Innenstädte: Unterstützung auf Landes- und Bundesebene

Digitalzuschuss des Landes NRW für Handel und Gastgewerbe

Rund 10 Millionen Euro sollen im Rahmen der Förderprogramme „NRW-Digitalzuschuss Handel“ und „NRW-Digitalzuschuss für die gastgewerbliche und touristische Wirtschaft“ für die Etablierung digitaler Lösungen fließen. Ab sofort können Klein- und Kleinstunternehmen aus Handel und Gastgewerbe den nicht rückzahlbaren Zuschuss von maximal 2.000 Euro beantragen. Es wird mehrere Förderrunden geben. Als Fördervoraussetzung gilt, dass der Sitz des stationären Ladenlokals oder des gastgewerblichen Betriebs in NRW liegen muss, nicht mehr als 49 Mitarbeiter beschäftigt werden und der Umsatz nicht über 10 Mio. Euro liegt. Die nächste Förderrunde startet am 1. Februar 2022 ab 8 Uhr.
Beispiele für förderfähige Leistungen im Einzelhandel sind:  
  • Digitale Tools und Software-Lizenzen zur Erhöhung der Sichtbarkeit im Internet
  • Digitale Kundenberatung: Hardware wie beispielsweise Kameras zur Erstellung von digitalen Inhalten und zur Produkt-Präsentation im Online-Shop, Touchpads, digitale Displays und Spiegel sowie VR-Headsets für stationäre Geschäfte
  • Digitale Kaufabwicklung über fest installierte Abholstationen (click&collect)
  • Digitale Warenwirtschaftssysteme sowie Kassen zum kontaktlosen Bezahlen
  • Weiterbildungsmaßnahmen im Bereich Digitalisierung.
  • Einzelhändler können den Zuschuss digital unter www.digihandel.nrw beantragen.
Im Gastgewerbe können beispielsweise gefördert werden:
  • Website, Kundenservice-Tools wie beispielsweise digitale Tischreservierung oder Bestellung, Online-Shop, Social-Media-Strategie, digitale Displays und Touchpads z.B. zum Bestellen im Restaurant sowie Möglichkeiten für bargeldloses Zahlen
  • Interaktive Kundenberatung über digitale Elemente vor Ort wie beispielsweise VR-Brillen für virtuelle Hotelrundgänge im Reisebüro
  • Suchmaschinenoptimierung
  • Programmierleistung für interaktive Kundenkommunikation (Apps, digitale Gutschein-, Punkte- oder Bon-Systeme).
  • Im Gastgewerbe tätige Unternehmerinnen können den Zuschuss digital unter www.tour-hotel-gastro.nrw beantragen.

Umnutzung von dauerhaft leerstehenden Ladenlokalen

Zur Umnutzung von dauerhaft leerstehenden Ladenlokalen startet das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen dieses Jahr einen Aufruf für ein Modellprojekt 2022. Im Rahmen der Städtebauförderung kann so die Umnutzung von kleineren Läden in B- und C- Lagen gefördert werden. Voraussetzung ist, dass die Kommune ein Fördergebiet hat, in der die Maßnahme liegt. Hier sind Informationen zum Aufruf zu finden.

Stadtmobiliar zum Ausleihen

NRW-Kommunen haben die Möglichkeit temporär Stadtmobiliar auszuleihen, um das Potenzial der Straßenraumgestaltung zu nutzen. Das Zukunftsnetz Mobilität NRW verleiht diese Stadtmöbel als Beitrag zur Mobilitätswende. Gefördert wird das Experiment durch das NRW-Verkehrsministerium. Straßen können somit kurzfristig zu Aufenthaltsbereichen umfunktioniert werden. Optimalerweise entwickelt sich aus der temporären Nutzung dann eine dauerhafte Aufwertung des öffentlichen Raumes. Alle Informationen zu dem Projekt sind hier zu finden.

Regionale Digitalcoaches als Orientierungsgeber

Mit Unterstützung der Förderung durch das Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie (MWIDE) des Landes NRW konnte der Handelsverband Nordrhein-Westfalen vier Digitalcoaches einstellen, die kleine und mittelgroße Händler in einer Lotsenfunktion an die verschiedenen Möglichkeiten der Digitalisierung heranführen. Seit November 2019 bieten sie auch in Zusammenarbeit mit dem Kompetenzzentrum Handel Orientierung in der Digitalisierung und Hilfe bei der Umsetzung. Am Standort Dortmund kümmert sich Elena Ivanova- Bloch schwerpunktmäßig um die Customer Journey. Sie überlegt gemeinsam mit dem Händler, wie der digitale Weg der Kunden aussehen könnte und identifiziert Wege, wie der Kunde zum Händler finden kann. Dabei nutzt sie Werkzeuge der Marketing Automation. Weitere Informationen: Digitalcoaches

Kostenfreie Angebote des 4.0-Kompetenzzentrums Handel

Das Mittelstand 4.0-Netzwerk besteht aus 26 Kompetenzzentren deutschlandweit, die durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie gefördert werden. Das Kompetenzzentrum Handel kann dadurch kostenfreie Angebote wie Vorträge, Workshops, Webinare und Unternehmersprechstunden zu Warenwirtschaftssystemen, Social Media und weiteren digitalen Themen vorhalten. Es geht um Fragen, wie man den Zugang zu seinen Kunden sichert, das Geschäftsmodell zukunftsfähig aufstellt und die Sichtbarkeit am Markt erhöht. Außerdem ist das Kompetenzzentrum mit dem Digitalmobil deutschlandweit unterwegs, welches technische Lösungen für das Ladenlokal aufzeigt.  Weitere Informationen: Kompetenzzentrum Handel
11.01.2022