Neue Regeln für Photovoltaik

Solarpaket 1 verabschiedet - Bürokratieabbau und Beschleunigung des Ausbaus

Nach monatelangem politischem Stillstand wurde nun das Solarpaket 1 verabschiedet. Damit soll der Ausbau der Photovoltaik in Duetschland beschleunigt und bürokratische Hemmnisse bagebaut werden.
Nach Verkündung im Gesetzesblatt können dann die unterschiedlichen Anpassungen in Kraft treten. Die einzelnen Änderungen hat das BMWK in einem Überblickpapier zusammengefasst und über seine Webseite zum Download bereitgestellt.
Wichtige Punkte des Gesetzes sind:
  • Eine erhöhte Einspeisevergütung für größere Dachflächenanlagen, wie sie typischerweise auf Gewerbedächern installiert werden. Für Anlagen mit einer Leistung über 40 und bis 750 Kilowatt wird die Förderung um 1,5 ct/kWh angehoben.
  • Die verpflichtende Teilnahme an der Dirketvermartung ab Anlagengrößen von 100 kW wird aufgeweicht. Künftig können Anlagen bis 200 kW ihre Überschussmengen unbürokratisch ohne Vergütung an den Netzbetreiber abgeben.
  • Anlagenzertifikate, die bisher den Flaschenhals beim Ausbau der Photovoltaik bildeten, sollen künftig erst ab einer Anlagengröß von 500 kW bzw. einer Einspeiseleistung von 270 kW erforderlich sein, statt den bisher geltenden 135 kW.
Darüber hinaus enthält das Ggesetz zahlreiche weitere Anpassungen und Regelungen für Photovoltaik auf Wohngebäuden, u.a. zu Balkonkraftwerken und Mieterstrom, sowie zur Stärkung des Ausbaus auf Freiflächen.
Insgesamt werden die erzielten bürokratischen Entlastungen und Erleichterungen des Solarpakets den PV-Ausbau in Deutschland beschleunigen. Es ist jedoch wichtig, dass in einem zukünftigen Solarpaket II das Thema Freiflächenanlagen stärker berücksichtigt wird und auch Industrieunternehmen beispielsweise durch Direktlieferverträge verstärkt am Ausbau von PV-Anlagen beteiligt werden, um sie von hohen Stromkosten zu entlasten.
Quelle: DIHK, BMWK
03.05.2024