SIHK-Zugehörigkeit

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Die IHK-Zugehörigkeit knüpft an die Veranlagung zur Gewerbesteuer an. Diese ist grundsätzlich immer dann gegeben, wenn ein Gewerbe ausgeübt wird. Dieses muss beim Ordnungsamt der zuständigen Kommune angemeldet werden. Eine Durchschrift der Anmeldung wird der zuständigen IHK übermittelt.Gewerbesteuerpflichtig sind aber auch die juristischen Personen des Handelsrechts ohne Rücksicht darauf, ob sie ein Gewerbe ausüben oder nicht. Die IHK-Zugehörigkeit endet mit der Gewerbeabmeldung, bei den vorgenannten juristischen Personen mit der Löschung im Handelsregister. Für die IHK-Zugehörigkeit ist es unerheblich, ob tatsächlich Gewerbesteuer gezahlt werden muss. Die Feststellungen des Finanzamtes über das Bestehen oder Nichtbestehen der Gewerbesteuerpflicht sind für die IHK verbindlich.

Die SIHK informiert die Unternehmen über den Beginn der IHK-Zugehörigkeit.