Kaufprämie für Unternehmen
NRW-Förderung für Elektromobilität
Die Landesregierung bietet umfangreiche Förderangebote für Elektromobilität. Das Programm "progres.NRW – Emissionsarme Mobilität" fördert neben dem Kauf von Nutzfahrzeugen auch die Beschaffung von Ladeinfrastruktur und Elektro-Lastenfahrrädern sowie professionelle Beratungen zur Umsetzung von emissionsarmen Mobilitätslösungen in Unternehmen.
Zuschüsse von Land und Bund
Beim Kauf eines Elektro-Nutzfahrzeuges mit einem zulässigen Gesamtgewicht ab 2,3 bis unter 7,5 Tonnen zahlt das Land 8.000 Euro je Fahrzeug. Für Pkw und Fahrzeuge ab 7,5 Tonnen greift der Umweltbonus der Bundesregierung (Förderübersicht).
Beim Kauf eines Elektro-Nutzfahrzeuges mit einem zulässigen Gesamtgewicht ab 2,3 bis unter 7,5 Tonnen zahlt das Land 8.000 Euro je Fahrzeug. Für Pkw und Fahrzeuge ab 7,5 Tonnen greift der Umweltbonus der Bundesregierung (Förderübersicht).
Wichtig: Die Antragstellung für die Kaufprämie (NRW) muss vor dem Fahrzeugkauf erfolgen. Dagegen wird der Umweltbonus (Bund) erst nach dem Vertragsabschluss beantragt!
Zinslose Finanzierung des Restkaufpreises
Zusätzlich zu den Kaufprämien bietet das Land weitere Anreize für einen Umstieg. So können sich Gewerbetreibende den nach Abzug der Förderung verbleibenden Kaufpreis bei guter Bonität zinslos von der NRW.BANK finanzieren lassen. Weitere Details finden Sie hier.
Zusätzlich zu den Kaufprämien bietet das Land weitere Anreize für einen Umstieg. So können sich Gewerbetreibende den nach Abzug der Förderung verbleibenden Kaufpreis bei guter Bonität zinslos von der NRW.BANK finanzieren lassen. Weitere Details finden Sie hier.
Investitionen in Ladeinfrastruktur
Das Land NRW fördert den Kauf und die Errichtung von Ladestationen mit bis zu 50 % der Ausgaben. Bei öffentlichen Ladesäulen liegt die max. Förderhöhe bei 5.000 Euro je Ladepunkt. Der für den Ladevorgang erforderliche Strom muss aus erneuerbaren Energien ("Grünstrom" / "Ökostrom") stammen. Wird vor Ort eigenerzeugter regenerativer Strom (z. B. einer Photovoltaik-Anlage) genutzt, kommen noch einmal 500Euro je Ladepunkt dazu.
Das Land NRW fördert den Kauf und die Errichtung von Ladestationen mit bis zu 50 % der Ausgaben. Bei öffentlichen Ladesäulen liegt die max. Förderhöhe bei 5.000 Euro je Ladepunkt. Der für den Ladevorgang erforderliche Strom muss aus erneuerbaren Energien ("Grünstrom" / "Ökostrom") stammen. Wird vor Ort eigenerzeugter regenerativer Strom (z. B. einer Photovoltaik-Anlage) genutzt, kommen noch einmal 500Euro je Ladepunkt dazu.
Nicht öffentliche Ladestationen werden mit bis zu 5.000 Euro je Ladepunkt gefördert, abhängig von der Technik (Wallbox oder Ladesäule), der Stromquelle und der Steuerungsmöglichkeit durch den Netzbetreiber. Weitere Details finden Sie hier.
Beratung und Antragstellung
Bewilligungsbehörde für das Förderprogramm ist die Bezirksregierung Arnsberg. Alle Informationen zur Antragstellung finden Sie hier.
Bewilligungsbehörde für das Förderprogramm ist die Bezirksregierung Arnsberg. Alle Informationen zur Antragstellung finden Sie hier.
10.12.2020