Informationen zur Wiederaufbauhilfe

Hochwasser: Aufbauhilfe

Im Rahmen eines nationalen Solidaritätsfonds werden für die Opfer der Flutkatastrophe vom Juli 2021 bis zu 30 Milliarden Euro bereitgestellt. Für die Erstberatung betroffener gewerblicher Unternehmen in ihrem Bezirk und die Begleitung von deren Antragsverfahren samt Plausibilitätsprüfung ist die SIHK zuständig.
Da Thema und Antragsverfahren komplex sind, wenden Sie sich bitte an die SIHK-Krisenhotline, die Sie erreichen unter 02331 390-333 oder krisenhotline@hagen.ihk.de

Grundinfos

  • Schadenszeitraum ist der Monat Juli 2021.
  • Förderfähig sind Kosten zur Beseitigung von Schäden sowie Einkommenseinbußen, die als direkte Folge des Starkregens / Hochwassers entstanden sind.
  • Betroffenen Unternehmen werden Entschädigungen in Höhe von bis zu 80 Prozent gewährt. Hinzu kommen Leistungen Dritter, zum Beispiel aus Versicherungen oder auch der gewährten Soforthilfe bis zu maximal 100 Prozent des ermittelten Schadens. Darüber hinausgehende Leistungen Dritter oder der Soforthilfe sind bei den Hilfen des Fonds anzurechnen.
  • Für begründete Härtefälle kann eine Einzelfallregelung getroffen werden und damit bis zu 100 Prozent des Schadens durch den Fonds „Aufbauhilfe 2021“ ausgeglichen werden. Infos siehe unten.
  • Anträge können bis zum 30. Juni 2025 gestellt werden.

Vorgehensweise

Wenn Ihr Unternehmen möglicherweise noch von der Fluthilfe profitieren könnte, dann sollten Sie
  1. sich für eine Erstberatung an die SIHK wenden (02331 390-333 oder krisenhotline@hagen.ihk.de)
  2. die Schäden (Sachschäden, Reparaturkosten, Einkommensausfälle) durch einen Sachverständigen feststellen lassen. Gutachter: Neben öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen (siehe: https://svv.ihk.de/) sind auch Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, vereidigte Buchprüfer, Architekten und Ingenieure anerkannt – Details siehe Förderrichtlinie (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 396 KB). Wir übernehmen gerne für Sie die Recherche nach passenden Sachverständigen. Hier finden Sie die Mindestanforderungen, die an die Gutachten gestellt werden.
  3. das Antragsformular der NRW-Bank mit den entsprechenden Anlagen ausfüllen: Antragsformular und FAQs
  4. dieses (bevorzugt per Mail an krisenhotline@hagen.ihk.de) zur Plausibilitätsprüfung der SIHK zusenden.
  5. den von der SIHK gesichteten Antrag im Portal der NRW-Bank hochladen.

Antrag

Ein vollständiger Antrag umfasst in der Regel
  • die Formulare „Antrag auf Gewährung einer Billigkeitsleistung – Aufbauhilfen für Unternehmen“ sowie „Übersicht der eingereichten Anlage(n) zum Antrag” mit SIHK-Votum und SIHK-Sichtvermerken
  • ein oder mehrere Gutachten mit SIHK-Sichtvermerken
  • die Gutachterrechnung(en) mit SIHK-Sichtvermerken
  • pro Gutachten jeweils das Formular „Schadensaufstellung des/der Sachverständigen“ mit SIHK-Sichtvermerken
  • ggf. Rechnungen für Reparaturen
  • einen Nachweis der gewerblichen Tätigkeit (HR-Auszug, Kopie Gewerbemeldung, hilfsweise Steuerunterlagen)
  • den Scan des Personalausweises, Vorder- und Rückseite

Härtefallanträge

Die Unternehmen, die im Rahmen der Aufbauhilfe für Unternehmen förderberechtigt sind, können, sofern eins der folgenden Kriterien vorliegt, im Rahmen der Härtefallregelung einen Antrag auf eine 100 Prozent Förderungstellen:
  • Die Fortführung des Betriebs ist bei einer 80 Prozent Förderung nicht gewährleistet. Die Antragsteller müssten nachweisen, dass sie nur bei einer 100 Prozent Förderung den Betrieb tatsächlich wiederaufnehmen beziehungsweise fortführen werden können.
  • Große Diskrepanz zwischen dem geleisteten Schadensersatz (wirtschaftlicher Wert vor der Flut verglichen mit dem wirtschaftlichen Wert nach der Flut) und den Neuanschaffungskosten. Als Anhaltspunkte könnten um 50 Prozent höhere Neuanschaffungskosten im Vergleich zu geleistetem Schadensersatz angesetzt werden.
  • Junge Unternehmen, vornehmlich gegründet durch junge Gründerinnen und Gründer, die bis zum Schadenseintritt keine Möglichkeit hatten, entsprechende Reserven auszubauen.
  • Unterbrechung/massive Beeinträchtigung des Geschäftsbetriebs länger als sechs Monate. Einkommenseinbußen können aufgrund der beihilferechtlichen Regelungen nur bis zu sechs Monaten geleistet werden. Bei den Unternehmen, die deutlich länger als sechs Monate in ihrem Betrieb beeinträchtigt sind, kann aber wenigstens für die sechs Monate der volle Fördersatz von 100 Prozent geleistet werden.
  • Der Antragssteller wollte in der Vergangenheit eine Elementarschadensversicherung abschließen, dies war aber nachweislich nicht oder nur zu unverhältnismäßig hohen Kosten möglich.
  • Darüber hinaus weitere Härtefälle, zum Beispiel Insolvenzbedrohung
Um einen Antrag auf eine Prüfung auf Härtefall zu stellen, nennen Sie die Gründe Ihres Antrags und reichen Sie die Begründung, unterstützt durch entsprechende Unterlagen, gemeinsam mit Ihrem Antrag bei der SIHK zu Hagen ein. Sollte bereits ein Antrag auf Aufbauhilfe für Unternehmen bei der NRW.Bank vorliegen, stellen Sie den Antrag auf Prüfung eines Härtefalls direkt bei der NRW.Bank.

Mittelabruf

Nach Erhalt des Bewilligungsbescheides ist mit dem dafür vorgesehenen Formular über das Antragsportal oder postalisch der Mittelabruf einzureichen. Nähere Infos dazu finden Sie im Leitfaden Mittelabruf. Für Reparaturrechnungen steht eine Belegliste zur Verfügung.

Verwendungsnachweis

Spätestens sechs Monate nach Abschluss der Maßnahmen ist ein Verwendungsnachweis abzugeben.

Tutorial / weiterführende Links und Hinweise

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13-12-2023