Export-Merkblatt
- Unter welchen Voraussetzungen darf ich eine Ware exportieren?
- Welche Dokumente sind erforderlich?
- Bestehen ggf. Ausfuhrbeschränkungen?
- Wo sind die Formalitäten zu erledigen?
Gewerbetreibende aus Drittstaaten (Nicht-EU-Staaten) benötigen eine Aufenthaltsgenehmigung für Deutschland, die eine selbständige gewerbliche Tätigkeit ausdrücklich zulässt.
Weitere Erläuterungen zum Ausfuhrverfahren sind hier hinterlegt.
Waffen, Munition und Rüstungsmaterial, Kernenergieanlagen, sonstige Waren und Technologien von strategischer Bedeutung, die Verwendung von Gütern für ABC-Waffen/Flugkörper, konventionelle Rüstung oder illegal ausgeführte Rüstungsgüter, Anlagen zur Erzeugung biologischer Stoffe.
Frankfurter Straße 29-35
65760 Eschborn
Telefon (06196) 908-0
Fax (06196) 908-800
- Handelsrechnung (ggf. mit Beglaubigung der Industrie- und Handelskammer (IHK) bzw. mit konsularischen Vermerken)
- nichtpräferentiellen Ursprungszeugnisses, das von der IHK ausgestellt wird
- präferentiellen Ursprungszeugnisses (z. B. EUR 1), das von der zuständigen Zollstelle geprüft und abgestempelt wird. Es dient als Nachweis für die Voraussetzungen zur Inanspruchnahme von Zollfreiheiten oder Zollermäßigungen im Bestimmungsland.
Exportgarantien der Bundesrepublik Deutschland
Friedensallee 254
22763 Hamburg, Deutschland
Tel.: +49 (0) 40/88 34-0
Fax: +49 (0) 40/88 34-77 44
E-Mail: info.de@eulerhermes.com
Internet: www.eulerhermes.de
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