Digitale Signatur

Signaturkarte für ö.b.u.v. Sachverständige

Seit Januar 2018 dürfen Sachverständige ihre Gutachten bei Gericht elektronisch einreichen, sofern sie diese mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen. Die IHK-Signaturkarte für Sachverständige ersetzt die Unterschrift und den Sachverständigen-Rundstempel im elektronischen Rechtsverkehr. Auch Privatgutachten werden zunehmend nur noch in Dateiform übermittelt und sind dann verpflichtend mit der qualifizierten elektronischen Signatur zu versehen, siehe § 11 Abs. 1 und § 12 Abs. 2 S.2 SVO.
Auf der IHK-Signaturkarte für Sachverständige sind folgende Daten hinterlegt:
  • Name und Vorname des Sachverständigen
  • Bestellungstenor (Sachgebiet) und die zuständige Bestellungskörperschaft.
  • Die Information, dass die Signaturkarte nur im Rahmen der Sachverständigentätigkeit eingesetzt werden darf.
Was brauchen Sachverständige zum elektronischen Signieren?
1. Die persönliche Signaturkarte

Sachverständige müssen sich persönlich identifizieren lassen, um ihre Sachverständigen-Signaturkarte zu beantragen. Hierfür benötigen sie ihren Personalausweis oder Reisepass, der bei Antragstellung noch mindestens sechs Wochen lang gültig ist. Für die Beantragung der Sachverständigen-Signaturkarte mit zweijähriger Gültigkeit gibt es zwei Möglichkeiten:
  • Sachverständige beantragen ihre Signaturkarte persönlich in der zuständigen IHK vor Ort. Bitte vergewissern Sie sich vorab telefonisch, ob Ihre IHK diesen Service anbietet und vereinbaren dann einen Termin für die Antragstellung. Preis für die Sachverständigen-Signaturkarte per Antragstellung in der IHK: 169,00 € zzgl. MwSt.
  • Falls die zuständige IHK keinen Signaturservice anbietet, können Sachverständige die Signaturkarte auch per PostIdent-Verfahren beantragen. Preis für die Sachverständigen-Signaturkarte per Post-Ident-Antrag: 169,00 € zzgl. MwSt. Antrags-Link: https://my.d-trust.net/antrag4/public/erstantrag/index/Produktnr/2487/Projektnr/2/
In beiden Fällen muss die IHK per Vordruck bestätigen, dass Sie mit einem bestimmten Bestel-lungstenor als Sachverständige(r) öffentlich bestellt und vereidigt sind.
Ihre Signatur-Antragsdaten werden übermittelt an die D-TRUST GmbH, ein Tochterunternehmen der Bundesdruckerei GmbH. D-TRUST ist gesetzeskonformer Vertrauensdiensteanbieter. Dort wird Ihre Signaturkarte produziert und etwa drei Wochen nach Antragstellung an Sie versandt. Separat erhalten Sie eine PIN für Ihre Signaturkarte.
Nach Ablauf der Gültigkeit können Sie eine Folge-Signaturkarte direkt bei D-TRUST bestellen. Die Folgekarte mit zweijähriger Gültigkeit kostet 169,00 € zzgl. MwSt.
Die Rechnungstellung erfolgt jeweils durch die Bundesdruckerei GmbH.
2. Kartenlesegerät
Für die Nutzung Ihrer IHK-Signaturkarte benötigen Sie ein Kartenlesegerät, das folgenden Anfor-derungen entspricht:
  • Kartenleser der Klasse 2 oder 3
  • USB-Anschluss
  • Geeignet für kontaktbehaftete Signatur-Chipkarten
Unter dem Link https://www.chipkartenleser-shop.de/bdr finden Sie von D-TRUST empfohlene Kartenlese-Geräte. Selbstverständlich steht es Ihnen frei, andere geeignete Kartenlese-Geräte über alternative Vertriebswege zu beziehen.
3. Anwendungssoftware
Die folgenden Softwareprodukte eignen sich, um damit Ihre Dateien zu signieren (z.B. Gutachten-Dateien im PDF-Format oder Bild-Dateien im TIFF-Format):
  • Die Software „digiSeal office“ von secrypt zeigt im Prüfprotokoll sowie im Prüffenster die Sachverständigen-Signatur inkl. der Sachverständigen-Bestätigung an. Preis (einmalig) 99,00 € zzgl. MwSt., https://www.chipkartenleser-shop.de/secrypt
  • Weitere mögliche Softwareprodukte:
  • „Governikus Signer“, Preis (1-Jahres-Lizenz) 65,00 € zzgl. MwSt., www.governikus.de, „Openlimit“, Preis (einmalig) 99,00 € zzgl. MwSt. www.openlimit.com/de, „SignLive“, Preis (einmalig) 144,00 € zzgl. MwSt., https://www.intarsys.de, „OfficeSigner“, Preis (einmalig) 170,00 € zzgl. MwSt., www.mentana-claimsoft.de
  • Bei geringem Signaturvolumen (ca. 1 bis 2 Signaturen im Jahr bzw. zum Testen) kann die Software SecSigner kostenlos als Online-Anwendung genutzt werden: www.seccomerce.de Bei höherem Signaturaufkommen empfiehlt sich ein Software-Download des SecSigners. Dafür berechnet der Hersteller Seccommerce Wartungskosten abhängig vom Nutzer- und Signaturvolumen.
Zur Überprüfung der elektronischen Signatur benötigen die Empfänger elektronisch signierter Gutachten eine kostenlose Verifikationssoftware. Empfohlenes Produkt zum kostenlosen Download: https://www.secrypt.de/produkte/digiseal-reader/
4. Zugang zum Elektronischen Rechtsverkehr
Für die sichere Kommunikation mit der Justiz und den Versand sowie den Empfang von Nachrichten empfehlen wir:
  • Governikus Communicator Justiz Edition. Hierfür ist eine einmalige Registrierung erforderlich. Der Governikus Communicator ist als Drittprodukt im EGVP-Verbund registriert: http://www.governikus.de
Ihr Gutachten versenden Sie hierbei als pdf-Anhang, den Sie zuvor mit einer der unter der 3.
genannten Anwendungssoftware-Produkte signiert haben.
5. Technische Voraussetzungen
Internetzugang, Microsoft-Betriebssystemumgebung ab Windows 7, Arbeitsspeicher: 2 GB (empfohlen 4 GB), USB-Port für den Anschluss des Kartenlesers.
6. Wo können Sie die elektronische Signaturkarte für Sachverständige beantragen?
Die Signaturkarte kann bei der SIHK zu Hagen beantragt werden.

Für die Antragstellung muss ein Termin mit der SIHK vereinbart werden.

Informationen zur Signaturkarte für Sachverständige erhalten Sie auch bei der DE-CODA GmbH, Berlin, www.de-coda.de/sachverstaendige, info@de-coda.de