SIHK-Pressemeldung

SIHK zu Hagen fordert Vermeidung weiterer Belastungen durch Grundsteuer B

Die Südwestfälische Industrie- und Handelskammer zu Hagen (SIHK) appelliert eindringlich, zusätzliche finanzielle Belastungen für Unternehmen durch die geplante Reform der Grundsteuer B zu vermeiden.
Hintergrund der Forderung sind die kürzlich bekannt gegebenen aufkommensneutralen Hebesätze, die das Land Nordrhein-Westfalen im Rahmen der Grundsteuerreform veröffentlicht hat. Diese Hebesätze sollen sicherstellen, dass Städte und Gemeinden künftig gleichbleibende Einnahmen durch die Grundsteuer B erhalten. Allerdings zeigen die neuen Prognosewerte, dass die neuen Hebesätze in vielen Kommunen deutlich über den derzeitigen Werten liegen könnten.
„Die SIHK sieht die Gefahr, dass die vermeintlich aufkommensneutrale Anpassung der Hebesätze zu erheblichen Mehrbelastungen für Unternehmen führen könnte. Machen die Kommunen von der Option differenzierter Hebesätze Gebrauch, droht in einigen Fällen sogar mehr als eine Verdoppelung der Hebesätze für die Unternehmen. Das wäre nichts anderes als eine Sonder-Steuer für Unternehmen. Zudem ist die Wechselwirkung zwischen der Grundsteuer B und der Gewerbesteuer zu berücksichtigen, um eine tatsächliche Aufkommensneutralität sicherzustellen“, betont Dr. Ralf Geruschkat, Hauptgeschäftsführer der SIHK zu Hagen. „Besonders in wirtschaftlich angespannten Zeiten ist es entscheidend, dass die Steuerlast nicht weiter ansteigt und so die wirtschaftliche Erholung gefährdet wird.“
Die SIHK zu Hagen fordert daher die Kommunen auf, die Auswirkungen der neuen Hebesätze sorgfältig zu prüfen und sicherzustellen, dass die Steuerreform tatsächlich aufkommensneutral umgesetzt wird, ohne zusätzliche Belastungen für die Unternehmen zu verursachen.
27. Juni 2024