IHK-Beitrag

Grundlagen der Beitragsberechnung

Mitgliedsbeitrag 2024
Der Mitgliedsbeitrag besteht aus einem Grundbeitrag sowie einer Umlage auf der Basis des vom Finanzamt festgestellten Gewerbeertrages nach dem Gewerbesteuergesetz, hilfsweise dem nach dem Einkommensteuergesetz ermittelten Gewinn aus Gewerbebetrieb.
Da der vom Finanzamt festgestellte Gewerbeertrag bzw. der Gewinn aus Gewerbebetrieb erst nach Ablauf des Beitragsjahres feststeht, wird der Beitrag, analog der Gewerbesteuerberechnung, zunächst auf der Basis des letzten vorliegenden Wertes vorläufig veranlagt und erst nach Vorliegen des endgültigen Gewerbeertrages, hilfsweise Gewinns aus Gewerbebetrieb, abgerechnet.
Grundbeitrag
Auch der pauschale jährliche Grundbeitrag berücksichtigt die wirtschaftliche Leistungskraft des Unternehmens und ist daher entsprechend gestaffelt:
Beiträge für Gewerbetreibende, die nicht im Handelsregister eingetragen sind,
mit einem Gewerbeertrag, hilfsweise Gewinn aus Gewerbebetrieb von
bis 5.200 €
0,00 €
über 5.200 € bis 15.340 €
50,00 €
über 15.340 € bis 40.000 €
110,00 €
über 40.000 € bis 70.000 €
330,00 €
über 70.000 € bis 100.000 €
440,00 €
über 100.000 € bis 200.000 €
550,00 €
über 200.000 €
660,00 €

Beiträge für im Handelsregister eingetragene Gewerbetreibende
Gewerbeertrag, hilfsweise Gewinn aus Gewerbebetrieb
bis 40.000 €
220,00 €
über 40.000 € bis 70.000 €
330,00 €
über 70.000 € bis 100.000 €
440,00 €
über 100.000 € bis 200.000 €
550,00 €
über 200.000 €
660,00 €

Beiträge für Großunternehmen
Bei Erfüllung von zwei der drei nachfolgenden Kriterien beträgt der Grundbeitrag 5.500,00 €:
  • mehr als 13.750.000 € Bilanzsumme
  • mehr als 27.500.000 € Umsatz
  • mehr als 250 Arbeitnehmer
Die Kriterien Bilanzsumme und Umsatz müssen zum Bilanzstichtag des Jahres 2017 erfüllt, die Arbeitnehmerzahl muss im Durchschnitt des Geschäftsjahres gegeben sein.
Die zu zahlende Umlage wird um den berechneten Betrag, höchstens um bis zu 4.840,00 EUR gekürzt.
Umlage
Die Umlage beträgt derzeit 0,26 Prozent des Gewerbeertrages, hilfsweise Gewinns aus Gewerbebetrieb.
Freibetrag für natürliche Personen und Personengesellschaften
Bemessungsgrundlage für die Beitragsberechnung ist der Gewerbeertrag bzw. der Gewinn aus Gewerbebetrieb. Dabei wird bei natürlichen Personen und Personengesellschaften die Bemessungsgrundlage für die Umlage einmal um einen Freibetrag von 15.340 € Euro gekürzt.
Hinweis: Der Freibetrag findet bei der Berechnung der Grundbeiträge keine Anwendung!
Stand: 24.01.2023