Pressemeldung

11. Sanktionspaket gegen Russland: SIHK verweist auf neue Nachweispflichten für Unternehmen

Die Südwestfälische Industrie- und Handelskammer zu Hagen (SIHK) verweist mit Blick auf das von der Europäischen Union verabschiedete 11. Sanktionspaket gegen Russland auf neue Beschränkungen für Eisen- und Stahlerzeugnisse, die zum 30. September 2023 in Kraft treten. Damit unterliegen im Rahmen der Verordnung (EU) 833/2014 bestimmte Eisen- und Stahlerzeugnisse mit Ursprung in Russland einem Einfuhr-, Kauf- und Beförderungsverbot. Eine Liste der betroffenen Erzeugnisse ist in Anhang XVII der Verordnung aufgeführt.
„Zum Zeitpunkt der Einfuhr dieser Güter aus Drittländern sind danach Nachweise über die Ursprungsländer erforderlich. Dies bezieht sich auch auf die Eisen- und Stahlvorprodukte, die für die Verarbeitung dieser Güter in einem Drittland verwendet wurden“, so Kordula Nolte, Außenhandelsberaterin bei der SIHK.
Mehr Details zu den neuen Nachweispflichten gibt es auf der Webseite der SIHK unter: sihk.de/eisen-stahl-importe. Rückfragen beantworten die SIHK-Außenhandelsexperten Kordula Nolte, 02331 390-223, und Nick Neidl, 02331 390-224.
25. September 2023