Green Claims - Werbung mit Umweltaussagen wird stärker reguliert
Der Rat der Europäischen Union hat am 20. Februar 2024 die Richtlinie zur Stärkung der Verbraucher für den ökologischen Wandel (sog. EmpCo-RL) angenommen. Damit ist die Beschlussfassung zu diesem Gesetzesvorhaben abgeschlossen.
Änderungen bei Werbung mit Umweltaussagen
Mit der EmpCo-RL wird u.a. die Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken im Hinblick auf die Werbung mit Umweltaussagen geändert. Es werden neue sog. per se-Verbote eingeführt werden. Dabei geht es um Geschäftspraktiken, die unter allen Umständen verboten sein sollen.
Die DIHK hat dazu im Juli 2023 eine detaillierte Stellungnahme an die EU-Kommission abgegeben.
Durch die neue Richtlinie wird die Werbung mit Umweltaussagen (Green Claims) erschwert, wenn nicht gar unmöglich gemacht, so die DIHK. Bevor ein Produkt mit Green Claims beworben werden dürfte, wäre die Erstellung eines wissenschaftlichen Gutachtens und eine anschließende Zertifizierung notwendig.
Im Hinblick auf Green Claims sollen beispielsweise verboten werden:
Umweltbezogene Angaben wie etwa „umweltfreundlich“, „natürlich“, „CO₂-positiv“, „klimaschonend“ oder „klimaneutral“, ohne dass ein Nachweis einer anerkannten hervorragenden Umweltleistung vorliegt.
Umweltbezogene Angaben wie etwa „umweltfreundlich“, „natürlich“, „CO₂-positiv“, „klimaschonend“ oder „klimaneutral“, ohne dass ein Nachweis einer anerkannten hervorragenden Umweltleistung vorliegt.
Behauptungen, dass ein Produkt neutrale, reduzierte oder positive Auswirkungen auf die Umwelt hat, wenn dies auf der Grundlage von Emissionsausgleich geschieht. Auch die Verwendung von Nachhaltigkeitssiegeln wird reguliert. Diese sollen künftig nur noch zulässig sein, wenn sie auf offiziellen Zertifizierungssystemen beruhen oder von staatlichen Stellen eingeführt worden sind.
Faktisch werden Green Claims also so teuer, dass vor allem kleine und mittlere Unternehmen dem nachvollziehbaren Anliegen, ihr Engagement für Nachhaltigkeit und Klimaschutz zu dokumentieren, praktisch nicht mehr nachkommen könnten.
Irreführende Umweltaussagen sind bereits jetzt verboten und können mit Rechtsdurchsetzungsmitteln verfolgt werden. Die DIHK sieht daher in der Richtlinie eine Überregulierung des Marktes, die dem Ziel, Nachhaltigkeit und Klimaschutz zu fördern, zuwiderläuft.
Weitere Informationen entnehmen Sie der ausführlichen DIHK-Stellungnahme sowie der Veröffentlichung zu diesem EU-Gesetzgebungsverfahren und dem Richtlinientext.
23.02.2024