Verkehr
Lenk- und Ruhezeiten
Gewerbliche Gütertransporte und Personenbeförderungen unterliegen besonderen gesetzlichen Regelungen zur Aufzeichnung und Dokumentation von Lenk-, Ruhe- und Arbeitszeiten.
Im Bereich der Gütertransporte liegt die "kritische" Marke bei >= 2.801 Kilogramm zulässigem Gesamtgewicht, bei der Personenbeförderung sind Fahrzeuge betroffen, die mehr als acht Fahrgastsitzplätze aufweisen. Da die Reichweite der Vorschriften beim kleinen Handwerks- oder Dienstleistungsbetrieb, der Waren ausliefert oder Werkzeuge und Maschinen transportiert, anfängt und bei großen international tätigen Speditionen, die zahlreiche schwere Lkw im Fernverkehr einsetzt, endet, ist die Aufstellung eine Herausforderung. Allerdings muss einschränkend angemerkt werden, dass diesem Anspruch die Komplexität des betrieblichen Alltags (und natürlich auch der Gesetze und Verordnungen) entgegensteht. Die individuelle Beratung wird somit trotz dieses Beratungstools vor allem bei Detailfrage und praxisorientierten Lösungen von großer Bedeutung sein.
Die folgenden Informationen können nur einen Ausschnitt aus der komplexen Regelungsmaterie erfassen und ersetzen nicht die individuelle Beratung.
Auskünfte zu den Regelungen erteilen die jeweiligen Stadt- bzw. Kreisverwaltungen des Firmensitzes.