Sachverständige finden
Sachverständige sind in vielen Fällen gefragt. Unternehmen, Gerichte und Verbraucher, die das Spezialwissen eines Gutachters benötigen, stehen vor der Kernfrage: Wie finde ich zur Beurteilung eines Schadens oder zur Ermittlung einer Fehlerursache einen qualifizierten Sachverständigen? Die Antwort fällt (uns) leicht: Wer öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige beauftragt, erhält eine Dienstleistung von höchster Qualität.
Öffentlich bestellte Sachverständige können Sie selbst recherchieren:
regional: Sachverständigenverzeichnis der SIHK zu Hagen
überregional: bundesweites IHK-Verzeichnis der öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen
Öffentlich bestellte Sachverständige fertigen nicht nur Gutachten, die Tatsachen feststellen oder Ursachen ermitteln. Sie beraten und verantworten auch regelmäßige Überprüfungen und Überwachungen, sie analysieren und bewerten. Sofern Sie Unterstützung bei der Suche benötigen, helfen wir Ihnen. Im Einzelfall können wir auch auf ein Netzwerk zurückgreifen, welches Experten im Ausland vermittelt.
Öffentlich bestellte Sachverständige sind auch als Schiedsgutachter tätig. Das bedeutet: Zwei Vertragspartner können festlegen, dass sie das fachliche Urteil eines Sachverständigen als verbindlich anerkennen. Damit sorgen beide Seiten schnell für Rechtssicherheit. Auf Wunsch hilft hier die IHK und vermittelt einen Schiedsgutachter. Hier erfahren Sie mehr dazu.
Zum Hintergrund der öffentlichen Bestellung:
Die Bezeichnung "Sachverständiger" ist in Deutschland rechtlich nicht geschützt. Folglich bezeichnen sich auch Gutachter, die eventuell nicht ausreichend qualifiziert sind, als Sachverständige und betätigen sich auf dem Markt. Um wirkliche Experten von solchen Anbietern abzugrenzen, sieht der Gesetzgeber die öffentliche Bestellung vor. Sie bescheinigt einem Sachverständigen, dass er auf einem bestimmten Fachgebiet besonders qualifiziert ist. Zudem sind öffentlich bestellte Sachverständige darauf vereidigt, unabhängig und unparteiisch zu handeln. Das bedeutet: Dritte, denen Gutachten üblicherweise vorgelegt werden, können sich auf die Ergebnisse verlassen. Ein solches neutrales Gutachten stärkt zugleich den Ruf und die Position des Auftraggebers. Weil sie unabhängig und unparteiisch sind, werden öffentlich bestellte Sachverständige als Gerichtsgutachter bevorzugt beauftragt.
Die Bezeichnung "Sachverständiger" ist in Deutschland rechtlich nicht geschützt. Folglich bezeichnen sich auch Gutachter, die eventuell nicht ausreichend qualifiziert sind, als Sachverständige und betätigen sich auf dem Markt. Um wirkliche Experten von solchen Anbietern abzugrenzen, sieht der Gesetzgeber die öffentliche Bestellung vor. Sie bescheinigt einem Sachverständigen, dass er auf einem bestimmten Fachgebiet besonders qualifiziert ist. Zudem sind öffentlich bestellte Sachverständige darauf vereidigt, unabhängig und unparteiisch zu handeln. Das bedeutet: Dritte, denen Gutachten üblicherweise vorgelegt werden, können sich auf die Ergebnisse verlassen. Ein solches neutrales Gutachten stärkt zugleich den Ruf und die Position des Auftraggebers. Weil sie unabhängig und unparteiisch sind, werden öffentlich bestellte Sachverständige als Gerichtsgutachter bevorzugt beauftragt.
Öffentlich bestellt werden nur Fachleute mit herausragender Qualifikation. Um das "Gütesiegel" der öffentlichen Bestellung zu erhalten, müssen sie sich einem aufwändigen Bestellungsverfahren unterziehen. Neben der Überprüfung der besonderen Sachkunde werden öffentlich bestellte Sachverständige auch dahingehend geprüft, ob sie vertrauenswürdig und persönlich integer sind. Sie stehen unter Aufsicht der vom Staat beauftragten Bestellungskörperschaft (in Deutschland sind dies vor allem die Architektenkammern, Handwerkskammern, Industrie- und Handelskammern, Ingenieurkammern, Landwirtschaftskammern). Sie werden befristet bestellt. Das bedeutet, dass sie ihren Status wieder verlieren können, wenn ihre Qualifikation nicht mehr den aktuellen Anforderungen genügt.
Auf Grund des gesetzlichen Auftrags (§ 36 Gewerbeordnung) sind derzeit 54 Sachverständige im Bezirk der SIHK zu Hagen und bundesweit knapp 8.000 Sachverständige auf 276 Sachgebieten allein durch die Industrie- und Handelskammern öffentlich bestellt und vereidigt. Dass der Staat die besondere Qualifikation dieser Sachverständigen und die besondere Qualität ihrer Dienstleistung anerkennt, erleichtert Unternehmen, Gerichten und Verbrauchern die Auswahl von Sachverständigen und garantiert, dass die Gutachten hohen Anforderungen gerecht werden.
Wegen der Bandbreite der Sachgebiete gibt es keine einheitliche Vergütungsordnung. Private Auftraggeber und Sachverständige handeln ihre Verträge frei aus. Bei der Beauftragung durch Gerichte wird nach den Regeln des Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetzes (JVEG) abgerechnet.
August 2023