Home- oder Mobile-Office?

Homeoffice, Telearbeit oder mobile Arbeit? - Abgrenzungsfragen

Homeoffice

Eine gesetzliche Definition des Begriffes Homeoffice gibt es (noch) nicht. Im Allgemeinen versteht man unter Homeoffice das gelegentliche oder ständige Arbeiten an einem fest eingerichteten Arbeitsplatz außerhalb des Betriebs, zumeist in den privaten Räumlichkeiten des Arbeitnehmers.

Mobile Arbeit

Unter mobiler Arbeit versteht man die Möglichkeit, auch außerhalb des Betriebs arbeiten zu können. Die Arbeit erfolgt typischerweise mit Hilfe von zur Verfügung gestellten, mobilen Arbeitsmitteln am wechselnden Orten außerhalb des Betriebs(etwa auf Reisen im Zug, im Hotel oder in den privaten Räumlichkeiten).

Telearbeit

Der Begriff der Telearbeit findet sich in der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) wieder. § 2 VII ArbStättV definiert Telearbeitsplätze als vom Arbeitgeber fest eingerichtete Bildschirmarbeitsplätze im Privatbereich der Beschäftigten, für die der Arbeitgeber eine mit den Beschäftigten vereinbarte wöchentliche Arbeitszeit und die Dauer der Einrichtung festgelegt hat. Ein Telearbeitsplatz ist danach vom Arbeitgeber erst dann eingerichtet, wenn Arbeitgeber und Beschäftigte die Bedingungen der Telearbeit arbeitsvertraglich oder im Rahmen einer Vereinbarung festgelegt haben und die benötigte Ausstattung des Telearbeitsplatzes bereitgestellt wurde.

Haben Arbeitnehmer ein Recht auf Homeoffice oder mobiles Arbeiten?

In Deutschland besteht kein rechtlicher Anspruch auf Homeoffice oder mobiles Arbeiten. Aufgrund des Weisungsrechts des Arbeitgebers, kann dieser den Arbeitsort des Arbeitnehmers nach billigem Ermessen festlegen. Somit trifft der Arbeitgeber die grundsätzliche Entscheidung, ob ein Arbeitnehmer im Homeoffice oder mobil arbeiten darf.
Allerdings können auch Tarifverträge oder Betriebsvereinbarung entsprechende Regelungen zum Homeoffice oder mobiles Arbeiten enthalten.

Anforderungen an den Datenschutz beim Homeoffice und mobilen Arbeiten

Der Arbeitgeber muss als datenschutzrechtlich Verantwortlicher sowohl beim Homeoffice als auch beim mobilen Arbeiten die technischen und organisatorischen Maßnahmen treffen, die zum Schutz persönlicher Daten notwendig sind und den Zugriff durch unbefugte Dritte verhindern.

Arbeits- und Ruhezeiten beim Homeoffice und mobilen Arbeiten

Beim Homeoffice bzw. beim mobilen Arbeiten findet das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) Anwendung, sodass u.a. die Regelungen zu Höchstarbeitszeit und Ruhezeiten sowie das Verbot von Sonn- und Feiertagsarbeit einzuhalten sind.

Arbeitsschutzvorschriften beim Homeoffice

Im Homeoffice gelten grundsätzlich die gleichen Arbeitsschutzstandards wie beim klassischen Büroarbeitsplatz, sodass die Regelungen der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) Anwendung finden, wenn der Arbeitsplatz im Homeoffice vom Arbeitgeber eingerichtet wird. Wenngleich die Eigenarten des Homeoffice Berücksichtigung finden können, ist der Arbeitgeber für Umsetzung des Arbeitsschutzes verantwortlich.

Arbeitsschutzvorschriften beim mobilen Arbeiten

Während der Arbeitgeber bei Mitarbeitern im Homeoffice die Einhaltung arbeitsschutzrechtlicher Vorschriften also grundsätzlich vollumfänglich sicherstellen muss, sind die Anforderungen für die Mobilarbeit flexibler. Hier findet zumindest die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) keine Anwendung – verständlicherweise, da es dem Arbeitgeber unmöglich wäre, die Sicherheit eines Tisches in einem Hotelzimmer oder eines Stuhls in einem Café zu gewährleisten.
Die arbeitsschutzrechtlichen Anforderungen sind im Vergleich zum Homeoffice beim mobilen Arbeiten weniger streng, sodass eine flexiblere Umsetzung möglich ist. Ein wesentlicher Grund ist, dass der Arbeitnehmer alleine entscheidet kann, wo er mit den mobilen Arbeitsmitteln seine Arbeitsleistung erbringt.

Fördermöglichkeiten

Zur finanziellen Unterstützung bei der Umsetzung von Home- oder Mobile-Office-Maßnahmen können je nach konkreter Situation und Unternehmensgröße zwei Förderprogramme des Bundeswirtschaftsministeriums hinzugezogen werden. Das Programm “Go Digital” wendet sich an kleine und mittlere Unternehmen und beteiligt sich an den Kosten von Beratungsleistungen vor und während einer Maßnahme durch dafür zertifizierte Berater. Das Programm “Digital jetzt” soll KMUs bei der Investition in Hard- und Software unterstützen.

Praxis-Tipps

Neben rechtlichen und technischen Fragestellung bedeutet die Arbeit im Homeoffice auch Neuerungen oder Veränderungen bei den Arbeitsabläufen. So sind beispielsweise Videomeetings inzwischen zu einem wesentlichen Bestandteil der Zusammenarbeit geworden. Klicken sie hier für Tipps zu Anbietern von Videokonferenzlösungen und hier für Tipps für erfolgreiche Videomeetings.

Sonderfall Corona

Wird in der Corona-Krise für einen begrenzten Zeitraum die Möglichkeit eröffnet, im Homeoffice zu arbeiten, so wird dies seitens der Deutschen gesetzlichen Unfallversicherung aus Arbeitsschutzsicht als mobiles Arbeiten definiert. In dieser Ausnahmesituation kann mobiles Arbeiten auch über einen längeren Zeitraum durchgeführt werden. Bleibt es nach der Corona-Krise allerdings beim Homeoffice, sind die arbeitsvertraglichen Rahmenbedingungen anzupassen.
16. Mai 2022