadische Provinzen und US-Bundesstaaten haben Rahmengesetze erlassen, die die Gründung von BIDs regeln. Nach einem fest vereinbarten Berechnungsschlüssel wird die Abgabe mit der Grundsteuer durch die Stadtverwaltung erhoben und direkt an das BID-Management weitergeleitet. Auch in Deutschland gibt es in verschiedenen Bundesländern bereits ähnliche Landesgesetze.
Entscheidend für den Erfolg einer ISG ist die gezielte Zusammenarbeit der Haus- und Grundeigentümer mit den Gewerbetreibenden und Freiberuflern sowie der Politik und Verwaltung. Alles was den Standort nach innen oder außen negativ berührt, wird mittelfristig auch zum Nachteil für Immobilieneigentümer und Gewerbetreibende. Das Engagement ist für die Betroffenen daher eine Investition in den eigenen Standort. Nur durch die Steigerung der städtebaulichen Attraktivität und der Attraktivität der Angebotsstruktur wird die Aufenthalts- und Erlebnisqualität erhöht und damit der Wert der einzelnen Gebäude und Grundstücke bzw. der Handlungsspielraum und die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen gesichert. Es gilt für alle Beteiligten eine attraktive wirtschaftliche Perspektive im Quartier zu ermöglichen.
Die SIHK steht als Ansprechpartner bei allen Fragen zur Gründung einer ISG zur Verfügung. Weiterführende Informationen sowie den Gesetzestext finden Sie im Downloadbereich dieser Seite.