Hinweisgeberstelle der SIHK zu Hagen

Die EU-Whistleblower-Richtlinie bzw. das deutsche Hinweisgeberschutzgesetz schützen alle natürlichen Personen, sog. Hinweisgebende, die Gesetzesverstöße oder sonstige Missstände melden. Hinweisgebende können alle sein, die Informationen über Verstöße im beruflichen Kontext erlangen können (z.B. Angestellte, ehrenamtlich Tätige, Praktikanten).
Durch die Hinweise dieser Personen können Rechtsverstöße aufgedeckt, untersucht, verfolgt und unterbunden werden. Hierdurch übernehmen die Hinweisgebenden Verantwortung für die Gesellschaft und verdienen Schutz vor Benachteiligungen, die ihnen wegen ihrer Meldung drohen. Unternehmen sowie öffentliche Stellen sind dazu verpflichtet, einen Kanal für die Meldung von Missständen einzurichten. Die SIHK hat eine solche Hinweisgeberstelle eingerichtet.
Diese Stelle ist Ansprechpartner bei Hinweisen zu
  • Straftaten der Mitarbeitenden der SIHK und der ehrenamtlich für die SIHK tätigen Personen, die im Zusammenhang mit der Tätigkeit für die SIHK stehen (zum Beispiel Betrug, Korruption, Unterschlagung, Untreue, Diebstahl, Verrat von Geschäftsgeheimnissen) sowie
  • sonstigen Formen unzulässiger oder unredlicher Verhaltensweisen des oben genannten Personenkreises, die im Zusammenhang mit deren Tätigkeit für die SIHK stehen, sofern diese Verstöße straf- oder bußgeldbewährt sind.
Die Hinweisgeberstelle nimmt Meldungen absolut vertraulich entgegen. Die SIHK leitet gegebenenfalls die erforderlichen Schritte ein. Natürlich können Hinweise auch anonym abgegeben werden. Eine Rückmeldung an den Hinweisgebenden erfolgt innerhalb von drei Monaten. In begründeten Fällen ist eine Rückmeldung in bis zu sechs Monaten möglich.
Die Hinweisgeberstelle ist online abrufbar.
Die Hinweisgeberstelle ist nicht für allgemeine Beschwerden gedacht. Falls SIHK-Mitglieder Beschwerden mitteilen wollen, sind in diesem Fall die direkten Ansprechpartner zu kontaktieren.
Darüber hinaus wurden externe Meldestellen eingerichtet, an die sich die Hinweisgebenden wenden können: