Finanzanlagenvermittler: Jetzt dran denken!
Abgabe des Prüfungsbericht für 2023
Die Pflicht für Finanzanlagenvermittler und Honorar-Finanzanlagenberater zur Abgabe von Prüfungsberichten oder Negativerklärungen ergibt sich aus § 24 FinVermV.
Die jährlichen Prüfungsberichte sind ein zentrales Instrument der gewerberechtlichen Aufsicht, um die laufende Einhaltung der Berichtspflichten und damit die ordnungsgemäße Tätigkeit der Finanzanlagenvermittler und Honorar-Finanzanlagenberater zu überwachen. Daher kommt ihnen erhebliche Bedeutung zu.
Die Pflicht der Finanzanlagenvermittler im Sinne des § 34f Absatz 1 Satz 1 GewO und der Honorar-Finanzanlagenberater im Sinne des § 34h Absatz 1 Satz 1 GewO zur Abgabe eines Prüfungsberichtes oder einer Negativerklärung nach § 24 Absatz 1 FinVermV besteht für jedes Kalenderjahr und ist jeweils bis zum 31.12. des auf das Berichtsjahr folgenden Kalenderjahres zu erfüllen.
Der Prüfungsbericht oder die Negativerklärung ist jeweils unaufgefordert und schriftlich im Original oder per E-Mail mit Scan im Anhang (vvr@hagen.ihk.de) bei der zuständigen Erlaubnisbehörde einzureichen. Zuständige Erlaubnisbehörde für alle Finanzanlagenvermittler und Honorar-Finanzanlagenberater die ihre Betriebsstätte in der Stadt Hagen, dem Märkischen Kreis oder dem Ennepe-Ruhr-Kreis ohne die Städte Witten und Hattingen haben, ist die SIHK zu Hagen.
21.10.2024