Verkehr

Erhöhung der LKW-Maut in Deutschland

Seit dem 01. Dezember 2023 müssen sich Unternehmen auf eine Erhöhung und weitere Änderungen bei der LKW-Maut in Deutschland einstellen. In Folge des von der Bundesregierung beschlossenen Mautänderungsgesetzes ergeben sich neben neuen, höheren Mauttarifen auch die Einführung eines CO2 Aufschlags, der Wegfall der Mautbefreiung für erdgasbetriebene Fahrzeuge und die Ausweitung der Maut auch auf Fahrzeuge über 3,5 Tonnen. Auf dieser Seite sind die wichtigsten Änderungen zusammengefasst.
Die SIHK hat sich mehrfach im Interesse ihrer Unternehmen gegen die verabschiedete Mauterhöhung positioniert. Alle weiteren Informationen zur Einschätzung der SIHK finden Sie in der dazugehörigen Presseinformation sowie der gemeinsamen Positionierung im Verbund mit dem Arbeitgeberverband Lüdenscheid, dem Märkischen Arbeitgeberverband und der Kreishandwerkerschaft Märkischer Kreis.

Ab dem 01. Dezember 2023 – CO2 Maut für LKW

Seit dem 01. Dezember gelten für die LKW-Maut CO2 Emissionsklassen als neues Kriterium für die Berechnung der Höhe des anfallenden Tarifs. Für die Maut wird dementsprechend ein CO2-Aufschlag neu eingeführt, der pro Tonne CO2 Kosten in Höhe von 200€ erhebt. Demnach wird für alle Fahrzeuge mit einer technisch zulässigen Gesamtmasse ab 7,5 Tonnen, neben den bereits bestehenden Mautgebühren, ein Mautteilsatz für den CO2-Ausstoß des jeweiligen Fahrzeuges fällig. Als Grundlage für die Berechnung der Mauttarife gelten die Anzahl der Achsen, die CO2 Emissionsklasse sowie das zulässige Gesamtgewicht der Fahrzeugkombination.

Ab dem 01. Januar – Wegfall der Mautbefreiung erdgasbetriebener Fahrzeuge

Mit Erdgas betriebene Fahrzeuge (CNG/LNG) sind seit dem 01. Januar, nach Klassifizierung in Schadstoffklassen, ebenso mautpflichtig, wie mit Diesel angetriebene Fahrzeuge. Die bis zum 31. Dezember geltende Mautbefreiung ist somit ausgelaufen. Alle erdgasbetriebenen Fahrzeuge werden seitdem, etwa anhand der jeweiligen Kohlenstoffdioxid-Emissionen, in Emissionsklassen eingeteilt und bewertet. Die geplante Regelung, dass für diese Fahrzeuge nur die Entrichtung von Mautteilsätzen für Infrastrukturkosten und Lärmbelastungskosten anfällt, wurde gestrichen.

Ab dem 01. Juli – LKW-Maut über 3,5 Tonnen

Die Maut für Fahrzeuge über 3,5 Tonnen kommt zur Mitte dieses Jahres. Ab dem 01. Juli sind alle Fahrzeuge mit einer technisch zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 Tonnen bei der Benutzung von Bundesfernstraßen mautpflichtig. Dies gilt sowohl für Solofahrzeuge mit einer technisch zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 Tonnen als auch für Fahrzeugkombinationen, falls deren Zugfahrzeug eine technisch zulässige Gesamtmasse von mehr als 3,5 Tonnen aufweist.
Von dieser Regelung bestehen Ausnahmen für emissionsfreie Fahrzeuge mit einer technisch zulässigen Gesamtmasse von bis zu 4,25 Tonnen sowie für sogenannte Handwerkerfahrzeuge mit einer technisch zulässigen Gesamtmasse von weniger als 7,5 Tonnen. Zudem besteht bis zum 31. Dezember 2025 eine Ausnahme von der Maut für emissionsfreie schwere Nutzfahrzeuge.

Welche Fahrzeuge sind mautpflichtig?

Mautpflichtig sind Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen die,
  1. für den Güterkraftverkehr bestimmt sind oder verwendet werden.
  2. eine technisch zulässige Gesamtmasse von mehr als 7,5 Tonnen (ab dem 01.07.2024 mehr als 3,5 Tonnen) aufweisen.