International

Der Brexit

Der DIHK hat auf Basis des AHK World Business Outlook vom Herbst 2021 in einer Sonderauswertung die deutsch-britischen Wirtschaftsbeziehungen ein Jahr nach dem Brexit analysiert. Die veröffentlichten Ergebnisse finden Sie auf der DIHK-Homepage.

ACHTUNG:

Das UKCA-Zeichen ist ab dem 31.12.2022 verpflichtend. Die Frist, bis zu der das Anbringen des UKCA-Zeichens auf den Begleitpapieren eines Produkts oder mit einem Klebeetikett auf dem Produkt erlaubt ist, wurde im August 2022 von britischer Seite bis zum 31.12.2025 verlängert. Ab dem 01.01.2026 muss die Kennzeichnung dann direkt auf dem Produkt oder, sofern von der zutreffenden Rechtsvorschrift gefordert, auf der Verpackung erfolgen. Für einige UKCA-Produktgruppen, z. B. Medizinprodukte, gelten andere Stichtage und Regeln. Die offizielle Informationen der britischen Regierung sowie die Liste der betroffenen Waren finden Sie hier: https://www.gov.uk/guidance/using-the-ukca-marking.

14.04.2023

Einigung im Brexit-Streit um Nordirland (Nordirland-Protokoll)

Zum Vertrag über den Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU, der seit Ende Januar 2020 offiziell vollzogen ist, gehört(e) auch das sogenannte Nordirland-Protokoll. Es regelte, dass Nordirland faktisch Teil des EU-Binnenmarkts blieb und sich den EU-Zollregeln unterwerfen musste. Das vermied eine harte Grenze zwischen Nordirland und der Republik Irland, stattdessen aber entstand eine EU-Zollgrenze zwischen Nordirland und Großbritannien – also innerhalb des Vereinigten Königreichs.
Am 27.02.2023 haben sich die Europäische Union und Großbritannien auf einen Rahmen für die Umsetzung des Nordirland-Protokolls verständigt, das ein wesentlicher Teil des Brexit-Austrittsabkommens ist. Im sogenannten „Windsor Framework“ sind einige Punkte vereinbart worden, die zur Überwindung der aktuellen Konflikte beitragen sollen:

Green Lanes: Für Waren aus Großbritannien (GB), die nach Nordirland (NI) geschickt werden und dort verbleiben, sollen sogenannte „Green Lanes“ eingerichtet werden. Die britischen Exporteure müssen sich dafür als „trusted trader“ bei der britischen Zollbehörde registrieren. Zollformalitäten für Sendungen aus Großbritannien mit Endverbleib in Nordirland entfallen für die registrierten „trusted trader“ vollständig.

Red Lanes: Für Warensendungen aus GB, die über Nordirland weiter in die Republik Irland und oder in andere Länder der EU gehen sollen, bleiben vollumfängliche Zollkontrollen erforderlich (Red Lanes). Die Kontrollen sollen an nordirischen Häfen erfolgen.

Im Gegenzug für die Vereinfachung der Zollabwicklung mittels der Green Lanes hat Großbritannien zugesagt, der EU Echtzeitinformationen über alle Warenströme von GB nach NI zukommen zu lassen.

Der Vertrieb aller medizinischen Produkte aus Großbritannien ist in Nordirland erlaubt, nicht nur Generika.

Für Nahrungsmittel werden die Kontrollen der britischen Einfuhren nach Nordirland reduziert. Großbritannien hat zugesagt, neue Stationen für die tiergesundheitlichen und SPS-Kontrollen an der Grenze zur EU einzuführen.

Vereinbarungen wurden auch für die Anwendung von Mehrwertsteuer und Verbrauchsteuer zwischen den zwei Wirtschaftsräumen getroffen, die auch den Versand von Paketen zwischen Privatpersonen, zwischen Unternehmen sowie von Unternehmen an Privatpersonen erleichtern sollen.

Mit der „Stormont-Bremse“ können 30 von 90 Abgeordneten des Parlaments in Nordirland bei der britischen Regierung erwirken, dass diese ihr Veto gegen neue EU-Vorschriften einlegt, die einen erheblichen und langfristigen negativen Effekt auf den Nordirland-Handel haben würden.

Der Europäische Gerichtshof bleibt jedoch die letzte Instanz für Entscheidungen in Bezug auf den EU-Binnenmarkt und somit Nordirland. Vorgeschaltet werden soll aber eine außergerichtliche Einigungsmöglichkeit über ein Schiedsgericht.
Hinweis: Das Windsor Agreement ist zunächst „nur“ eine politische Übereinkunft. Einschlägige Rechtstexte zur konkreten Ausgestaltung der verschiedenen Themenbereiche (z.B. Zoll, VAT, Vertrieb von Medikamenten, Paketsendungen etc.) müssen erst noch ausgearbeitet werden. Daher bleiben die bisher gültigen Regelungen des Nordirland-Protokolls weiter in Kraft (voraussichtlich bis Ende 2024).

Wenn das Windsor Framework nach der Zustimmung des britischen Parlaments und der EU-Botschafter in Kraft tritt und die zugehörigen Rechtstexte ausgearbeitet sind, wird Großbritannien auch wieder Zugang zum EU-Forschungsprogramm Horizon Europe gewährt. Die EU verzichtet darauf, die laufenden rechtlichen Schritte gegen Großbritannien weiter zu verfolgen.

Weitere Informationen zu den Inhalten der erzielten Einigung finden Sie auf der Website der EU hier (LINK) und auf der Website der britischen Regierung hier (LINK). Auf der Website der BBC sind die Änderungen bei der Zollabfertigung zwischen Nordirland und Großbritannien ebenfalls anschaulich dargestellt (LINK).

Für Detailfragen stehen die AHK Irland und die AHK Großbritannien zur Verfügung.
03.03.2023

Verlängerte Übergangsfrist zur Anerkennung der CE-Kennzeichnung bis Ende 2024

Am 24.11.2022 hat die britische Regierung angekündigt, die CE-Kennzeichnung für weitere zwei Jahre anzuerkennen, so dass die Unternehmen bis zum 31. Dezember 2024 Zeit haben, sich auf die UKCA-Kennzeichnung vorzubereiten. Für Medizinprodukte, Bauprojekte, Seilbahnen, ortsbewegliche Druckgeräte, unbenannte Luftfahrtsysteme, Schienenfahrzeuge und Schiffsausrüstung gelten andere Regeln. Die für diese Sektoren zuständigen Ministerien treffen derzeit spezifische Vereinbarungen. Informationen finden Sie auf der Webseite des UK-Governments.
02.12.2022

Zollanmeldungsprogramm “CDS” löst “CHIEF” zum 1. Oktober 2022 (Import) bzw. zum 1. April 2023 (Export) vollständig ab

Der britische Zoll HMRC hat angekündigt, sein altes System für die elektronische Abgabe von Zollanmeldungen “CHIEF” in den kommenden Monaten abzuschalten. Zollanmeldungen sollen zukünftig ausschließlich in der neuen IT-Anwendung “Customs Declaration Service” (CDS) erfolgen.

Einfuhrvorgänge werden am 1. Oktober 2022 umgestellt, Ausfuhrvorgänge am 1. April 2023.

Derzeit laufen die beide Systeme parallel, doch bittet HMRC die Unternehmen, sich bereits auf die Umstellung vorzubereiten und nach Möglichkeit schon jetzt auf das neue System CDS zu wechseln.

Weiterführende Information erhalten Sie auf der Webseite des HMRC (LINK) sowie in dieser Präsentation (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 838 KB).
07.07.2022

Großbritannien verschiebt erneut die Einführung weiterer Zollmaßnahmen bei der Einfuhr auf Ende 2023

Die britische Regierung hat am 28.04.2022 die erneute Verschiebung von noch ausstehenden Zollmaßnahmen bei der Einfuhr bekannt gegeben. Statt wie bisher geplant zum 1.7.2022 sollen die bislang noch nicht umgesetzten Maßnahmen jetzt erst Ende 2023 in Kraft treten.

Offiziell begründet die britische Regierung die erneute Verschiebung in ihrer Erklärung vom 28.04.2022 (LINK) mit der Absicht, britische Unternehmen und Verbraucher mit Blick auf deutlich gestiegene Energiepreise sowie auf Lieferkettenprobleme im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie und dem russischen Angriff auf die Ukraine vorerst nicht zusätzlich zu belasten. Nach eigenen Angaben erspare die erneute Verschiebung britischen Importeuren Zusatzkosten von 1 Milliarde Pfund pro Jahr.

Damit wird es vorerst keine Änderungen im Vergleich zur heutigen Einfuhrpraxis geben!

Bei den auf Ende 2023 verschobenen Maßnahmen handelt es sich um folgende Dokumentations- und Kontrollanforderungen bei der Einfuhr von Waren aus Drittländern nach Großbritannien.
Datum bisher
Datum neu
Maßnahme
1.7.2022
Ende 2023
Sicherheitserklärungen (ESumA) für sämtliche Einfuhren
1.7.2022
Ende 2023
Bescheinigungs- und Warenkontrollen für:

- alle verbleibenden regulierten tierischen Nebenprodukte
- alle regulierten Pflanzen und Pflanzenerzeugnisse
- sämtliches Fleisch und Fleischerzeugnisse
- alle übrigen risikobehafteten Lebensmittel nicht tierischen Ursprungs
1.7.2022
Ende 2023
Verlagerung der Einfuhrkontrollen von Pflanzen und pflanzlichen Erzeugnissen mit hoher Priorität vom Bestimmungsort auf ausgewiesene Grenzkontrollstellen (Border Control Posts, BCP)
1.7.2022
Ende 2023
Einfuhrkontrollen von lebenden Tieren an ausgewiesenen Grenzkontrollstellen (Border Control Post, BCP)
1.9.2022
Ende 2023
Bescheinigungen und Warenkontrollen für alle Molkereiprodukte
1.11.2022
Ende 2023
Bescheinigungen und Warenkontrollen für alle übrigen regulierten Produkte tierischen Ursprungs, einschließlich zusammengesetzter Produkte und Fischprodukte.
London will zudem prüfen, wie die o.g. Maßnahmen auf bessere Art und Weise implementiert werden können. Hierzu wurde ein neues „Target Operating Model“ angekündigt, dass im Herbst 2022 veröffentlicht werden soll.

02.05.2022

Pflicht für die Verwendung des Goods Vehicle Movement Services

In Zusammenhang mit den seit dem 01.01.2022 stattfindenden umfassenden Zollkontrollen für alle Warenbewegungen zwischen der EU und Großbritannien ist es für Transportunternehmen, die Waren über Häfen befördern, unbedingt erforderlich, sich für das GVMS (Goods Vehicle Movement Service) zu registrieren. Nur mit der darüber zu erhaltenden Warenverkehrsnummer (GMR – Goods Movement Reference) ist die Beförderung innerhalb des Vereinigten Königreichs möglich.
Weitere Informationen mit Zugang zu der Registrierung erhalten Sie auf der Webseite des britischen Government.
07.01.2022

Ländercode “EU” in Einfuhrzollanmeldungen im Rahmen des TCA

Bei Einfuhrzollanmeldungen zwecks Nutzung der im Handels- und Kooperationsabkommen (TCA) zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich vereinbarten Präferenzzölle soll ausschließlich der Ländercode “EU” bzw. “Europäische Union” angewendet werden. Dies hat die britische Zollverwaltung jetzt klargestellt. Ebenso ist bei der präferenziellen “Erklärung zum Ursprung (EzU)” unverändert die Ursprungsangabe “EU” bw. “Europäische Union” zu verwenden. Dies hat der britische Zoll nun in einer Pressemitteilung vom 2. März 2022 klargestellt.
Daraus ergibt sich:
  • Feld 15a: In der Einfuhranmeldung in CHIEF ist im Feld 15a das Versendungsland einzutragen („country of dispatch“)
  • Feld 34a: Im Feld 34a ist das konkrete Ursprungsland („country of origin“) einzutragen, keine Ländergruppe etc. D.h. statt„ EU“ ist hier der jeweilige Mitgliedsstaat anzugeben. Ist das konkrete Ursprungsland nicht bekannt, sollte das Land der Ausfuhr eingetragen werden.
Die Angabe des konkreten Ursprungslandes (oder falls nicht bekannt des Ausfuhrlandes) in Feld 34a ist in jedem Fall erforderlich. Wird im Rahmen der Einfuhr eine Präferenzzollbehandlung beantragt, ist das präferenzielle Ursprungsland anzugeben, andernfalls das nichtpräferenzielle Ursprungsland.
  • Feld 36 und 44: Erst wenn ein Präferenzzoll beantragt werden soll, sind zusätzlich die Felder 36 („preference indicator“) und „44“ ("item document“) auszufüllen. Für das EU-UK-TCA wäre in Feld 36 als „Präferenzindikator“ für das EU-UK-Abkommen der Code „300“ anzugeben. Im Feld 44 müsste darauf aufbauend der im EU-UK-Abkommen vereinbarte Code für die Art des für die konkrete Einfuhr genutzten Präferenznachweises eingetragen werden („U110“ für eine Erklärung zum Ursprung; U111 für eine Langzeit-Erklärung zum Ursprung; U112 für „Gewissheit des Einführers“).
In diesen der Einfuhranmeldung zugrunde liegenden Präferenznachweisen ist die Ursprungsangabe „EU“ bzw. „Europäische Union“ zu verwenden.
14.03.2022

Erstübersicht des Abkommens der EU und dem UK. Am 24. Dezember 2020 haben sich die Unterhändler der EU und des UK auf einen Vertragsentwurf geeinigt. Da die Zustimmung der Staats- und Regierungschefs und der Parlamente noch bevorsteht, ist der Vertragstext noch nicht endgültig.
Hier der Link zu ausführlichen Informationen über das vorläufige Abkommen:
https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/en/ip_20_2531

Wesentliche Punkte des Abkommens (Kurzübersicht)

Zölle:

  • Keine Zölle oder Quoten auf gehandelte Waren, wenn die vereinbarten Ursprungsregeln eingehalten werden
  • Händler können den Ursprung der verkauften Waren selbst bescheinigen und von der "vollen Kumulierung" profitieren (d.h. die Verarbeitung zählt auch zum Ursprung)
  • Gegenseitige Anerkennung von Programmen für "Zugelassene Wirtschaftsbeteiligte" für leichtere Zollformalitäten und einen reibungsloseren Warenfluss
  • Gemeinsame Referenzdefinition von internationalen Standards und die Möglichkeit zur Selbsterklärung der Konformität von Produkten
  • Spezifische Erleichterungsregelungen für Wein, Bio, Automobil, Pharmazeutika und Chemikalien

Digitaler Handel und öffentliche Beschaffung:
  • Erleichterungen für kurzfristige Geschäftsreisen und temporäre Entsendungen von hochqualifizierten Mitarbeitern
  • Beseitigung von Hindernissen für den digitalen Handel, bei gleichzeitiger Einhaltung der Datenschutzbestimmungen
  • Öffentliche Beschaffungsmärkte in UK sind offen für EU-Unternehmen im Vereinigten Königreich und umgekehrt

Warentransport:
  • Unbegrenzter Flugverkehr zwischen EU- und UK Flughäfen sowie die Möglichkeit ergänzender
  • bilateraler Verbindungen für Extra-EU-Fracht (z.B. Paris-London-New York)
  • Zusammenarbeit bei Flugsicherheit, Luftsicherheit und Luftverkehrsmanagement
  • Bestimmungen zu Bodenabfertigung und Passagierrechten, zusätzlich zu den Level-Playing-Field-
  • Klauseln zu Umwelt, sozialen Fragen und Wettbewerb
  • Unbegrenzter Straßentransport für Spediteure, Transport von Gütern zwischen der EU und dem
  • UK sowie volle Transitrechte über das jeweils andere Territorium
  • Bestimmungen zu Arbeitsbedingungen, Verkehrssicherheit und fairem Wettbewerb, zusätzlich zu
  • den horizontalen Wettbewerbsklauseln
  • Klauseln zu Umwelt, sozialen Fragen und Wettbewerb

EU-Programme:
UK nimmt an 5 EU-Programmen teil:
  • Horizon Europe (Forschung und Innovation)
  • Euratom-Forschungs- und Ausbildungsprogramm
  • ITER (Fusionsversuchsanlage)
  • Copernicus (Erdüberwachungssystem)
  • Zugang zu EU-Satellitenüberwachung und -verfolgung

Ein aktueller Überblick über die Änderungen für Unternehmen ab dem 1.1. findet sich hier:
Änderungen für Unternehmen im Handel mit UK (dihk.de)
Aktuelle Handelsdaten Deutschland und UK finden sich hier:
Zahlen, Daten, Fakten zum Handel mit Großbritannien (dihk.de)
Das Bundeministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur hat hier wichtige Informationen für den Verkehrsbereich veröffentlicht.
28.12.2020

Antworten auf Fragen zu den künftigen Beziehungen zwischen der EU und Großbritannien: Brexit-Helpline für Bürger und Unternehmen

Die Europäische Kommission hat lt. DIHK-Meldung vom 23.12.2020 über das Europe-Direct-Kontaktzentrum einen zentralen Service für alle Fragen im Zusammenhang mit den künftigen Beziehungen zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich eingerichtet.

Über diese Kontaktstelle können Sie Ihre Fragen per Telefon oder per E-Mail stellen, in allen 24 EU- Sprachen. Das Kontaktzentrum ist aus den 27 Mitgliedstaaten und dem Vereinigten Königreich über ein
kostenloses Telefon (00 800 6 7 8 9 10 11) und ein Webformular erreichbar.

Spezielle Informationen für Unternehmen, die mit dem Vereinigten Königreich Handel treiben, sind hier abrufbar. Zusätzlich hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie auch eine Hotline für Unternehmerinnen und Unternehmer mit Fragen zur Brexit-Entscheidung eingerichtet.

Aktualisierte Informationen über die Beziehungen zwischen der EU und Großbritannien stehen auch hier zur Verfügung. Dies ist Teil der allgemeinen Bereitschaft der EU für das Ende der Übergangsperiode.

Die komplette Meldung der EU-Kommission lässt sich hier aufrufen: Antworten auf Fragen zu künftigen Beziehungen zwischen der EU und Großbritannien: Brexit-Helpline für Bürger und Unternehmen | Deutschland (europa.eu)


Das Vereinigte Königreich hat die Europäische Union am 31. Januar 2020 verlassen. Der bis zum Jahresende 2020 vereinbarte Übergangszeitraum, der Zeit geben sollte für die noch laufenden Verhandlungen über ein Freihandelsabkommen, wird nach Entscheidung der britischen Regierung nicht verlängert.

Zur Vorbereitung auf das Ende des Übergangszeitraums mit dem Vereinigten Königreich hat die Europäische Kommission eine Vorbereitungsmitteilung verabschiedet, die nationale Behörden, Unternehmen und Bürgerinnen und Bürgern dabei helfen soll, sich auf die unvermeidlichen Änderungen vorzubereiten, die es im grenzüberschreitenden Austausch geben wird – unabhängig davon, ob es ein Abkommen über die künftige Partnerschaft geben wird oder nicht.
Die „Bereit für Veränderungen“ genannte Mitteilung gibt einen nach Sektoren gegliederten Überblick über die wichtigsten Bereiche, in denen es unabhängig vom Ausgang der Verhandlungen zu Änderungen kommen wird. Sie enthält Maßnahmen, um sich auf diese Änderungen vorbereiten zu können. Die Mitteilung befasst sich mit Themen wie Handel, Energie, Tourismus, soziale Sicherheit, Gesellschaftsrecht, Sicherheit, Datenschutz oder Schutz des geistigen Eigentums. Die Information der Kommission ist hier hinterlegt.
Seit dem 1. Februar 2020 ist das Vereinigte Königreich nicht mehr Mitglied der Europäischen Union. Für die deutsche Wirtschaft entstehen nach der Übergangsphase, die bis zum 31. Dezember 2020 dauert, Herausforderungen in den wirtschaftlichen Beziehungen. Mit dem Verlassen des gemeinsamen Binnenmarktes samt Zollunion entfernt sich das Land von der Verpflichtung auf EU-Regeln und -Standards.
Die IHK-Organisation bringt sich mit einem Forderungskatalog für die zukünftigen Beziehungen mit Großbritannien in den politischen Prozess der Verhandlungen ein.


Informationen der deutschen Zollverwaltung

Auf www.zoll.de bzw. direkt hier erhalten Sie jeweils aktuell unter anderem den Sachstand zu den Themenkomplexen Warenursprung und Präferenzen, Verbrauchssteuern sowie dem Außenwirtschaftsrecht. Achtung: Die Übergangsfrist endete zum 31. Dezember 2020
Die Zollverwaltung informiert aktuell über die Nutzung des elektronischen Verfahrens ATLAS.
Das Handels- und Kooperationsabkommen (Trade and Cooperation Agreement, TCA) zwischen der Europäischen Union und dem Vereinigten Königreich wurde im Amtsblatt der Europäischen Union Nr. L 444 vom 31. Dezember 2020 veröffentlicht. Es wird seit dem 1. Januar 2021 vorläufig angewendet (Amtsblatt der Europäischen Union Nr. L 1 vom 1. Januar 2021) und gilt insbesondere für den präferenziellen Warenverkehr mit Ursprungserzeugnissen zwischen dem Vereinigten Königreich und der Europäischen Union.

Merkblatt der Generalzolldirektion zum Handels- und Kooperationsabkommen der EU mit dem Vereinigten Königreich (TCA), Stand 14.01.2021 (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 132 KB)
oder hier.

Seit dem 1.1.2021 sind alle Wareneinfuhren aus dem VK zollrechtlich abzufertigen. Voraussetzung für eine Zollanmeldung sind u. a. eine Warenbeschreibung und die Angabe der EORI-Nr. des Empfängers. Doch fehlt diese häufig, so dass die Sendung aus dem VK häufig erst mit Verzögerung ordnungsgemäß einer Zollabfertigung zugeführt werden können.
Als Erleichterung gewährt der Zoll nun, dass bereits der Screenshot der Beantragung der EORI-Nr. für die Zollanmeldung anerkannt werden kann. Mit dieser Erleichterung kommt die Generalzolldirektion einer Forderung nach, die der DIHK bereits lange im Vorfeld des Ablaufs der Übergangsphase gestellt hatte. Für weitere Erleichterungen fehlen der Zollverwaltung nach eigener Aussage jedoch rechtliche Spielräume.


Informationen der Briten

Die britische Zollverwaltung hat mit dem Leitfaden "The Border with the European Union" Details zur Zollbehandlung bei der Einfuhr nach Großbritannien ab dem 01.01.2021 veröffentlicht. Er enthält neben Bestimmungen zu unterschiedlichen Warengruppen auch Erläuterungen zu dem "Dreistufenplan", also dem Zeitraum des ersten Halbjahres 2021. Der Leitfaden ist hier einsehbar. (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 9631 KB)

Desweiteren hat die britische Regierung einen Leitfaden für Speditionsunternehmen und gewerbliche Fahrer veröffentlicht, die Waren zwischen Großbritannien (England, Schottland und Wales) und der Europäischen Union befördern.

07.12.2020

Die britische Regierung hat den Zolltarif (WTO-Schedule) publiziert, der nach dem Brexit für die Einfuhr von Waren aus Drittstaaten in das Vereinigte Königreich gelten soll. Der Zolltarif entspricht weitgehend dem EU-Zolltarif und kann hier abgerufen werden.

Ab wann der britische Zolltarif angewendet wird, hängt vom Ausgang der Brexit-Verhandlungen ab:
  • Kommt es noch zu einer Einigung zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich über ein Austrittsabkommen, wird es eine Übergangsphase möglicherweise bis zum 31. Dezember 2020 geben. Während dieser Zeit behält der EU-Zolltarif für das Vereinigte Königreich seine Gültigkeit.
  • Tritt das Vereinigte Königreich ohne Abkommen aus, gilt ab diesem Zeitpunkt der britische Zolltarif.
Bei einem Austritt ohne Abkommen gäbe es weder eine Übergangsphase noch ein Freihandelsabkommen mit der EU, sodass auch Waren aus der EU bei der Einfuhr im Vereinigten Königreich Drittlandszöllen unterlägen.

Unterschiede zum Zolltarif der EU werden von der britischen Regierung in einer beigefügten Erklärung erläutert.

(Quelle: GTAI, 29.01.2019)

Checkliste für deutsche Unternehmen

Aktuelle Entwicklungen sind auf dieser Seite für interessierte Unternehmen eingestellt, wie z.B. die Newsletter des DIHK bezüglich des Brexit mit aktuellen Meldungen zum Thema aus Brüssel oder auch einer Checkliste für deutsche Unternehmen, woran man denken sollte.

Informationsquellen zum Brexit
Europäische Kommission
Die umsatzsteuerrechtlichen Konsequenzen des Austritts des VK aus der Europäischen Union enthält ein BMF Schreiben vom 10.12.2020 (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 78 KB)
Fragen und Antworten zum Brexit im Falle eines No-Deal-Szenarios. Beantwortet werden Fragen zu Ein- und Ausfuhren, Produktregulierungen, dem Automobil/Chemie/Pharmaziesektor, Gesellschaftsrecht, Beihilfe und Wettbewerbsrecht, Marken/Patentrecht, Finanzmarkt und Steuern.
U. a. die Präsentation zur Veranstaltungsreihe „Brexit und Zoll“
Deutscher Industrie- und Handelskammertag (DIHK)
Aktuelle Entwicklungen (News zum Brexit), Checkliste für Unternehmen (deutsch und englisch), Umfragen etc.
Informationen u. a. zum Warenverkehr während der Übergangsphase und zu rechtlichen Aspekten der Übergangsphase
Informationssammlung, auch aus britischer Sicht
https://grossbritannien.ahk.de/brexit