Zuschüsse
Neue Förderrichtlinie in Kraft: progres.nrw
Seit 4. August ist die neue Richtlinie "Programm für Rationelle Energieverwendung, Regenerative Energien und Energiesparen“ (progres.nrw) in Kraft. Mit ihr starten eine Reihe von Zuschussförderungen unter anderem für Stromspeicher, Elektromobilität und Wasserstoff.
Die förderfähigen Investitionen gliedern sich in der Richtline in die 4 Bereiche mit insgesamt über 20 verschiedenen Fördertatbeständen. Die Förderung erfolgt in Form von Zuschüssen, die jeweiligen Konditionen und Förderhöhen sind der Richtlinie oder der Förderübersicht zu entnehmen.
Hier eine Auswahl von förderfähigen Investitionsmaßnahmen, die für Unternehmen interessant sein können:
Fördermodul „Erneuerbare Energien“
- Thermische Solaranlagen zur Erzeugung von Prozesswärme
- Stationäre elektrische Batteriespeicher in Verbindung mit einer neu zu errichtenden Photovoltaikanlage
- Beratungsleistungen zum Photovoltaikausbau
Fördermodul „Energiesysteme für klimagerechte Gebäude“
- Stationäre wasserstoffbasierte Energiesysteme in Verbindung mit einer Photovoltaikanlage (Elektrolyseure und Wasserstoffspeicher, Wasserstoffbasierte Heizkessel)
- Thermische Solaranlagen für die Gebäudeversorgung
- Biomasseanlagen in Verbindung mit der Nutzung von Solarenergie
- Oberflächennahe Geothermie in Verbindung mit einer Wärmepumpe
- Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung
Fördermodul „Energiewende im Quartier“
- Gewerbliche Anlagen zur Nutzung von Abwärme
Besonders erwähnenswert sind sicherlich die Förderung von “Stationären elektrischen Batteriespeichern in Verbindung mit einer neu zu errichtenden Photovoltaikanlage” und die “Beratungsleistungen zum Photovoltaikausbau”, hierzu zählt unter anderem auch Wirtschaftlichkeitsanalysen und Voruntersuchungen der Statik und Standsicherheit.
13.08.2021