Verkehr
Internationaler Gütertransport von 2,5 t bis 3,5 t künftig genehmigungspflichtig
Seit dem 21. Mai 2022 benötigen Unternehmen, die grenzüberschreitende Beförderungen mit Fahrzeugen, deren zulässige Gesamtmasse (einschließlich Anhänger) 2,5 t überschreiten, durchführen, eine Genehmigung (EU-Lizenz).
Die Genehmigung wird erteilt, wenn die Voraussetzungen der EU-Verordnung 1071/2009 erfüllt werden. Hierzu gehört der Nachweis der fachlichen Eignung.
Bund und Länder haben sich auf eine Besitzstandsregelung geeinigt. Gemäß Artikel 9 Absatz 2 der o.g. EU-Verordnung können Personen, die im Zeitraum vom 20. August 2010 bis zum 20. August 2020 durchgängig ein Unternehmen geleitet haben, das Kraftfahrzeuge (einschließlich Anhänger) mit einer zulässigen Gesamtmasse von höchstens 3,5 t im grenzüberschreitenden Verkehr eingesetzt hat, auf Antrag von der Fachkundeprüfung befreit werden. Das Vorliegen dieser Voraussetzungen ist im Rahmen der Antragstellung für die Genehmigung vom Antragsteller durch entsprechende Unterlagen nachzuweisen. Die Anträge können seit dem 21. Februar 2022 bei den nach Landesrecht zuständigen Behörden gestellt werden. In NRW sind dies die unteren Straßenverkehrsbehörden, die bei den jeweiligen Städten/ Kreisen angesiedelt sind.
Zur Genehmigungserteilung ist auch der Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit zu erbringen. Für Unternehmen mit Fahrzeugen unter 3,5 t sind dies 1.800,- Euro für das erste, sowie 900,- Euro für jedes weitere Fahrzeug.
Unternehmen, die bereits über eine EU-Lizenz für Fahrzeuge (einschließlich Anhänger) über 3,5 t verfügen, erfüllen bereits die o.g. Anforderungen. Diese Unternehmen müssen künftig lediglich weitere Lizenz-Abschriften für Fahrzeuge zwischen 2,5 bis 3,5 t beantragen, wenn diese im grenzüberschreitenden Verkehr eingesetzt werden.