Pflichtangaben in Immobilienanzeigen - Bußgeld droht
Wer ein Gebäude oder eine Wohnung vermietet, verpachtet oder verkauft, muss bereits in der Anzeige Pflichtangaben tätigen. Diese betreffen z. B. die Art des Energieausweises, den Wert des Energiebedarfs, die wesentlichen Energieträger der Heizung des Gebäudes sowie bei Wohngebäuden das im Energieausweis genannte Baujahr und die Energieeffizienzklasse. Bei Verstößen drohen auch dem Makler Abmahnungen.
Verstöße gegen die Energieeinsparverordnung ( EnEV) werden als Ordnungswidrigkeit betrachtet und es drohen Bußgelder bis zu 15.000 Euro.
Ergänzende Informationen sowie eine Arbeitshilfe des Bundesministerium für Wirtschaft und Energie finden Sie unter Weitere Informationen.