Nr. 7477

EU-Berufskraftfahrer-Qualifikation

Die EU-Berufskraftfahrer-Qualifikation betrifft jeden gewerblich tätigen Kraftfahrer im Güter- und/ oder Personenverkehr, wobei es verschiedene Möglichkeiten der Qualifikation gibt.
Die sogenannte Grundqualifikation ist eine Möglichkeit sich entweder durch eine abgeschlossene Berufsausbildung als Berufskraftfahrer oder durch einen Test von 240 Minuten theoretischer Prüfung und einer dreiteiligen, 210 Minuten umfassenden praktischen Prüfung zu qualifizieren. Eine Verpflichtung zur Vorbereitungsschulung gibt es hierbei nicht.
Alternativ dazu kann die „beschleunigte Grundqualifikation” gewählt werden. Hier ist eine Schulung von 140 Stunden und eine abschließende theoretische Prüfung von 90 Minuten obligatorisch. Jeweils fünf Jahre im Anschluss an den Erwerb der beschleunigten bzw. der Grundqualifikation müssen die Kenntnisse durch die Teilnahme an einer Weiterbildung aufgefrischt werden.
Sowohl die Grundqualifikation als auch die beschleunigte Grundqualifikation muss im 5-Jahres-Rhythmus durch eine 35-stündige Weiterbildung (aufgeteilt auf 5 Blöcke) aufgefrischt werden.
Der Nachweis der Qualifikation erfolgt durch den Fahrerqualifikationsnachweis, der in NRW bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde beantragt und im Anschluss dem Antragsteller per Post zugeschickt wird.
Ziel dieser Regelung ist die Verbesserung der Fahrerkompetenz in Bereichen wie z.B. Fahrzeugbeherrschung, Verkehrssicherheit, und eine noch bessere Qualität der Beförderung von Personen und Gütern zu gewährleisten.