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Neue Zollformulare ab November 2024: ABD, AGV und VBD

Im Fachverfahren ATLAS Ausfuhr werden ab 23. November 2024 die neuen Layouts in den Fachverfahren ATLAS Ausfuhr und Versand umgesetzt. Die Zollverwaltung hat in ihrer ATLAS-INFO vom 26. Juli 2024 die Musterdokumente zum BK-ABD und Ausgangsvermerk vorab vorgestellt.

Zur Durchführung des Betriebskontinuitätsverfahren (ehemals Notfallverfahren) wird auch nach dem Ende der EU-weiten Übergangszeit die Verwendung eines papiergestützten Dokuments zur Verfügung stehen.
Ausfuhrbegleitdokument und Ausgangsvermerk
Es erfolgt eine Umbenennung des Ausfuhrbegleitdokumentes. Unternehmen erhalten mit der Überlassung im pdf-Format ein Betriebskontinuität-Ausfuhrbegleitdokument (BK-ABD, engl. BC-EAD).
Der Ausgangsvermerk übernimmt das Layout des BK-ABD; damit stimmen die Felder in beiden Dokumenten überein. Abweichungen können weierhin vermerkt werden.
Neu auf der Ebene der Grunddaten ist unter anderem:
  • Local Reference Number (LRN) und Sendungsnummer (Referenznummer / UCR) werden getrennt dargestellt – bisher sind beide Angaben im Feld „Bezugsnummer“
  • Angabe der Bewilligung
  • Angaben zum Beförderer
  • Ansprechpartner für Anmelder, Vertreter und Warenort
  • Zusätzliche Informationen
  • Referenzen: Sonstige Verweise, Transportdokumente, Vorpapiere oder Unterlagen
  • Angaben zu Handel und Transport wie Lieferbedingung, Art des Geschäfts oder grenzüberschreitendes Beförderungsmittel
  • Weitere Zollstellen: Überwachungszollstelle und Gestellungszollstelle
Innerhalb der Positionen wurden ebenfalls neue Felder aufgenommen, unter anderem:
  • Sendungsnummer (Referenznummer / UCR)
  • Zusätzlicher Beteiligter in der Lieferkette
  • Länderangaben: Ursprungsland und Versendungsregion
  • Bewilligung
  • Referenzen werden getrennt: Unterlage, Vorpapier, sonstige Verweise
  • TARIC-Zusatzcodes
  • CUS-Nummer
Versandbegleitdokument (VBD)
Auch dieses erhält ein neues Layout, und es werden nach der Umstellung auf die NCTS Phase 5 deutlich mehr Angaben verfügbar sein. In der Delegierten Verordnung (EU) 2024/249, Anhang IV, ist ein Muster abgebildet.

15.08.2024
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