Verkehrspolitische Leitlinien der SIHK

Die Südwestfälische Industrie- und Handelskammer zu Hagen (SIHK) benennt in ihren verkehrspolitische Leitlinien 17 Forderungen und Maßnahmen für die Verkehrspolitik in der Region.
Der Wirtschaftsstandort Märkisches Südwestfalen steht in den kommenden Jahren vor großen Problemen in der Verkehrspolitik. Die Sperrung der A45 bei Lüdenscheid aufgrund der Rahmedetalbrücke hat eindrücklich bewiesen, welche gewaltigen negativen Auswirkungen der Wegfall einer zentralen Verkehrsachse für die regionale Wirtschaft nach sich ziehen kann. Auch über die Situation an der A45 hinaus belastet die zunehmend marode Lage der Verkehrsinfrastruktur hier in Südwestfalen sowie immer neue Sperrungen oder Ablastungen die Wirtschafts- und Warenverkehre der Unternehmen. Dazu warten vielfältige verkehrspolitische Herausforderungen und politische Rahmenbedingungen auf ihre Lösung und Optimierung.
Die in den Leitlinien aufgeführten Forderungen und Maßnahmen sind die legitimierte Grundlage für die verkehrspolitische Interessensvertretung der SIHK in den aktuellen Debatten rund um die Sanierung der regionalen Verkehrsinfrastruktur sowie zugleich auch, mit der Benennung wichtiger Projekte für die Region, die Basis für die zu erwartende Überarbeitung des Bundesverkehrswegeplans.
Die Erarbeitung der Leitlinien fand unter direkter Beteiligung des SIHK-Verkehrsausschusses statt. Das Ergebnis dieses Prozesses und des konstruktiven Austausches in den beiden Sitzungen sind die Forderungen und Maßnahmen, die das Gerüst der verkehrspolitischen Leitlinien der SIHK bilden. Das gesamte Dokument wurde von den Mitgliedern der Vollversammlung der SIHK im Rahmen der Sommersitzung im Juni 2024 einstimmig angenommen.

Die verkehrspolitischen Leitlinien der SIHK

Lage der Infrastruktur in der Region

1 Die Sanierung der maroden Verkehrsinfrastruktur in der Region ist zwingend erforderlich
Die Verkehrsinfrastruktur im Märkischen Südwestfalen befindet sich gegenwärtig in einem äußerst prekären Zustand. Die im Dezember 2021 erfolgte Vollsperrung der A45 bei Lüdenscheid aufgrund von Schäden an der ehemaligen Rahmedetalbrücke ist hierfür weiterhin das überregional bekannteste Beispiel, dessen negative Auswirkungen auf die Region die Lage der Infrastruktur zunehmend verschlimmern. Als Folge des Ausweich- und Umleitungsverkehrs, der vielfach auch über die offiziellen Strecken hinaus durch die Region fließt, hat sich ein umfassendes Schadensbild an den Straßen und Brücken der untergeordneten Verkehrsinfrastruktur ergeben. Weitere Teilausfälle und Einschränkungen, wie die mehrwöchige Vollsperrung der Lennebrücke in Nachrodt-Wiblingwerde verdeutlichen, wie fragil die Infrastrukturlage bleibt, wenn immer weitere Sperrungen an neuralgischen Punkten des regionalen untergeordneten Verkehrsnetzes drohen.
Für die Unternehmen ist dieser Zustand nicht hinnehmbar. Die gegenwärtige Lage der regionalen Infrastruktur fügt dem Wirtschaftsstandort Südwestfalen nachhaltig Schaden zu, hemmt dessen zukünftige Weiterentwicklung und führt zu existenzbedrohenden Einbußen. Fehlende infrastrukturelle Sicherheit und Erreichbarkeit wirken sich zudem negativ auf das Image des Standortes sowie das innerbetriebliche Klima aus und sind für die Unternehmen ein klares Hemmnis für geplante zukünftige Investitionen.
Die Sanierung der maroden Verkehrsinfrastruktur in der Region ist zwingend erforderlich und muss schnellstmöglich umgesetzt werden.
Für diese dringend notwendigen Sanierungsmaßnahmen bedarf es eines umfassenden Programms, um der weitläufigen Betroffenheit der gesamten Region gerecht zu werden. Die hierfür anfallenden Baustellen müssen effizient und zwischen den einzelnen Baulastträgern sowie den involvierten Kommunen übergreifend koordiniert werden. Auch dürfen Überlegungen hinsichtlich der Umsetzung der erforderlichen Baumaßnahmen 24/7 nicht gänzlich ausgeschlossen werden. Für die Umsetzung dieser dringend benötigten Sanierungsmaßnahmen braucht es einen Hochlauf an Planungstätigkeiten und Genehmigungen, um eine zeitnahe Durchführung zu ermöglichen.
2 Neubau der Rahmedetalbrücke und Wiedereröffnung der A45
Die A45, überregional auch als Sauerlandlinie bekannt, ist die zentrale infrastrukturelle Lebensader der Region. Dementsprechend groß ist die Bedeutung der Autobahn für die Unternehmen am Wirtschaftsstandort Südwestfalen. Die im Dezember 2021 erfolgte Vollsperrung der A45 bei Lüdenscheid, aufgrund von Schäden an der Rahmedetalbrücke, ist deswegen für die heimische Wirtschaft eine Katastrophe, da diese zentrale Lebensader durchtrennt wurde. Im Mai 2023 wurde die alte Brücke gesprengt. Am 05. Oktober 2023 erfolgte der Spatenstich für den Bau der neuen Brücke, deren erster Teilabschnitt Mitte 2026 wieder freigegeben werden soll.
Aufgrund der hohen, auch überregionalen, Bedeutung der A45 ist Verlässlichkeit hinsichtlich des bereits kommunizierten Termins für die Wiedereröffnung des ersten Teilabschnitts unabdingbar. Die anhaltende Sperrung fügt dem Wirtschaftsstandort unwiderrufliche Schäden zu und beeinträchtigt dessen zukünftige Wachstumsperspektiven. Jeder Tag zählt! Der Bau der neuen Rahmedetalbrücke und die Wiedereröffnung der A45 muss schnellstmöglich erfolgen.
In allen Phasen des Neubaus ist größtmögliche Transparenz seitens der zuständigen Stellen und den ausführenden Akteurinnen und Akteuren zu gewährleisten. Dies impliziert auch einen auf die Breite der Gesellschaft angelegten Informationsfluss und angemessene Kommunikationsarbeit zu aktuellen Entwicklungen in Bezug auf den Neubau. Die Veröffentlichung des Bauzeitplans für die neue Rahmedetalbrücke würde die Transparenz des Bauvorhabens ungemein erhöhen und helfen, verlorengegangenes Vertrauen unter den Unternehmerinnen und Unternehmern sowie der Bevölkerung zurückzugewinnen. Denn Vertrauen kann nur wiedergewonnen werden, wenn die Kommunikation zwischen den zuständigen Stellen und den für den Bau verantwortlichen Organen mit der regionalen Wirtschaft sowie den Anwohnerinnen und Anwohnern auf Augenhöhe stattfindet.
3 Ausbau und Lückenschluss der A46
Seit über 40 Jahren wird in Südwestfalen über einen Ausbau und den damit einhergehenden Lückenschluss der A46 zwischen Iserlohn und Arnsberg-Neheim diskutiert. Das fehlende Stück Autobahn würde die beiden wirtschaftlich sehr starken Regionen märkisches Südwestfalen und das Sauerland miteinander verbinden und den Weg in die östlichen Wirtschaftsregionen Deutschlands sowie die östlichen Nachbarstaaten erheblich verkürzen. Schließlich bindet die Verbindung große Teile der südwestfälischen Wirtschaft an das deutsche und internationale Fernstraßennetz an. Des Weiteren käme es zu einer Entlastung der B 7 und der, an dieser Strecke gelegenen, Ortsdurchfahrten in Hemer, Menden und Wickede vom Schwerverkehr sowie einer damit einhergehenden Steigerung der Lebensqualität in den Innenstädten.
Für die Wirtschaft und die heimischen Unternehmen wäre der Lückenschluss der A46 eine erhebliche Verbesserung der regionalen Verkehrsinfrastruktur und eine Verkürzung der bisherigen Transport- und Anfahrtswege. Mit Hinblick auf die gegenwärtige Lage der regionalen Infrastruktur und den immer wieder neu eintretenden Sperrungen und Teilausfällen an wichtigen Punkten des Verkehrsnetzes, sind Überlegungen hinsichtlich der Erschließung und des Neubaus neuer Streckenabschnitte nicht gänzlich zu delegitimieren. Dies gilt auch dann, wenn sich, wie im Fall des Lückenschlusses der A46, der Interessensausgleich zwischen der regionalen Wirtschaft, der kommunalen Politik und Verwaltung, den Belangen des Naturschutzes sowie den Anwohnerinnen und Anwohnern schwierig gestaltet.
4 Neubau der Ortsumgehungen im Zuge der B229 bei Neuenrade und Balve
Die beiden Ortsdurchfahrten in Neuenrade und Balve im Zuge der B229 sind stark durch den motorisierten Individualverkehr und den Schwerlastverkehr belastet. Ein großer Teil entfällt hier, besonders im Bereich des Schwerlastverkehrs, auf den reinen Durchgangsverkehr, da die B229 hier zum einen ihrer Entschließungsfunktion für die zentralen Teile des Märkischen Kreises Rechnung trägt und darüber hinaus auch als Verbindungsstück zwischen der A45 und A46 fungiert.
Die Ortsumgehung entlastet die Ortsdurchfahrt von dem bisherigen hohen Verkehrsaufkommen und dem hohen Anteil an Schwerlastverkehr und stärkt zeitgleich die Bedeutung der B229 als zentrale Verkehrs- und Verbindungsachse. Darüber hinaus steigt durch die neue Verkehrssituation die Aufenthalts- und Wohnqualität in den beiden Innenstädten, durch den Rückgang von Lärm und Schadstoffemissionen, und die Standortattraktivität sowie das Wohlbefinden der Bevölkerung in beiden Ortskernen.
5 Aus- und Umbau der Autobahnkreuze Wuppertal-Nord und Westhofen auf der A1
Die beiden Autobahnkreuze Wuppertal-Nord und Westhofen auf der A1 werden in ihrer aktuellen baulichen Gestaltung den gegenwärtigen und prognostizierten verkehrlichen Ansprüchen nicht mehr gerecht. Beide Autobahnkreuze müssen durch einen gezielten Aus- und Umbau an die täglichen Verkehrsbelastungen angepasst werden.
Für das Autobahnkreuz Wuppertal-Nord bedarf es dem lichtanlagenfreien Ausbau der Kreuzung der Autobahnen A1, A43 und A46 und damit eine erhebliche Verbesserung der Beschleunigung und Absicherung der Abbiegeprozesse.
Am Autobahnkreuz Westhofen sollen die Abbiegeprozesse von der A1 in südlicher Fahrtrichtung auf die A45 in Richtung Frankfurt durch einen Flyer, wie etwa beim Kamener Autobahnkreuz, beschleunigt werden.
6 Querspange A45 – A1
Als Alternativroute zur A45 kann der Verkehr in Richtung Nordwesten über die Anschlussstelle Meinerzhagen über die sogenannte Querspange Kierspe, Halver, Radevormwald und Schwelm das Autobahnkreuz Wuppertal-Nord erreichen und von dort weiter in Richtung westliches Ruhrgebiet bei Umgehung der staugefährdeten Kreuze Westhofen, Dortmund/Unna und Kamen fließen. Die Strecke ist weiterhin Bestandteil der Route, die eine Arbeitsgruppe des NRW-Verkehrsministeriums zukünftig für den Schwerlastverkehr (über 42 Tonnen) aus dem Siegerland zu den Seehäfen vorgesehen hat. Für diese Zwecke müssten die Verbindungsstrecken qualitativ auf ein einheitliches Niveau gebracht werden.
Der Neu- beziehungsweise Ausbau der beiden Ortsumgehungen bei Kierspe, im Zuge der B54, und bei Schwelm, im Zuge der B483, müssen als elementare Bestandteile der Querspange gedacht werden, die einerseits innerstädtische Überlastungsprobleme lösen und gleichzeitig bestehende Gewerbegebiete günstiger an das Autobahnnetz anbinden.
7 Ausbau der Ruhr-Sieg-Strecke zwischen Hagen und Siegen
Der Ausbau der Ruhr-Sieg-Strecke, die von Hagen über Siegen und Gießen nach Frankfurt führt, ist unerlässlich, um auch große seegängige High-Cube-Container im Seehafenhinterlandverkehr auf der Strecke transportieren zu können. Hierfür ist die Erweiterung der Tunnel im Verlauf der Strecke zwischen Hagen und Siegen erforderlich.
Da die beiden Rheinschienen, über die ein Großteil des Schienengüterverkehrs in Nord-Süd-Richtung abgewickelt wird, langsam an ihre Kapazitätsgrenzen stoßen, kann die Ruhr-Sieg-Strecke hier als Bypass für die überlasteten Strecken nutzbar gemacht werden.
Die Vorbedingungen sind bereits vorhanden, da die Ruhr-Sieg-Strecke zweigleisig ausgebaut und elektrifiziert ist. Aber auch die heimische Wirtschaft wäre in Folge des Ausbaus in der Lage entsprechende Container aufzusetzen und die Verbindung verstärkt als Vorlauf zu den Seehäfen zu nutzen.
8 Erhalt des ICE-Halts am Hagener Hauptbahnhof
Der Hauptbahnhof von Hagen muss im Fernverkehrsnetz der Deutschen Bahn auch weiterhin mit einer stündlichen ICE-Verbindung in Richtung Berlin eingebunden bleiben.
Der Hauptbahnhof in Hagen und die Verbindungen nach Berlin haben für den Wirtschaftsstandort Südwestfalen eine hohe Bedeutung. In der Vergangenheit erfolgte, temporäre Ausfallzeiten einer direkten Verbindung über Hagen in die Hauptstadt waren für die regionalen Unternehmen nicht akzeptabel, besonders, weil weiter entfernte Baustellen als Begründung ins Feld geführt wurden.
9 Masterplan für die Sanierung der untergeordneten Verkehrsinfrastruktur in der Region
Die Bundes-, Landes- und Kommunalstraßen in der Region Südwestfalen sind seit der Sperrung der Rahmedetalbrücke im Dezember 2021 aufgrund des Ausweichverkehrs, auch abseits der offiziellen Umleitungen, einer enormen Belastung ausgesetzt.
Für die Sanierung dieser untergeordneten Verkehrsinfrastruktur bedarf es eines umfassenden Programms, dessen Planungen bereits zum gegenwärtigen Zeitpunkt in die Wege geleitet werden müssen.
Dafür ist es zwingend erforderlich, dass Bund und Land schon heute in gemeinsamer Abstimmung die finanziellen, wie personellen Ressourcen kalkulieren, um diese anschließend zur Verfügung zu stellen. Denn wenn die neue Rahmedetalbrücke Mitte 2026 wieder eröffnet wird, muss dieses umfassende Sanierungsprogramm sofort beginnen, um die marode infrastrukturelle Lage in der Region zu verbessern.
Es bedarf einer verbindlichen Zusage für die Region, dass nach der Öffnung der neuen Rahmedetalbrücke ausreichend Sachmittel und personelle, wie planerische Kapazitäten für die Sanierung der Infrastruktur zur Verfügung stehen. Dies gilt sowohl für die Landesstraßen als auch die Straßen in kommunaler Zuständigkeit.
10 Verpflichtung des Bundes auch über die von ihm verantworteten Umleitungsstrecken hinaus, den Erhalt und die Sanierung der regionalen Verkehrsinfrastruktur zu unterstützen
Die Auswirkungen der A 45-Vollsperrung gehen weit über die offiziellen Umleitungsstrecken hinaus und verursachen entsprechende Schäden in der Region. Der Bund muss sich auch über die von ihm verantworteten Umleitungsstrecken hinaus verpflichten, den Erhalt und die Sanierung der regionalen Verkehrsinfrastruktur zu unterstützen.
11 Schaffung der Stelle eines Infrastrukturbeauftragten für das Märkische Südwestfalen
Im Hinblick auf die gegenwärtige zunehmend marode Lage der regionalen Infrastruktur, sollte für das Märkische Südwestfalen die Stelle eines Infrastrukturbeauftragten geschaffen werden, die die verschiedenen Baulastträger - auch auf der Schiene - unabhängig von Zuständigkeiten koordiniert sowie die Abstimmung verschiedener Maßnahmen unter Beteiligung der regionalen Wirtschaft sicherstellt. Dafür braucht diese Stelle deutlich mehr Kompetenzen, als man beispielsweise dem Bürgerbeauftragten der A45 zugestanden hat. Die Stelle kann in die organisatorischen Strukturen des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen eingegliedert sein, muss aber in der Region präsent und erreichbar sein, was sich auch in einer räumlichen Präsenz vor Ort widerspiegeln sollte.
Ein Infrastrukturbeauftragter kann insoweit problemantizipierend sein, dass ein reibungsloser Prozess von Sanierungsmaßnahmen eine breit angelegte Kommunikation an vielen Schnittstellen bedarf. Dies muss zwischen Kommunen, Behörden, Unternehmen und den Bürgerinnen und Bürger erfolgen. Eine Aufgabe dieses Infrastrukturbeauftragten könnte sein, vorgeschaltet zu den Planungsprozessen, in informellen Planungsrunden, sich abzeichnende Konflikte frühzeitig zu lösen. Insgesamt müssen solche Beteiligungs- und Mediationsrunden aber unabdinglich zu einer Verbesserung und nicht zu einer Verlängerung der Prozesse führen.
Die ergänzende Einrichtung eines Runden Tisches zum Thema Verkehr und Infrastruktur bietet darüber hinaus die Möglichkeit, frühzeitig mögliche aufkommende Problemlagen zu erkennen und diesen gegenüber vorbeugend tätig zu werden. Der Runde Tisch sollte sowohl regelmäßig als auch kurzfristig über aktuelle und geplante Infrastrukturmaßnahmen in der Region informieren und alle von den geplanten Vorhaben Betroffenen mit einbeziehen. Ein Runder Tisch Infrastruktur kann zu aktuellen und geplanten Sanierungs- und Modernisierungsvorhaben relevante Akteurinnen und Akteure aus der Region interdisziplinär versammeln, die sonst nicht auf direktem Wege miteinander ins Gespräch kommen würden und Raum für einen gemeinsamen Dialog und Austausch bieten, damit Lösungen gefunden werden, die auf eine breite Zustimmung stoßen. Die Transparenz und die Informationsweitergabe, die von einem so gestalteten Runden Tisch ausgehen, haben das Potential die Zustimmung in der Region für geplante Bau- und Sanierungsmaßnahmen positiv zu beeinflussen.
Ansätze wie die Schaffung eines Infrastrukturbeauftragten oder die Einrichtung eines Runden Tisches Infrastruktur schaffen ein verbessertes Verständnis und Vertrauen untereinander, weil sie einem gleichberechtigten Dialog den Raum geben.

Verkehrspolitische Herausforderungen

12 Dekarbonisierung des Verkehrssektors: Orientierungs- und Infrastrukturrahmen für unternehmerische Entscheidungen schaffen
Die Transport- und Logistikunternehmen in der Region sind sich ihrer Verantwortung in Fragen des Klimawandels und der Nachhaltigkeit bewusst. Um die Transformation hin zu einer nachhaltigen Ökonomie mitgestalten zu können, brauchen die Unternehmen passende Rahmenbedingungen und Diskursoffenheit seitens der Bundes- und Landesregierung. Die Politik muss einen verlässlichen Orientierungsrahmen für unternehmerische Entscheidungen hinsichtlich nichtfossiler, nachhaltiger Antriebs- und Verkehrstechnologien schaffen und mit politischen Rahmenbedingungen einen klimapolitischen Blindflug der Unternehmen vermeiden.
Für die Unternehmen fehlen aber weiterhin verlässliche, praxistaugliche und finanzierbare Alternativen, die einen Umstieg auf Fahrzeuge mit nichtfossilen Antrieben ermöglichen. Neben der nicht vorhandenen ausreichenden Verfügbarkeit klimaneutraler Fahrzeuge, mangelt es ebenso an der verfügbaren Lade- und Versorgungsinfrastruktur. Dies hemmt den Umstieg und die Umstellung auf Strom- und Wasserstoffantriebe massiv. Deswegen bedarf es einer Verbesserung und des Ausbaus der Lade- und Versorgungsinfrastruktur für nichtfossile Antriebe, auch in der breiten Fläche des Landes und den ländlichen Räumen abseits der urbanen Ballungsgebiete.
Die gegenwärtige Förderlandschaft ist zudem nicht ausreichend, um den Umstieg auf klimaneutrale Fahrzeuge anzuregen. Förderprogramme dürfen in ihrer Gültigkeit und Ausgestaltung nicht abhängig von der laufenden Legislaturperiode sein, sondern müssen so angelegt sein, dass sie Unternehmerinnen und Unternehmern langfristige Planungssicherheit geben. Nur in dieser Form können Förderprogramme ihrer Funktion als wichtige Eckpfeiler der politischen Rahmensetzung für die Dekarbonisierung des Verkehrssektors gerecht werden.
13 Verkehrswege diversifizieren - Schiene als Alternative für die Infrastruktur in der Region
Bei dem gegenwärtigen hohen Bedarf dringender Bau- und Sanierungsmaßnahmen an den Straßen und Brücken in der Region, darf auch die Schiene als wichtiger Verkehrsträger nicht die Beachtung verlieren. Um die Verkehrswege in Südwestfalen zu diversifizieren, muss auch die Schiene als Alternative in der regionalen Infrastruktur und als alternatives Transportmittel gestärkt werden. Damit die Transport- und Logistikunternehmen in der Region die Möglichkeit bekommen ihre Güter auf die Schiene zu verlagern, sind notwendige Baumaßnahmen schnellstmöglich umzusetzen und der anhaltende Stau an Sanierungen aufzulösen. Der dringend benötigte Ausbau der Tunnel auf der Ruhr-Sieg-Strecke ist hier ein Beispiel, dass es der Region nicht an vorhandener Schieneninfrastruktur fehlt, die benötigten Ausbaumaßnahmen aber bisher ausgeblieben sind, um diese für die Wirtschaft mit einem Mehrwert nutzbar zu machen.
Das von der Politik auf Bundes- und Landesebene kommunizierte Ziel vermehrt Güter von der Straße auf die Schiene zu verlagern, muss mit entsprechenden Förderangeboten und einer tragfähigen Schieneninfrastruktur die passenden Rahmenbedingungen in der Praxis erhalten.
Die gegenwärtige marode Lage der Verkehrsinfrastruktur spiegelt sich auch im Verkehrsträger Schiene wider. In einer Zeit in der die A45 gesperrt ist und viele weitere Straßen und Brücken temporär gar nicht oder nur eingeschränkt zu befahren sind, fielen auch über mehrere Jahre die direkten Bahnverbindungen von Hagen nach Lüdenscheid und von Lüdenscheid ins Oberbergische aus. Für die Unternehmen am Standort Südwestfalen sowie ihre Belegschaft war dies ein weiterer Ausfall der infrastrukturellen Erreichbarkeit. Für Pendlerinnen und Pendler ging so eine mögliche Alternative verloren, die die infrastrukturellen Engpässe, wie durch die Sperrung der A45, gegebenenfalls in Teilen hätte abmildern können. Damit die Schiene sowohl im Transport- als auch im Personennahverkehr in der Region eine leistungsfähige Alternative sein kann, muss ihre verlässliche Verfügbarkeit konstant sichergestellt werden, indem notwendige Sanierungs- und Instandhaltungsmaßnahmen schnellstmöglich erfolgen.

Politische Rahmenbedingungen

14 Transparenz und Informationsfluss bei Bau- und Sanierungsvorhaben gewährleisten und kontinuierlich fortführen
In vielerlei Hinsicht mangelt es bei aktuell laufenden und zukünftig geplanten Bau- und Sanierungsvorhaben in der Region an einem angemessenen Maß an Transparenz. Zudem fehlt es oftmals an einer verlässlichen Kommunikationsarbeit und einem kontinuierlichen Informationsfluss von Seiten der zuständigen Institutionen. Anliegende Unternehmen sowie Anwohnerinnen und Anwohner müssen nicht nur frühzeitig über geplante Bau- oder Sanierungsvorhaben informiert werden, sondern es bedarf darüber hinaus einer größtmöglichen Transparenz in allen Bau- und Umsetzungsphasen. Diese kann beispielsweise über eine breit angelegte Kommunikationsarbeit über verschiedene Kanäle gewährleistet werden. Auch Informationstermine vor Ort sind eine Möglichkeit, um Ergebnisse im Bereich des Baufortschritts oder weitere relevante Details mitzuteilen. Die Nutzung digitaler Kommunikations- und Informationsportale kann hierzu ebenfalls hilfreich und dienlich sein.
Die Implementierung von kontinuierlichen Kommunikations- und Informationsmaßnahmen und die daraus hervorgehende Transparenz führt zu einer gesicherten Planbarkeit für die Unternehmen am Wirtschaftsstandort Südwestfalen. Zudem fördern Transparenz und eine gute Kommunikationsarbeit die Akzeptanz und die Zustimmung zu Baumaßnahmen unter den Unternehmerinnen und Unternehmern sowie unter weiten Teilen der Bevölkerung.
15 Planungs- und Genehmigungsverfahren im Infrastrukturbereich schneller umzusetzen
Für die im Märkischen Südwestfalen dringend umzusetzenden Sanierungs- und Instandhaltungsmaßnahmen sind, neben ausreichenden finanziellen und personellen Ressourcen, auch schnellere und unbürokratischere Planungs- und Genehmigungsverfahren unabdingbar.
Die Prozesse und Abläufe bei Planungs- und Genehmigungsverfahren müssen beschleunigt werden, um dem gegenwärtigen Sanierungsbedarf in der Region gerecht zu werden. Wenn die Planungs- und Genehmigungsphase die eigentliche, anschließende Bauzeit übersteigt, führt dies innerhalb der Wirtschaft und der Bevölkerung zu breitem Unverständnis.
Im Falle von Ersatzneubauten oder Sanierungsmaßnahmen müssen aktuell im Vorfeld umfangreiche Planfeststellungsverfahren und Umweltverträglichkeitsprüfungen angestoßen werden, die in ihrer Bearbeitung viel Zeit erfordern und die Umsetzung einer geplanten Maßnahme erheblich verzögern. Der Verzicht auf diese beiden Verfahren oder die zeitliche Verkürzung der dafür anfallenden verwaltungsinternen Abläufe, würde bereits zu einer deutlichen Beschleunigung der im Vorfeld von Sanierungsmaßnahmen notwendigen Prozesse führen.
Weiteres Optimierungs- und Beschleunigungspotential besteht beispielsweise dort, wo das Land NRW für Baumaßnahmen mit anderen Behörden zusammenarbeitet. Hier sollten Reibungsverluste minimiert werden. So sollten etwa fertige Planungen für Bundesstraßen unverzüglich an das BMDV und im Anschluss zur Eröffnung des Planfeststellungsverfahrens an die Bezirksregierungen übersandt werden.
Die Planungssicherheit für Unternehmen verbessert sich, wenn geplante Maßnahmen vorausschauend gestaltet werden und deren Planungs- und Genehmigungsverfahren in einer nachvollziehbaren Zeit und losgelöst von retardierten Verwaltungsprozessen Umsetzung erfahren.
16 Reduzierung und Vereinfachung bürokratischer Hürden
Die aktuelle überbordende Bürokratie sehen die Unternehmen einer neusten Umfrage der IHK-Organisation zur Folge, als Schlusslicht unter den Standortfaktoren. Für das Transport- und Logistikgewerbe sind bundesweit einheitliche Fahrverbote an Feiertagen sowie beschleunigte und erleichterte Verfahren für die Genehmigung von Schwerlasttransporten von besonderer Bedeutung.
Um dem gegenwärtigen Mangel an Arbeitskräften zu begegnen, muss der Zugang für Fachkräfte aus dem Ausland für Unternehmen erleichtert und in seiner Umsetzung beschleunigt werden.
17 Verbesserung der Koordination unter den zuständigen Behörden und eine effizientere Gestaltung des Baustellenmanagements
Baustellen sind von Seiten der zuständigen Stellen besser zu koordinieren und effizienter zu gestalten. Die Planung von Baustellen muss zwischen dem jeweiligen Straßenbaulastträger und weiteren zuständigen Stellen übergreifend koordiniert und deren Durchführung aufeinander abgestimmt umgesetzt werden.
Alle Anliegerinnen und Anlieger der zu errichtenden Baustelle sind frühzeitig zu informieren. Dies gilt neben den Anwohnerinnen und Anwohnern ebenso für Unternehmen und die lokale Wirtschaft. Hierfür bedarf es im Vorfeld einer größtmöglichen Transparenz und während der Baumaßnahmen eines an der Breite der Gesellschaft orientierten Informationsflusses.
Um zukünftige Baumaßnahmen frühzeitig zu kommunizieren können auch digitale Informationsplattformen, wie TIC-Kommunal oder das IHK-Baustellenportal, Anwendung finden und hierfür dienlich sein.
Allgemein müssen die zuständigen Straßenbaulastträger Sanierungsmaßnahmen auf eine schnellstmögliche Umsetzung und Durchführung hin planen und ausrichten. Zur beschleunigten Durchführung von Sanierungsmaßnahmen sind (Voll)sperrungen nicht immer zu vermeiden und können sogar ein geeignetes, kurzzeitig angewendetes Mittel sein. Hierfür bedarf es aber einer angemessenen Planung und einer frühzeitigen Kommunikation von Seiten des Straßenbaulastträgers. Im Vorfeld ist beispielsweise zu prüfen, wie die Logistik der anliegenden, betroffenen Unternehmen weiterhin gesichert werden kann. Des Weiteren bedarf es Umleitungs- und Ausweichstrecken mit einer bestmöglichen Planung hinsichtlich des Mehraufwands an Zeit und gefahrenen Kilometern. Zudem müssen Sperrungen frühzeitig angekündigt und schnellstmöglich durchgeführt werden.