Zuschuss oder Kredit
Bundesförderung Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (EEW)
Bereits 2021 hat das BMWi die Förderrichtlinie „Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft – Zuschuss und Kredit“ veröffentlicht. Neben Energieeffizienz wird auch Ressourceneffizienz gefördert. Zudem wurden die Förderbedingungen vor allem für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) verbessert.
Die bisherige „Bundesförderung für Energieeffizienz in der Wirtschaft“ ist mit mittlerweile über 10.000 Anträgen pro Jahr das zentrale Förderprogramm des BMWi zur Steigerung der Energieeffizienz in der Industrie. Aufgrund der gändereten politischen Rahmenbedingungen, allen voran das novellierte Klimaschutzgesetz, wurde die Förderrichtlinie überarbeitet und erweitert. Erstmals werden auch Maßnahmen im Bereich Ressourceneffizienz gefördert – weshalb das Programm jetzt „Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft“ (EEW) heißt. Materialeinsparungen oder der Einsatz von Recycling-Material kann mit Hilfe einer umfangreichen Datenbank in CO2-Äquivalente umgerechnet werden. Die eingesparte CO2-Menge bestimmt dann die Höhe der Förderung.
Zur Unterstützung von Unternehmen bei der Planung und Umsetzung der eigenen Transformation hin zur Klimaneutralität, wird als weiterer neuer Fördergegenstand die Erstellung von Transformationskonzepten gefördert. Darüber können sich Unternehmen auch eine CO2-Bilanzierung und -zertifizierung fördern lassen.
Weitere Verbesserungen, wie ein erleichterter Zugang zur Förderung im Bereich Digitalisierung, Energie- und Ressourceneffizienz und bessere Förderbedingungen für Projekte zur Reduktion des Stromverbrauchs ermöglichen zusätzliche CO2-Einsparungen.
Das Förderprogramm besteht aus folgenden Modulen:
Die Förderung erfolgt auch weiterhin wahlweise als Zuschuss oder in Form eine Kredits mit Tilgungszuschuss. Anträge können hier gestellt werden:
10.01.2023