SIHK-Pressemeldung

Hinweisgeberschutzgesetz ab 1.12.2023 - Bußgeld droht!

Die Südwestfälische Industrie- und Handelskammer zu Hagen (SIHK) weist darauf hin, dass das Hinweisgeberschutzgesetz am 2. Juli 2023 in Kraft getreten ist. Das Gesetz ermöglicht hinweisgebenden Personen, sog. Whistleblowern, einfach und ohne Angst vor Konsequenzen auf Missstände oder Fehlverhalten in ihren Unternehmen und Behörden aufmerksam zu machen. Um eine zentrale Kontaktstelle als Ansprechpartnerin zu schaffen, ist die Errichtung von internen Meldestellen in Unternehmen und Behörden im Gesetz vorgesehen. Ergänzend dazu werden externe Meldestellen bspw. beim Bundesamt für Justiz eingerichtet. Diese sollen allerdings erst dann von der hinweisgebenden Person angerufen werden, wenn intern dem Verstoß nicht abgeholfen wurde.
Für die Errichtung der Meldestellen ergeben sich je nach Unternehmensgröße und Branche unterschiedliche zeitliche Umsetzungspflichten. Für Unternehmen mit 250 oder mehr Beschäftigten bestand die Pflicht zur Einrichtung einer internen Meldestelle bis zum 2. Juli 2023. Fehlt diese ab dem 1. Dezember 2023, können gegen das Unternehmen Bußgelder verhängt werden. Unternehmen mit 50 bis 249 Beschäftigte müssen bis zum 17. Dezember 2023 eine Meldestelle errichtet haben. Für Unternehmen aus besonderen Branchen, z. B. der Finanzbranche, gilt diese Verpflichtung unabhängig von der Beschäftigtenanzahl.
„Es ist daher ratsam, die Umsetzungszeiträume im Blick zu haben, weil sonst Bußgelder bis zu einer Höhe von 20.000 EUR drohen können“, erklärt SIHK-Rechtsexperte Matthias Vierhaus.
27. November 2023